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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Häufig gestellte Fragen über beglaubigte Übersetzung

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Ansprechpartner

Anna Khan

Anna Khan

Senior Consultant
+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und korrekte Übersetzung offizieller Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Eine Übersetzung mit Beglaubigung ist durch einen Stempel und eine Unterschrift verifiziert und besitzt somit Gültigkeit bei Ämtern, Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Einrichtungen. Beglaubigte Übersetzungen sind oft notwendig für Auslandsaufenthalte, egal ob für Studium, Arbeit oder längeres Wohnen im Ausland.

2. Was sind die Vorteile einer beglaubigten Übersetzung?

  • Offizielle Anerkennung: Wird von staatlichen Stellen, Gerichten, Bildungseinrichtungen und diplomatischen Vertretungen akzeptiert.
  • Verwaltungsfreundlich: Unterstützt einen unkomplizierten Ablauf bei formellen Prozessen im In- und Ausland.
  • Hohe Genauigkeit: Durch die Arbeit qualifizierter und speziell geschulter Übersetzer ist eine präzise und vertrauenswürdige Übertragung gewährleistet.
  • Unverzichtbar für Formalitäten: Notwendig bei amtlichen Vorgängen wie Visaanträgen, Heiratsregistrierungen, Studienzulassungen oder Unternehmensgründungen.

3. Muss man eine öffentliche Urkunde aus Deutschland für eine Nutzung im Ausland immer beglaubigen?

Eine beglaubigte Übersetzung wird in der Regel dann benötigt, wenn offizielle oder rechtlich relevante Dokumente in einer anderen Sprache eingereicht werden müssen – beispielsweise in folgenden Fällen:
  • Amtliche oder gerichtliche Verfahren: Etwa bei Anträgen bei Behörden oder Gerichten.
  • Personenstandsfälle im Ausland: Zum Beispiel bei Eheschließungen, Scheidungen oder der Registrierung von Geburten.
  • Visa- und Bewerbungsprozesse: Für Arbeitsvisa, Studienaufenthalte oder Bewerbungen im Ausland.
  • Anerkennung von Qualifikationen: Bei der Überprüfung und Anerkennung von Schulzeugnissen, Hochschulabschlüssen oder Berufsnachweisen.
  • Geschäftliche und notarielle Vorgänge: Etwa bei der Gründung eines Unternehmens, bei Bankangelegenheiten oder im Rahmen notarieller Beglaubigungen im Ausland.

4. Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Merkmale einer beglaubigten Übersetzung:

  • Persönlicher Stempel des vereidigten Übersetzers;
  • Unterschrift des Übersetzers;
  • Beglaubigungsvermerk, die bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist;
  • Datum und Ort der Beglaubigung;
  • Schnur und Siegel bei mehrseitigen Dokumenten.

5. Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Nur vereidigte bzw. beeidigte oder ermächtigte Übersetzer dürfen in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Diese Übersetzer wurden durch ein Landgericht oder eine entsprechende Justizbehörde offiziell ernannt und sind berechtigt, ihre Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift zu versehen.

6. Was ist der Unterschied zwischen „vereidigt“, „beeidigt“ und „ermächtigt“?

Im Zusammenhang mit beglaubigten Übersetzungen bedeuten diese Begriffe im Wesentlichen dasselbe: Sie bezeichnen Übersetzerinnen und Übersetzer, die durch ein Gericht oder eine Behörde offiziell dazu befugt wurden, Übersetzungen zu beglaubigen. Die genaue Bezeichnung kann je nach Bundesland oder rechtlichem Kontext leicht variieren, doch in der Praxis erfüllen alle dieselbe Funktion – die rechtlich anerkannte Erstellung und Bestätigung offizieller Übersetzungen.

7. Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten Übersetzung und einer einfachen oder Fachübersetzung?

Beglaubigte Übersetzung: Diese wird von einem gerichtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt. Sie enthält einen Beglaubigungsvermerk mit Stempel, Unterschrift und Datum und bestätigt die Richtigkeit sowie Vollständigkeit der Übersetzung. Sie ist für offizielle Stellen wie Ämter, Gerichte oder Konsulate erforderlich.

Einfache Übersetzung: Dabei handelt es sich um die allgemeine Übertragung eines Textes in eine andere Sprache – ohne rechtliche Bestätigung. Sie eignet sich für den privaten oder internen Gebrauch, etwa für E-Mails, Webseiten oder Informationsmaterial.

Fachübersetzung: Diese Art der Übersetzung wird von Sprachprofis mit speziellem Fachwissen durchgeführt – z. B. in den Bereichen Medizin, Technik, Jura oder Finanzen. Sie ist besonders präzise und fachterminologisch korrekt, jedoch nicht automatisch beglaubigt.

8. Ist für eine beglaubigte Übersetzung ein Notar erforderlich?

Nein – die Mitwirkung eines Notars ist nicht notwendig. Notare sind weder sprachlich qualifiziert noch rechtlich befugt, Übersetzungen zu beglaubigen. Die Beglaubigung durch einen ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzer genügt vollkommen und wird von Behörden und Institutionen offiziell anerkannt.

9. Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Umfang des Dokuments und der Sprachkombination. In der Regel gilt:
  • Standardbearbeitung: etwa 2 bis 5 Werktage
  • Expressbearbeitung: möglich innerhalb von 24 bis 48 Stunden – je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Absprache
Für umfangreiche Dokumente oder seltene Sprachen kann die Dauer abweichen. Eine individuelle Einschätzung erfolgt meist nach Prüfung des Ausgangstextes.

10. Gibt es einen Expressversand?

Ja, Schmidt & Schmidt bietet einen zuverlässigen Expressversand an. Die Firma sorgt für eine schnelle und sichere weltweite Zustellung persönlicher und offizieller Dokumente – einschließlich beglaubigter Übersetzungen.

Dank moderner Logistiklösungen und präziser Sendungsverfolgung wird gewährleistet, dass Ihre Unterlagen zeitnah, vertraulich und unversehrt ankommen. Auch bei dringenden Fällen profitieren Kunden von einem beschleunigten Ablauf – ohne Abstriche bei Sicherheit oder Qualität.

Der Expressversand ist insbesondere für eilige Behördenvorgänge, internationale Bewerbungen oder rechtliche Fristen sinnvoll und kann auf Anfrage individuell organisiert werden.

11. Wie reiche ich meine Dokumente ein?

Die Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgt ganz unkompliziert über unser Online-Bestellformular. Sie können Scans oder gut lesbare Fotos Ihrer Dokumente direkt hochladen – das Einsenden der Originale ist nicht erforderlich.

Eine digitale Kopie in guter Qualität genügt für die Erstellung der beglaubigten Übersetzung. So sparen Sie Zeit und Aufwand, ohne auf rechtliche Gültigkeit verzichten zu müssen.

12. Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?

Grundsätzlich gilt eine beglaubigte Übersetzung zeitlich unbegrenzt, sofern das Originaldokument unverändert bleibt.

Allerdings kann es vorkommen, dass bestimmte Behörden oder Institutionen eine aktuelle Übersetzung verlangen – insbesondere bei Anträgen im Ausland oder bei länger zurückliegenden Dokumenten. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die konkreten Anforderungen der jeweiligen Stelle zu prüfen.

13. Für welche Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen verfügbar?

Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen in mehr als 132 Sprachen, darunter unter anderem Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch, Türkisch, Italienisch und viele weitere.

Sollte Ihre gewünschte Sprachkombination nicht in der Liste enthalten sein, prüfen wir gerne individuell, ob wir Ihre Übersetzung realisieren können – sprechen Sie uns einfach an, wir finden eine passende Lösung für Sie.

14. Kann ich auch eine PDF-Datei zur Übersetzung einreichen?

Ja, wir bearbeiten alle gängigen Dateiformate, darunter auch PDF-Dokumente. Falls gewünscht, passen wir das ursprüngliche Layout mithilfe unseres DTP-Services (Desktop Publishing) an, damit das übersetzte Dokument genauso professionell und übersichtlich wirkt wie das Original.

15. Kann die Apostille für deutsche Urkunden im Bestimmungsland ausgestellt werden?

Die Kosten richten sich hauptsächlich nach der Seitenanzahl, der Sprachkombination sowie eventuellen Zusatzleistungen wie Expressbearbeitung oder Layoutanpassungen.

Für einfache Urkunden, beispielsweise Geburtsurkunden, liegen die Preise üblicherweise zwischen 40 und 80 Euro.

Bei umfangreicheren oder besonders komplexen Dokumenten erstellen wir gern ein auf Sie zugeschnittenes individuelles Angebot.

16. Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine beglaubigte Kopie?

Nein, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Eine beglaubigte Übersetzung ist die offizielle Übertragung eines Dokuments in eine andere Sprache, die von einem vereidigten Übersetzer mit einem Beglaubigungsvermerk bestätigt wird.

Eine beglaubigte Kopie hingegen ist eine exakte Kopie eines Dokuments in der Originalsprache, die von einer Behörde oder einem Notar mit einem Stempel oder Siegel als wahrheitsgetreu bestätigt wird.

17. Bieten Sie eine unverbindliche Beratung an?

Ja, selbstverständlich! Unser Team steht Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung – egal ob telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um Sprachwahl, Apostillen oder den Anforderungen der jeweiligen Behörden.
aktualisiert: 3. Juli 2025
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Kundenbewertungen

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Tyl…

5Star

11 Juli 2025

I highly recommend Schmidt & Schmidt for their professional demeanor and quick turnaround. We were able to quickly acquire some very important paperwork from Russia thanks to them.
If you need to have documents from eastern Europe acquired and translated, Schmidt & Schmidt offer excellent service.

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10 Juli 2025

Needed an apostille on a Moroccan birth certificate in the US - got a prompt response from Ms. Bilgesu Öncü and the whole process was handled with efficiency and clear communication. Trustworthy and reliable!! Very pleased with the outcome. Thank yo

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09 Juli 2025

Firmayı internet üzerinden araştırma yaparken buldum, iligli formu doldurup gönderdikten kısa bir süre sonra benimle irtbata geçildi. Annemin Yunanistan'dan aldığımız doğum belgesinin Apostille onayı eksik olduğu için firmadan destek istedim ve Bilgesu hanımefendi bütün kibarlığı ve şeffaf yol göstericiliği sayesinde, işlemlerin her adımını ve nokta atışı teslim tarihine kadar bilgi verdi. Evrak elimize sorunsuzca ulaştı. Bile su hanıma destekleri için çok teşekkür ederim.Fimanın İnternet sitesinde yapmış olduğu işler için, ihtiyacı olanlara kesinlikle tavsiye edyorum. Teşekkürler Schmidt & Schmidt ve Bilgesu hanım

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Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Aktuelles

Auf den Philippinen wurde ein neuartiges Apostillezentrum eröffnet

Auf den Philippinen wurde ein neuartiges Apostillezentrum eröffnet

In der Provinz der philippinischen Republik Ilocos Norte wurde das erste Dokumenten-Apostille-Zentrum eröffnet. Der Inquirer berichtet dies.

Evgeniya Davydova
12. September 2024
Die Website der griechischen Regierungsdienste bietet elektronische Apostillendienste an

Die Website der griechischen Regierungsdienste bietet elektronische Apostillendienste an

Auf dem Regierungsdienstleistungsportal der Hellenischen Republik wurde im Jahr 2024 der Abschnitt über die Legalisierung von Dokumenten durch Beglaubigung mit einer elektronischen Apostille offiziell aktualisiert.

Evgeniya Davydova
9. September 2024
Der EU-Gerichtshof erlaubte europäischen Notaren und vereidigten Übersetzern, Dienstleistungen für russische Unternehmen zu erbringen

Der EU-Gerichtshof erlaubte europäischen Notaren und vereidigten Übersetzern, Dienstleistungen für russische Unternehmen zu erbringen

Die Durchführung notarieller Handlungen auf Antrag russischer juristischer Personen stellt keinen Verstoß gegen das Sanktionsregime dar. Die entsprechende Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof getroffen. Dies berichten die russische Agentur für rechtliche und gerichtliche Informationen sowie eine Reihe ausländischer Medien.

Evgeniya Davydova
9. September 2024
Die digitale Signatur wird 2024 in Zypern verfügbar sein

Die digitale Signatur wird 2024 in Zypern verfügbar sein

Das Unterministerium für Forschung, Innovation und digitale Politik Zyperns plant, dem Ministerkabinett bis Ende dieses Monats einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung einer kostenlosen elektronischen Signatur für alle Bürger der Republik zur Genehmigung vorzulegen. Das berichtete das zyprische Wirtschaftsmagazin „Successful Business“ unter Berufung auf eine Aussage des Leiters des Unterministeriums, Nikodimos Damianou.

Evgeniya Davydova
9. September 2024

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