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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Beschaffung von Urkunden aus den Bahamas

Beschaffung von Urkunden:

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Ansprechpartner

Anna Khan

Anna Khan

Senior Consultant
+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Gültigkeit von Personenstandsurkunden auf den Bahamas
  2. Wann wird ein Duplikat von Dokumenten auf den Bahamas benötigt?
  3. Welche Dokumente können auf den Bahamas beantragt werden?
  4. Geburtsurkunde
  5. Heiratsurkunde
  6. Scheidungsurkunde
  7. Sterbeurkunde
  8. Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
  9. Bildungsnachweise
Beschaffung von Urkunden auf den Bahamas

Schmidt & Schmidt bietet umfassende Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden auf den Bahamas an. Wir übernehmen die Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente sowie deren anschließende Legalisation bzw. Apostillierung und beglaubigte Übersetzung. Häufig gehen Personenstandsdokumente verloren, werden beschädigt oder es werden aktuelle Ausfertigungen benötigt. In solchen Fällen ist die Ausstellung eines Duplikats erforderlich.

Insbesondere Personen, die die Bahamas bereits verlassen haben, stehen bei der Beschaffung häufig vor organisatorischen Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht die Beschaffung von Dokumenten aus der Ferne. Auf Wunsch organisieren wir zudem den weltweiten Kurier­versand Ihrer Unterlagen.

Gültigkeit von Personenstandsurkunden auf den Bahamas

Auf den Bahamas ausgestellte Personenstandsurkunden sind grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings können Behörden oder Institutionen, bei denen die Dokumente vorgelegt werden, bestimmte Anforderungen an die Aktualität der Unterlagen stellen.

Wann wird ein Duplikat von Dokumenten auf den Bahamas benötigt?

Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden werden insbesondere in folgenden Fällen benötigt:

  • Eheschließung im Ausland
  • Registrierung eines Neugeborenen
  • Beantragung oder Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
  • Datenüberprüfung im Rahmen von Rentenanträgen
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • weitere behördliche oder administrative Verfahren

Welche Dokumente können auf den Bahamas beantragt werden?

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde über die Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis (Strafregisterauszug)
  • Bildungs- und Ausbildungsnachweise
  • Weitere Personenstandsdokumente

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Registrar des Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Geburt einer Person und enthält Angaben wie Geburtsdatum, Geschlecht sowie – sofern registriert – weitere Informationen zu den familiären Verhältnissen.

Eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde kann über die Online-Dienste des Registrar General’s Department über das MyGateway-Portal beantragt werden. Antragsteller müssen bahamaische Staatsangehörige, mindestens 18 Jahre alt sein und ihre eigene Geburtsurkunde beantragen. Das Formular ist vollständig und korrekt auszufüllen, einschließlich der erforderlichen Angaben zu den Eltern sowie der NIB-Nummer (National Insurance Board).
Nach Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Details Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit kann variieren; aktuelle Informationen sind über das MyGateway-Portal oder beim zuständigen Helpdesk erhältlich.

Alternativ kann die Geburtsurkunde auch postalisch beantragt werden. Hierzu sind das ausgefüllte Formular sowie die entsprechende Gebühr an das Registrar General’s Department zu übersenden.

Erforderliche Angaben

  • Vor- und Nachname der Mutter
  • Geburtsname der Mutter
  • Vor- und Nachname des Vaters
  • Nummer des National Insurance Board (NIB)

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient der Bestätigung des Familienstands. Sie wird unter anderem für die Namensänderung, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Visum- und Einwanderungsverfahren sowie für erbrechtliche Angelegenheiten benötigt.

Bahamaische Staatsangehörige ab 18 Jahren können eine beglaubigte Abschrift ihrer Heiratsurkunde online über das MyGateway-Portal durch Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars beantragen.

Sofern Sie kein bahamaischer Staatsangehöriger sind oder keinen Zugang zum MyGateway-Portal haben, kann eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde auch per Post oder über einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort beantragt werden.

Erforderliche Angaben (für Nicht-Bahamaische Staatsangehörige)

  • Vollständige Namen beider Ehegatten
  • Datum und Ort der Eheschließung
  • Schriftlicher formeller Antrag

Scheidungsurkunde

Die Scheidungsurkunde dient als amtlicher Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird insbesondere für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, für Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

Scheidungsurteile werden auf den Bahamas vom Supreme Court ausgestellt. Nachdem das zuständige Gericht ermittelt wurde, bei dem die Scheidung rechtskräftig ausgesprochen wurde, sind die erforderlichen Angaben zusammenzustellen und ein formeller Antrag beim Register des Supreme Court einzureichen.

Erforderliche Angaben

  • Vollständige Namen beider Parteien
  • Datum des Scheidungsurteils
  • Akten- oder Geschäftsnummer (falls vorhanden)

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist die amtliche Bestätigung des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Regelung des Nachlasses, die Geltendmachung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen sowie für die Schließung von Bank- und Finanzkonten benötigt.

Die Urkunde kann über das zuständige Standesamt bzw. die zuständige Registerbehörde beantragt werden. Alternativ ist eine Beantragung über das MyGateway-Portal möglich, indem ein Benutzerkonto erstellt oder ein bestehendes Konto genutzt wird. Nach dem Login wählen Sie den Service „Death Certificate“ beim Registrar General’s Department, füllen das Antragsformular aus und schließen den Antrag durch Überprüfung, Einreichung und Zahlung der entsprechenden Gebühr ab.

Erforderliche Angaben

  • Vollständiger Name der verstorbenen Person
  • Datum des Todes
  • Ort des Todes

Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)

Ein Führungszeugnis – auch als Police Clearance Certificate oder Police Character Certificate bezeichnet – ist ein Dokument zum Nachweis über das Bestehen oder Nichtbestehen von Vorstrafen. Es wird insbesondere für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- und Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenbesitzgenehmigungen sowie Adoptionsverfahren benötigt.

Zur Beantragung eines Police Character Certificate auf den Bahamas ist ein schriftlicher Antrag beim Hauptsitz der Royal Bahamas Police Force einzureichen.

Das Antragsverfahren hängt vom aktuellen Aufenthaltsort ab. Wenn Sie in Nassau (Bahamas) wohnen, erfolgt die Antragstellung online über die Website der Royal Bahamas Police Force. Dabei sind die besonderen Hinweise sowie die Liste der zuständigen Polizeidienststellen zu beachten. Wenn Sie sich außerhalb von Nassau, jedoch weiterhin auf den Bahamas befinden, kann das Führungszeugnis bei der Dienststelle beantragt und abgeholt werden, bei der der Antrag eingereicht wurde. In bestimmten Fällen ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich.
Bei Aufenthalt außerhalb der Bahamas kann der Antrag entweder online oder in Papierform gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • NIB-Nummer (National Insurance Board)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Fingerabdrücke (sofern erforderlich)

Bildungsnachweise

Ausländische Bildungsnachweise entfalten im internationalen Rechtsverkehr grundsätzlich nur dann die gleiche rechtliche Wirkung, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das entsprechende Legalisationsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben.
Dokumente aus Staaten mit bilateralen Abkommen mit den Bahamas sind von der Legalisation vollständig befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, durchlaufen das vereinfachte Verfahren der Apostillierung. Besteht weder ein bilaterales Abkommen noch eine Mitgliedschaft im Haager Übereinkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Kommerzielle Dokumente können nicht mit einer Apostille versehen werden. Wurde beispielsweise ein Zertifikat über einen Ausbildungskurs von einem privaten Unternehmen ohne staatliche Bildungslizenz ausgestellt, ist eine Apostillierung nicht möglich. Nur Dokumente staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen mit entsprechender offizieller Lizenz können im Rahmen des Apostille-Verfahrens legalisiert werden.

Schritte zur Erlangung einer Apostille

Zunächst ist das betreffende Dokument (z. B. Diplom oder Zeugnis) bei der zuständigen bahamaischen Behörde zur Vorbeglaubigung einzureichen. Zuständig ist in der Regel das Ministry of Justice der Bahamas oder eine andere, je nach Dokumentart bestimmte Behörde.

Die zuständige Stelle prüft die Echtheit des Dokuments. Nach erfolgreicher Authentifizierung ist das Dokument für die Apostillierung zugelassen.

Im Anschluss wird das Dokument an das Ministry of Foreign Affairs (MFA) der Bahamas weitergeleitet. Das MFA ist die offiziell befugte Behörde zur Anbringung der Apostille.

Nach Anbringung der Apostille gilt das Dokument als ordnungsgemäß beglaubigt und ist in allen Staaten verwendbar, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind.

Schritte der konsularischen Legalisation

Zunächst ist das Dokument (z. B. Diplom oder Zeugnis) bei der zuständigen Behörde zur Vorbeglaubigung einzureichen. Dies ist in der Regel das Ministry of Justice oder eine andere zuständige staatliche Stelle. Die Anforderungen können je nach Behörde variieren und beispielsweise notarielle Beglaubigungen, Übersetzungen oder zusätzliche Nachweise umfassen.

Nach der Vorbeglaubigung wird das Dokument beim Ministry of Foreign Affairs (MFA) der Bahamas eingereicht. Das MFA prüft die Unterlagen, kann zusätzliche Dokumente anfordern und erhebt gegebenenfalls Gebühren. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Arbeitsaufkommen ab.

Anschließend ist das Dokument bei der Botschaft oder dem Konsulat des Staates vorzulegen, in dem es verwendet werden soll. Je nach Vertretung können Terminvereinbarungen, zusätzliche Unterlagen sowie weitere Gebühren erforderlich sein. Auch hier variieren die Bearbeitungszeiten.

Nach Abschluss der konsularischen Legalisation wird das Dokument an Sie zurückgegeben und kann im Bestimmungsland entsprechend seinem Verwendungszweck eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Verfahren aufgrund der mehreren Verfahrensstufen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Gerne unterstützt Sie Schmidt & Schmidt bei allen Fragen der Apostillierung und Legalisation. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beglaubigung unterschiedlichster Dokumente und bieten sämtliche damit verbundenen Leistungen an – einschließlich notarieller Beglaubigungen, Übersetzungen, Erstellung erforderlicher Vollmachten, Vertretung vor Behörden und ausländischen Konsulaten sowie weltweitem Versand der fertigen Unterlagen.

aktualisiert: 16. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Unverbindlicher Mindestpreis. Endpreis nach Prüfung.

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Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

⚠️ Wichtige Information zu den Preisen: Die nachfolgenden Preisangaben stellen kein bindendes Angebot dar, sondern dienen ausschließlich der Orientierung. Es handelt sich um Mindestpreise für Standard-Dienstleistungen unter optimalen Bedingungen. Ein verbindliches Angebot mit konkreter Preiskalkulation erhalten Sie erst nach Prüfung Ihrer Dokumente und individueller Auftragsbestätigung.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/kcKctKrAfEutHgoG7
Сте…

5Star

15 Oktober 2026

Истребовали справку о несудимости из Грузии с апостилем и переводом. Все этапы отслеживались, менеджер всегда был на связи.

https://maps.app.goo.gl/j5uBq2RbKzjJ5uu89
Chr…

5Star

14 Oktober 2026

Sehr empfehlenswert! Für meine Eheschliessung in der Schweiz brauchte ich eine neue Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung aus Russland, jeweils mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche. Schmidt & Schmidt hat alles für mich erledigt, und die Unterlagen entsprachen genau den Anforderungen des Zivilstandsamts.

Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Kravtcova. Sie hat mich freundlich, kompetent und geduldig betreut und alle meine Fragen schnell beantwortet. Vielen herzlichen Dank!

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Joh…

5Star

12 Oktober 2026

Schmidt & Schmidt habe ich damit beauftragt, eine apostillierte Geburtsurkunde aus Russland zu besorgen. Sehr unkomplizierter Service, schnelle Abwicklung, zügiges Antworten! Großer Dank gilt Frau Kravtcova: sehr professionell!

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

4. Welche Dokumente werden am häufigsten angefordert?

Wiederholte Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs-, Führungs- oder Sterbeurkunden können für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, den Erhalt eines Erbes, die Bestätigung von Daten zur Rentenbeantragung, die Eröffnung von Bankkonten, die Beschäftigung und die Lösung anderer bürokratischer Angelegenheiten erforderlich sein.

5. Wer kann Personenstandsurkunden anfordern?

Da Personenstandsurkunden persönliche Dokumente sind, die personenbezogene Daten enthalten, können sie nur von ihren Inhabern oder von ihnen bevollmächtigten Personen angefordert werden. Schmidt & Schmidt kann in Ihrem Namen auf der Grundlage einer Vollmacht handeln.

6. Wie lange dauert die Beschaffung von Dokumenten?

Die Dauer der Dokumentenbeschaffung hängt vom Land, der Dokumentenart und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der lokalen Behörden ab. Im Durchschnitt dauert der Prozess einige Wochen bis mehrere Monate. Schmidt & Schmidt bemüht sich, die Fristen zu minimieren und hält Sie in jedem Schritt des Verfahrens auf dem Laufenden.

7. In welchen Ländern bietet Schmidt & Schmidt Dienstleistungen zur Dokumentenbeschaffung an?

Wir bieten Dienstleistungen zur Dokumentenbeschaffung in über 140 Ländern weltweit an, einschließlich Russland, GUS-Staaten, Europa, USA, Kanada, Ländern in Asien, Afrika, Südamerika und Australien. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit einem bestimmten Land zu klären.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen für die Mehrwertsteuerbuchhaltung, einschließlich: Rechnung, Leistungsnachweis und Abschlusszertifikat.

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Aktuelles

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Polina Kalacheva
12. Oktober 2026

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