Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus Usbekistan in elektronischer Form oder mit Handelsregisterauszug aus Usbekistan mit der Apostille und Legalisation einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Unternehmen, die in Usbekistan registriert sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Unternehmen sind verpflichtet, Jahresabschlüsse den Steuer- und Statistikbehörden vorzulegen. Außerdem veröffentlichen börsennotierte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse über die Börse. In der Regel legen die Steuerbehörden Jahresabschlüsse nur bei berechtigtem Interesse offen.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Anhang
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens entnommen werden. Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse erfolgt über die zuständigen Behörden oder über die Börse. Für Auskünfte werden der vollständige Name des Unternehmens und seine Registernummer benötigt. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der usbekischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Usbekistan | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Usbekistan | ab 41,65 € | ab 35,00 € |