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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Karrieremöglichkeiten

    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Jahresabschluss aus Luxemburg

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Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
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  6. Jahresabschluss aus Luxemburg

Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova

Ekaterina Shahanova

Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
  2. Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:
  3. Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:
  4. Großunternehmen müssen einreichen:

Handelsregisterauszug aus Luxemburg

Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse luxemburgischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.

Unternehmen in Luxemburg sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.

Luxemburgische Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, richten sich nach den IFRS, kleine und mittlere Unternehmen nach nationalen Standards.

Jahresabschlüsse in Luxemburg werden an das Handelsregister (RCS) übermittelt.

Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse beträgt sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Innerhalb von sechs Monaten muss eine Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses stattfinden, anschließend ist ein Monat zur Vorlage des Abschlusses vorgesehen.

Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Vereinfachte Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Anteilsbeschränkte Genossenschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Privatunternehmen

Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bilanz
  • Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verkürzter Anhang

Als klein gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 4,4 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 8,8 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 50 Personen.

Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang

Als mittelgroß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 20 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 250 Personen.

Großunternehmen müssen einreichen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Detaillierter Anhang
  • Bericht des Aufsichtsrates

Als groß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro, einem Umsatz von über 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von über 250 Personen.

Kleinunternehmen sind vom Audit befreit, alle anderen müssen dem Jahresabschluss einen Bestätigungsvermerk beilegen.

Beispiel des Jahresabschlusses aus Luxemburg

Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.

Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Handelsregister. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden. Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Geschäftsadresse und seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung Luxemburgs und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.

Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.

Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Luxemburg ab 23,80 € ab 20,00 €
Preis für einen Jahresabschluss aus Luxemburg mit Apostille ohne internationalen Versand ab 238,00 € ab 200,00 €
aktualisiert: 9. Juni 2023
Handelsregisterauszug beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/MRjYJaTP6nytvX5s5
Tor…

5Star

14 Februar 2026

Die Dokumente die wir brauchten, waren komplett korrekt gewesen. Es ging auch alles sehr schnell. Vielen Dank nochmals

https://maps.app.goo.gl/pVKvHzUUP2xHk8FA7
Ann…

5Star

05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt & Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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Sam…

5Star

04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
Thank You Ms. Ekaterina.
Samit
INDIA

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Registerauszug als PDF-Datei per E-Mail.

Schnelle Lieferung

Wir bearbeiten Ihre Anfrage umgehend und stellen die Dokumente in kürzester Zeit bereit.

Kein Abonnement

Bestellen ohne Registrierung oder Abonnement. Transparente Preise ohne versteckte Kosten.

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Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen.

Vertrauliche Kundenbetreuung

Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten.

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Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung. Gewerbliche Kunden aus EU-Ausland bekommen eine Rechnung ohne MwSt.

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Aktuelles

Ukrainisches Justizministerium: Wann Dokumente keine Apostille brauchen

Ukrainisches Justizministerium: Wann Dokumente keine Apostille brauchen

Das Justizministerium der Ukraine hat offizielle Erläuterungen dazu abgegeben, welche Dokumente keiner Apostillierung oder Legalisierung bedürfen. Dies berichtet die Juristisch-Rechtliche Zeitung (Sudebno-Juriditscheskaja Gaseta).

Polina Kalacheva
1. Juli 2025
Parallelimport: Was darf jetzt nicht mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingeführt werden

Parallelimport: Was darf jetzt nicht mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingeführt werden

Das russische Industrieministerium passt weiterhin den Mechanismus des parallelen Imports an. Die neuesten Änderungen wurden durch den Erlass Nr. 1572 vom 1.

Marina Weger
1. Juli 2025
Digitale Führungszeugnisse mit elektronischer Apostille werden in der Ukraine verfügbar

Digitale Führungszeugnisse mit elektronischer Apostille werden in der Ukraine verfügbar

Führungszeugnisse mit elektronischer Apostille werden nach langen Diskussionen in der Ukraine über den Service „Diia“ zugänglich sein. Dies berichtet das Medium RBC-Ukraine.

Polina Kalacheva
30. Juni 2025
Panama führt elektronisches Apostille-Verfahren ein

Panama führt elektronisches Apostille-Verfahren ein

Die Behörden Panamas haben mit der Einführung eines elektronischen Apostillensystems begonnen, wie der Sender TVN berichtet.

Polina Kalacheva
25. Juni 2025

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Unsere Kunden – unser Stolz

Ziehm Imaging GmbH
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+49 851 226 083 01
kontakt@schmidt-export.de

Bahnhofstraße 32
94032 Passau
Deutschland
LLP Schmidt & Schmidt
+7 717 269 6317
kontakt@schmidt-and-schmidt.kz

md. Samal, 12
010000 Astana
Kasachstan
Schmidt and Schmidt Danışmanlık LTD. ŞTİ.
+90 312 963 212 9
kontakt@schmidt-export.de

Kızılırmak Mah. Dumlupınar Blv
No:3C-1, İç Kapı:160, Next Level
06520 Çankaya Ankara
Türkei
Shanghai Schmidt Business Consulting Co., Ltd.
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