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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Jahresabschluss aus Luxemburg

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Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
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  6. Jahresabschluss aus Luxemburg

Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova

Ekaterina Shahanova

Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
  2. Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:
  3. Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:
  4. Großunternehmen müssen einreichen:

Handelsregisterauszug aus Luxemburg

Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse luxemburgischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.

Unternehmen in Luxemburg sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.

Luxemburgische Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, richten sich nach den IFRS, kleine und mittlere Unternehmen nach nationalen Standards.

Jahresabschlüsse in Luxemburg werden an das Handelsregister (RCS) übermittelt.

Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse beträgt sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Innerhalb von sechs Monaten muss eine Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses stattfinden, anschließend ist ein Monat zur Vorlage des Abschlusses vorgesehen.

Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Vereinfachte Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Anteilsbeschränkte Genossenschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Privatunternehmen

Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bilanz
  • Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verkürzter Anhang

Als klein gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 4,4 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 8,8 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 50 Personen.

Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang

Als mittelgroß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von bis zu 20 Mio. Euro, einem Umsatz von bis zu 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von bis zu 250 Personen.

Großunternehmen müssen einreichen:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Detaillierter Anhang
  • Bericht des Aufsichtsrates

Als groß gelten Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Mio. Euro, einem Umsatz von über 40 Mio. Euro und einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von über 250 Personen.

Kleinunternehmen sind vom Audit befreit, alle anderen müssen dem Jahresabschluss einen Bestätigungsvermerk beilegen.

Beispiel des Jahresabschlusses aus Luxemburg

Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.

Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Handelsregister. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden. Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Geschäftsadresse und seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung Luxemburgs und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.

Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.

Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Luxemburg ab 23,80 € ab 20,00 €
Preis für einen Jahresabschluss aus Luxemburg mit Apostille ohne internationalen Versand ab 238,00 € ab 200,00 €
aktualisiert: 9. Juni 2023
Handelsregisterauszug beantragen

Kundenbewertungen

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08 Juni 2026

Belgeleri tam zamanında aldım. Süreç boyunca oldukça yardımcı oldular.

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02 Juni 2026

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28 Mai 2026

Estoy muy satisfecho con el servicio de apostille solicitado, todo el tiempo tuve asesoría especializada de Nicoleta Ilae, a quien agradezco el apoyo otorgado durante todo este proceso.

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Aktuelles

Italien legt Zugang zu Registern der wirtschaftlich Berechtigten fest

Italien legt Zugang zu Registern der wirtschaftlich Berechtigten fest

Die italienischen Behörden haben den regulären Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten wiederhergestellt, der nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schutz der Privatsphäre eingeschränkt worden war – jedoch unter neuen Bedingungen. Darüber berichtet das Portal Quotidianopiu.

Polina Kalacheva
23. Januar 2026
Frankreich: Erste Bilanz der Apostillierung nach neuen Verfahren im Rahmen des Übereinkommens

Frankreich: Erste Bilanz der Apostillierung nach neuen Verfahren im Rahmen des Übereinkommens

Die Notarkammer von Paris hat Informationen zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille nach den aktualisierten Verfahren im Jahr 2025 veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen sind auf der Website der Notarkammer veröffentlicht.

Polina Kalacheva
22. Januar 2026
Die Regierung Moldawiens ändert die Bestimmungen zur Apostillierung von Dokumenten

Die Regierung Moldawiens ändert die Bestimmungen zur Apostillierung von Dokumenten

Die Regierung Moldawiens hat mit einer Verordnung die Bestimmungen über das Apostillierungsverfahren geändert, die seit 2007 galten. Der entsprechende Rechtsakt ist auf der offiziellen Website der Regierung veröffentlicht.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026

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