Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Nicaragua mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Der Staat Nicaragua liegt in Zentralamerika. Nicaragua ist ein Staat mit Präsidialsystem, dementsprechend ist der Präsident Staatsoberhaupt. Nicaragua benutzt den Córdoba Oro als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Amtssprache ist Spanisch. Nicaragua gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der WTO und anderer internationaler Organisationen.
Nicaragua gehört zu den ärmsten Ländern der westlichen Hemisphäre, 48% der Bevölkerung leben unter dem Existenzminimum. Die wirtschaftliche Grundlage bilden Dienstleistungen (56%), außerdem spielt die Landwirtschaft eine große wirtschaftliche Rolle. Nach Expertenmeinungen, arbeiten 88% der Unternehmen im "Schattenbusiness", ohne in ein Handelsregister eingetragen zu sein.
Nicaragua gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie. Das Rechtssystem wurde von Spanien, Frankreich und Chile geprägt.
Die gewerbliche Tätigkeit regeln das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch und andere Rechtsnormen.
Öffentliches Handelsregister für Immobilien und Kommerz (Registro Público de la Propiedad Inmueble y Mercantil) ist für die Eintragung zuständig. Öffentliches Handelsregister ist dem Justizministerium untergeordnet.
Öffentliches Handelsregister existiert seit 1904. Im Jahre 1980 und später wurde Handelsregister zu einer Strukturabteilung verschiedener Ministerien. Danach wurde es wieder dem Justizministerium untergeordnet.
Momentan wird Öffentliches Handelsregister reformiert. Seit 2014 erfolgt die Eintragung durch spezielle Verwaltungszentalen.
Öffentliches Handelsregister wird auch in einer digitalen Version geführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Nicaragua | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Nicaragua mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Nicaragua zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Folgende Unternehmen können in Nicaragua registriert werden
- Sociedad Anónima – Aktiengesellschaft (AG)
- Sociedad Colectiva – Personengesellschaft
- Sociedad Colectiva de Responsabilidad Limitada – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmnbH)
- Sociedad en Comandita Simple – Einfache Kommanditgesellschaft
- Sociedad en Comandita por Acciones – Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Außerdem dürfen in Nicaragua Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen arbeiten.
Das dem Obersten Gerichtshof unterstellte öffentliche Register für Immobilien und Handel (Registro Público de la Propiedad Inmueble y Mercantil) ist für die Eintragung von Unternehmen und die Führung des Handelsregisters in Nicaragua zuständig.
Das öffentliche Register in Nicaragua besteht seit 1904. Zunächst unterbreitete er sich der Justiz. 1980 wechselte er zum Justizministerium, 1988 zum Finanzministerium und später zum Ministerium für Industrie und Handel. 1990 kehrte er in die Justiz von Nicaragua zurück und behielt diese Unterordnung bis heute bei.
Heute wird das öffentliche Register für Immobilien und Handel reformiert. Seit 2014 wird die Registrierung von Unternehmen über Verwaltungszentren eingeführt, die mit dem „Single Window“ -System (Ventanilla Única de Inversiones - VUI) arbeiten.
Das Handelsregister wird in Nicaragua parallel in Papierform und in elektronischer Form geführt.
Apostille aus Nicaragua
Wenn Sie nicaraguanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Nicaragua ist seit 2013 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Nicaragua für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Sie können außerdem Handelsregisterauszüge für bereits aufgelöste Unternehmen beantragen.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Nicaragua | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Nicaragua | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Nicaragua mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |