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Schemas der Konformitätsbewertung werden geändert

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Schemas der Konformitätsbewertung werden geändert

Die Änderungen zum Beschluss vom 18. April 2018 Nr. 44 „Über Standard-Konformitätsbewertungssysteme“ wurde vom Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission vorbereitet. Damit wird vorgeschlagen, vorübergehende Maßnahmen (für einen Zeitraum von einem Jahr) zu genehmigen, um die Verfahren zur Bewertung der Einhaltung der Anforderungen technischer Regelwerke zu optimieren.

Unter den Maßnahmen sind folgende zu finden:

  • Anerkennung von Prüfberichten internationaler Akkreditierungs- und Zertifizierungssysteme für technisch komplexe Produkte, die für die Durchführung vorrangiger Projekte, die Organisation neuer Produktionslinien, die Durchführung von Infrastrukturprojekten erforderlich sind
  • Online Analyse des Produktionszustands, Identifizierung und Auswahl von Mustern
  • Regelmäßige Bewertung zertifizierter Produkte durch eine Überprüfung des Produktionszustands oder Prüfungen der Produkte
  • Auswahl von Produktmustern aus zuvor freigegebenen Produktchargen, auch von Einzelhandelsketten (wenn sie nicht früher als 1 Jahr vor dem Datum der Auswahl freigegeben wurden)
  • Anwendung eines Schemas der Zertifizierung mit Ausstellung eines Zertifikats für die Vertragslaufzeit (bis zu 3 Jahren) für Produkte, die im Rahmen des Vertrags in Chargen geliefert werden. Regelmäßige Bewertung einmal jährlich ist erforderlich
  • Verschiebung des Zeitraums der regelmäßigen Bewertung von Produkten um 6 Monate
  • Verwendung der Prüfergebnisse einer Charge von Produkten / eines Einzelprodukts für nachfolgende Chargen / Einzelprodukte, wenn für diese ein EAC Zertifikat ausgestellt oder eine EAC Deklaration registriert wird und wenn seit dem Datum der Ausstellung vom Prüfbericht nicht mehr als 1 Jahr vergangen ist
  • Verlängerung der Gültigkeit einer zuvor ausgestellten Konformitätsbescheinigung um bis zu 12 Monate, wenn sie vor dem 1. September 2022 abläuft (unter der Voraussetzung, dass keine Verstöße vorliegen und sich keine Änderungen der verbindlichen Anforderungen an Produkte ergeben)

Wenn der Entwurf der vorübergehenden Optimierungsmaßnahmen angenommen wird, werden die im Zusammenhang mit COVID-19 eingeführten vorübergehenden Maßnahmen ungültig.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva

Aliya Zamaleeva

Working student
aliya.zamaleeva@schmidt-export.de
+49 851 226 083 8

Aliya hat ihr Bachelor in Sprachwissenschaft mit dem Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen an der Kasaner Föderalen Universität absolviert und studiert derzeit European Studies an der Universität Passau.

EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungRegelwerk
Veröffentlicht: 13. Juni 2022 Aktualisiert: 13. Juni 2022

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