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Die Regeln für die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers sachverständiger Auditoren wurden genehmigt

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Die Regeln für die Bildung und Führung eines einheitlichen Registers sachverständiger Auditoren wurden genehmigt

Am 11. November 2021 wurde die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1923 vom 9. November 2021 veröffentlicht. Damit wurde das Verfahren zur Bildung und Führung eines einheitlichen Registers von sachverständigen Auditoren genehmigt. Es handelt sich um ein Register von Personen, die Mitarbeiter von Zertifizierungsstellen sind und über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, Konformitätsbewertungsverfahren in einem bestimmten Bereich durchzuführen sowie am Verfahren der EAC Konformitätsbewertungen teilzunehmen.

Aufbau und Führung des Registers

Ab dem 1. März 2022 wird es möglich sein, das Register der sachverständigen Auditoren vollständig zu nutzen. Es werden automatisch alle Mitarbeiter der Zertifizierungsstellen erfasst, die an den obligatorischen EAC Konformitätsbewertungsverfahren teilnehmen, und deren Angaben vor dem angegebenen Datum im Statistischen Landesdienst der Rosaakkreditierung aufgenommen wurden. Anschließend müssen die Auditoren gemäß den Anforderungen des Verfahrens zur Bestätigung der Befähigung von Sachverständigen (das Dokument ist noch nicht genehmigt) ihren Status bestätigen.

Eingetragene Informationen

Folgende Informationen über den sachverständigen Auditor werden in das einheitliche Register aufgenommen:

  • vollständiger Name, Daten des Personalausweises, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Zertifikat eines sachkundigen Auditors in einem bestimmten Tätigkeitsbereich
  • Fachgebiet des sachverständigen Auditors, in dem der Name des Objekts der Zertifizierung, technische Regelwerke und andere Dokumente zur Festlegung der Anforderungen an die Objekte der Konformitätsbestätigung angegeben sind
  • Schul- und Hochschulabschluss (in elektronischer Kopie), einschließlich zusätzlicher beruflicher Ausbildung, entsprechend dem Tätigkeitsbereich eines sachkundigen Auditors (falls erforderlich)
  • Arbeitstätigkeit des sachverständigen Auditors
  • praktische Erfahrung (in Jahren)
  • Name der Zertifizierungsstelle, in der der Fachauditor tätig ist
  • Zulassung zur Arbeit im Bereich der Konformitätsbewertung hinsichtlich der Verwendung von Informationen, die ein Staatsgeheimnis darstellen (sofern vorhanden)
  • Daten und Gründe für die Aussetzung, Beendigung oder Erneuerung des Zertifikates des Auditors
  • Nummer des sachverständigen Auditors
  • eine elektronische Kopie der Zustimmung des sachverständigen Auditors zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Ein Teil des Registers wird öffentlich zugänglich sein, ein anderer Teil bleibt privat.

Status des Auditors

Insgesamt sind 3 Status des Auditors im Register vorgesehen:

  1. Gültig
  2. Ausgesetzt
  3. Widerrufen

Der Status „gültig“ wird den sachverständigen Auditoren zuerkannt, die ihre Kompetenz bestätigt haben.

Auch die Gründe für den Status „beendet“ werden im Gesetzentwurf konkretisiert:

  • Das nicht rechtzeitige Bestehen von periodischen oder außerordentlichen Kompetenznachweisen
  • Verweigerung oder Umgehung der periodischen oder außerordentlichen Kompetenznachweisen
  • Ungültigerklärung von 2 oder mehr Konformitätsbescheinigungen des Auditors von der staatlichen Kontrollstelle oder der Rosakkreditierung
  • Tod des sachverständigen Auditors oder dessen Anerkennung als vermisst oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung für verstorben erklärt
  • Persönliche Erklärung über die Beendigung der Zertifizierung als Auditor
  • Nichterfüllung durch den sachverständigen Auditor innerhalb von 1 Jahr nach Arbeiten der obligatorischen Konformitätsbewertung

Inkrafttreten des Verfahrens zur Bildung und Führung des Registers

Das Dokument tritt am 1. März 2022 in Kraft und ist bis zum 1. März 2028 gültig.

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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungAudit
15. November 2021

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