Diplome, Bescheinigungen, Schulabschlusszeugnisse und andere armenische Bildungsdokumente sind im Ausland grundsätzlich rechtsgültig, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Damit sie jedoch in den meisten anderen Ländern anerkannt und anschließend verwendet werden können, müssen sie zunächst legalisiert werden.
Wenn Sie ein armenisches Diplom in einem Staat verwenden möchten, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 ist, können Sie es für die Zulassung zu einer Hochschule im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens legalisieren lassen, das als Apostillierung bezeichnet wird.
Warum und wann ist eine Apostille erforderlich?
Eine Apostille ist ein besonderer Stempel, der die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie kann auf Dokumenten angebracht werden, die von staatlichen Behörden, kommunalen Behörden, Bildungseinrichtungen und Organisationen ausgestellt wurden, denen der Staat besondere Befugnisse übertragen hat.
Handelsdokumente können nicht mit einer Apostille versehen werden. Wenn Sie daher eine Bescheinigung über den Abschluss eines Bildungskurses erhalten haben, der von einem privaten Unternehmen ohne Bildungslizenz angeboten wurde, kann diese nicht apostilliert werden. Das Apostillierungsverfahren ist nur für Dokumente vorgesehen, die von akkreditierten Bildungseinrichtungen mit einer offiziellen staatlichen Lizenz ausgestellt wurden.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Apostille bestätigt, dass ein Dokument ausgestellt wurde und die Unterschrift des zuständigen Amtsträgers echt ist. Sie berechtigt jedoch nicht automatisch zur Ausübung reglementierter Berufe wie der Medizin oder des Rechtswesens und ersetzt auch nicht die Anerkennung von Hochschulqualifikationen (Nostrifizierung).

Eine Apostille kann nur in dem Land angebracht werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Sie kann nicht über diplomatische Vertretungen oder Konsularstellen beschafft werden.
Wann ist eine Apostille nicht erforderlich?
Bei der Einstellung von Mitarbeitern für Positionen, die keinen besonderen Beschränkungen hinsichtlich des Zugangs zu Informationen unterliegen, verlangen die meisten kommerziellen Unternehmen keine Legalisierung der Diplome oder anderer Bildungsdokumente mittels Apostille. Darüber hinaus ist eine Apostille nicht erforderlich, wenn zwischen Armenien und einem anderen Staat eine besondere Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und akademischen Graden gilt. Solche Vereinbarungen können sich auf die Zulassung zu Hochschulen oder die Aufnahme einer Tätigkeit in einem der erworbenen Qualifikation entsprechenden Beruf auswirken.
Armenien ist beispielsweise Vertragspartei des Minsker Übereinkommens von 1993 und des Chisinauer Übereinkommens von 2002. Daher ist für Diplome, die in Armenien erworben wurden und in den meisten GUS-Staaten verwendet werden sollen, keine Apostille erforderlich. Eine notariell beglaubigte Übersetzung des Diploms in die Amtssprache des Landes, in dem das Dokument verwendet werden soll, ist ausreichend.
Die Ukraine ist jedoch im Dezember 2022 aus dem Minsker Übereinkommen ausgetreten, und Moldau hat 2026 eine ähnliche Entscheidung getroffen. Daher müssen armenische Diplome und Schulabschlusszeugnisse für die Verwendung in diesen Ländern apostilliert werden.
Vor der Verwendung eines armenischen Bildungsdokuments empfiehlt es sich, beim Bestimmungsland zu prüfen, ob eine Apostille erforderlich ist.
In Armenien ausgestellte Bildungsdokumente
In Armenien werden Bildungsdokumente nach Abschluss eines Studiums an Hochschulen, einer Ausbildung an Berufs- und Fachschulen, des Besuchs allgemeinbildender Schulen sowie der Teilnahme an Lehrgängen und anderen Bildungsprogrammen ausgestellt. Zu den wichtigsten Arten der in Armenien ausgestellten Bildungsdokumente gehören:
- Zeugnis über den Abschluss der grundlegenden allgemeinen Schulbildung (Վկայական հիմնական ընդհանուր կրթության);
- Zeugnis über den Abschluss der sekundären allgemeinen Schulbildung (Ատեստատ միջնակարգ (ընդհանուր) կրթության);
- Diplom über den Abschluss einer beruflichen Erstausbildung (Դիպլոմ նախնական մասնագիտական (արհեստագործական) կրթության);
- Diplom über den Abschluss einer Ausbildung als Junior-Spezialist (Դիպլոմ կրտսեր ճարտարագետի);
- Bachelor-Diplom (Դիպլոմ բակալավրի աստիճան);
- Fachdiplom (Դիպլոմ մասնագետի);
- Master-Diplom (Դիպլոմ մագիստրոսի աստիճան).
Darüber hinaus hat Armenien die Formate der Bescheinigungen über postgraduale Weiterbildung, der Urkunden über die Verleihung akademischer Titel und der Diplome über die Verleihung akademischer Grade offiziell genehmigt.
In bestimmten Fällen können Studierende auch Auszüge oder Bescheinigungen erhalten.

Verfahren zur Apostillierung von Diplomen und Schulabschlusszeugnissen in Armenien
Die Apostillierung von Bildungsdokumenten in Armenien fällt in die Zuständigkeit des Justizministeriums. Seit 2021 ist das Apostillierungsverfahren in Armenien digitalisiert. Anträge auf Erteilung einer Apostille können entweder in Papierform (persönlich unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Originaldokuments und eines Zahlungsbelegs über die entrichtete Gebühr) oder elektronisch eingereicht werden. Für Bildungsdokumente können Anträge derzeit jedoch ausschließlich persönlich eingereicht werden.
Die Apostille wird mit einer 16-stelligen Nachverfolgungsnummer und einem QR-Code versehen, die vom einheitlichen elektronischen Verwaltungssystem „Electronic Apostille“ generiert werden. Mithilfe des Codes kann die Echtheit des Dokuments online überprüft werden, indem die digitale Kopie des Dokuments und die Apostille selbst aufgerufen werden.
Die Apostillierung in Armenien richtet sich nach einer gemeinsamen Anordnung des armenischen Justizministeriums und des Außenministeriums (Nr. 483-N vom 5. Oktober 2021 und Nr. 2056-N vom 8. Oktober 2021). Mit diesen Anordnungen wurden die „Verfahrensregeln für die Einreichung von Anträgen auf Beglaubigung öffentlicher Urkunden mit einer Apostille; das Apostillenformat; die Arten und Bedingungen der Überprüfung; die Fristen und das Verfahren für die Umsetzung des einheitlichen elektronischen Verwaltungssystems ‚Electronic Apostille‘; die Speicherung und Löschung von Daten; die Verfahren für Verwaltung und Nutzung; die technischen Ressourcen des einheitlichen elektronischen Verwaltungssystems ‚Electronic Apostille‘; das Verfahren zur Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen sowie die Liste der öffentlichen Urkunden, die der Apostillierung unterliegen“ genehmigt.
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Konsularische Legalisation von Diplomen und Schulabschlusszeugnissen aus Armenien
Wenn der Staat, in dem Sie ein armenisches Bildungsdokument verwenden möchten, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 ist, wie beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate, müssen Sie das aufwendigere und kostspieligere Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen, um das Dokument dort verwenden zu können.
Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Überprüfung der Echtheit eines Dokuments, das für Staaten angewendet wird, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind. Um ein armenisches Diplom oder Schulabschlusszeugnis konsularisch legalisieren zu lassen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
- Das Zeugnis beschaffen;
- Das Dokument durch das Außenministerium Armeniens legalisieren lassen;
- Eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen (sofern das Zeugnis in einer anderen Sprache ausgestellt wurde);
- Das Dokument durch das Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des Bestimmungslandes legalisieren lassen.
Aufgrund der zahlreichen Verfahrensschritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und recht kostspielig. Einige Staaten unterhalten keine Konsulate in Armenien, sodass die abschließende Legalisierung möglicherweise in einem anderen Land durchgeführt werden muss, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.
Was ist konsularische Legalisation?
In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.
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Übersetzung von Bildungsdokumenten
Bei der Verwendung eines armenischen Bildungsdokuments im Ausland müssen Sie gemäß den rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes eine amtliche Übersetzung anfertigen lassen (je nach den geltenden Vorschriften eine notarielle, beeidigte, gerichtlich beglaubigte oder anderweitig beglaubigte Übersetzung).
Die Übersetzung muss zwingend überprüft werden. Dazu wird die fertige Übersetzung dem Absolventen zur Prüfung vorgelegt, um sicherzustellen, dass sein Vor- und Nachname, die belegten Fächer und die Titel wissenschaftlicher Arbeiten korrekt übersetzt wurden, da bei der Übersetzung Ungenauigkeiten auftreten können.
Je nach den Anforderungen des nationalen Rechts kann die amtliche Übersetzung einer notariell beglaubigten Kopie des Dokuments mit Apostille beigefügt werden.
Versand von Dokumenten aus Armenien
Trotz der komplexen internationalen Lage ist es weiterhin möglich, Dokumente aus Armenien zu versenden. Bei einigen Zielländern kann der Versand jedoch nur in mehreren Etappen organisiert werden.
Wie geht es weiter?
Sobald Sie ein legalisiertes Diplom und eine Kopie mit beigefügter notariell beglaubigter Übersetzung erhalten haben, können die Dokumente als offiziell für die Verwendung im Ausland geeignet betrachtet werden.
In Staaten, mit denen Armenien keine Abkommen über Rechtshilfe und die Anerkennung ausländischer Dokumente geschlossen hat, muss ein Diplom vor seiner Verwendung einem Anerkennungsverfahren (Nostrifizierung) unterzogen werden. Dies erfolgt nach der Apostillierung oder konsularischen Legalisation und der amtlichen Übersetzung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie sich außerhalb Armeniens befinden, unterstützen wir Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation Ihrer Dokumente zur Verwendung im Ausland.
Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit der Legalisation verschiedenster Dokumente und bieten alle erforderlichen Dienstleistungen in diesem Bereich an. Dazu gehören die Beschaffung notariell beglaubigter Kopien, die Anfertigung von Übersetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Behörden und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung der fertig bearbeiteten Dokumente in die meisten Länder weltweit.
Weitere Informationen zu den Verfahren der Legalisation und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.