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Führungszeugnis in Armenien: Beantragung, Apostille und Legalisierung


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Führungszeugnis in Armenien: Beantragung, Apostille und Legalisierung

Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den Innenbehörden ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorstrafen hat und nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder dass ihre Vorstrafen bereits getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten benötigten Dokumenten im Rahmen internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann häufig in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis;
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit;
  • Arbeitsaufnahme;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Prüfung im Rahmen von Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Armenien?

Die vollständige Bezeichnung des Führungszeugnisses in Armenien lautet heute „Bescheinigung über das Vorhandensein von Vorstrafen und Fahndungen in der Republik Armenien“ («Հայաստանի Հանրապետությունում դատվածության և հետախուզման առկայության մասին տեղեկանք»).

Häufig wird das Dokument verkürzt als „Bescheinigung über das Nichtvorhandensein (Vorhandensein) von Vorstrafen“ bezeichnet.

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses in Armenien wird durch den Regierungsbeschluss Nr. 1561-N vom 25. November 2010 „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Bereitstellung von Informationen über das Vorhandensein von Vorstrafen und Fahndungen in der Republik Armenien zur Vorlage in ausländischen Staaten“ sowie durch weitere Rechtsakte geregelt.

Das Führungszeugnis ist ein Papier- oder elektronisches Dokument, das Informationen aus den Datenbanken des Informationszentrums der Polizei der Republik Armenien enthält. Ausgestellt wird es von der Konsularabteilung des Außenministeriums Armeniens im Inland sowie von den konsularischen Vertretungen im Ausland.

Das Führungszeugnis in Armenien wird in zwei Sprachen ausgestellt: auf Armenisch und – nach Wahl des Antragstellers – auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Russisch oder Französisch.

Auf Wunsch des Antragstellers kann das Führungszeugnis je nach Lebenssituation in zwei Formen ausgestellt werden:

  • in der Standardform auf dem Gebiet Armeniens;
  • durch eine konsularische Vertretung Armeniens im Ausland.

Wie man ein Führungszeugnis in Armenien erhält

Muster eines Führungszeugnisses aus Armenien

Führungszeugnisse können in Armenien auf folgende Weise beantragt werden:

  • persönlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung;
  • per Post nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.

Beantragung des Führungszeugnisses in Papierform

Um ein Führungszeugnis zu erhalten, muss man sich im elektronischen Konsularsystem https://consular.e-gov.am/ registrieren und einen Antrag stellen. Anschließend kann ein persönlicher Termin vereinbart oder die Zustellung des Führungszeugnisses per Post beantragt werden.

Beantragung des elektronischen Führungszeugnisses

Für den Erhalt eines Führungszeugnisses in digitaler Form muss man sich im elektronischen Konsularsystem https://consular.e-gov.am/ registrieren und einen Antrag stellen. Nach der Bearbeitung wird ein PDF-Dokument ohne Unterschrift in Armenisch und in der zweiten gewählten Sprache verfügbar sein. Dieses kann mithilfe eines QR-Codes verifiziert werden.

Beantragung des Führungszeugnisses per Vollmacht

Das Führungszeugnis kann auch auf Grundlage einer notariellen Vollmacht beantragt werden. Der Vertreter des Antragstellers legt bei der Antragstellung ein Identitätsdokument, die Vollmacht zur Vertretung der Interessen des Antragstellers sowie eine Kopie der Vollmacht und eine Kopie des Ausweisdokuments der vertretenen Person vor.

Ablauf zur Beantragung des Führungszeugnisses

  1. Registrierung im elektronischen Konsularsystem (mit deaktiviertem Tracking-Schutz im Browser);
  2. Auswahl des Dienstes „Ausstellung einer Bescheinigung über Vorstrafen und Fahndungen“;
  3. Ausfüllen des Antragsformulars;
  4. Terminvereinbarung beim Konsularischen Dienst des Außenministeriums oder Auswahl der Zustellung per Post (über das Feld „gewünschte Empfangsart“);
  5. Zahlung der Gebühr;
  6. Persönliches Erscheinen im Außenministerium mit Reisepass zur Antragstellung sowie zur Abholung der Bescheinigung (bei anderen Optionen: Zustellung per Post oder Download im Benutzerkonto ohne Unterschrift).

Die persönliche Beantragung eines Führungszeugnisses ist für Personen ab 16 Jahren möglich (bei Bedarf können anstelle der betroffenen Person die Eltern, Ehepartner, Geschwister oder volljährige Kinder den Antrag stellen). Für Kinder ab 14 Jahren kann das Führungszeugnis von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Beantragung des Führungszeugnisses über das Konsulat

Für den Erhalt eines Führungszeugnisses über das Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft Armeniens im Ausland müssen persönlich oder per Einschreiben folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Antragsformular;
  • Reisepass (oder Kopie davon);
  • Notariell beglaubigte Vollmacht (falls erforderlich);
  • Kopie eines Dokuments, das das Aufenthaltsrecht im betreffenden Land bestätigt, notariell beglaubigt (falls dies nicht bereits im Reisepass enthalten ist);
  • Quittung über die Zahlung der Gebühr;
  • Passfoto in Farbe.

Bei der Ausstellung von Auszügen und Führungszeugnissen sollten die persönlichen Daten sorgfältig überprüft werden. Jeder Fehler oder Tippfehler macht das Dokument ungültig.

WICHTIG: Führungszeugnisse, die von einem armenischen Konsulat ausgestellt werden, unterliegen weder einer Legalisation noch einer Apostillierung. Für die Verwendung im Ausland ist häufig ein im Inland ausgestelltes Führungszeugnis mit Apostille sowie eine anschließende Übersetzung in die Sprache des jeweiligen Landes erforderlich.

Bearbeitungszeiten für das Führungszeugnis in Armenien

Die allgemeine Bearbeitungsdauer beträgt ein bis zwei Monate, abhängig von der Stadt, der Art des Antrags sowie der Notwendigkeit einer Legalisierung und der Lieferadresse.

Wie kann die Echtheit eines Führungszeugnisses überprüft werden?

Die Echtheit eines vom armenischen Außenministerium ausgestellten Führungszeugnisses kann über einen speziellen Online-Service überprüft werden.

Apostille auf ein Führungszeugnis in Armenien

Armenien ist seit 1993 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 („Apostille-Übereinkommen“).

Die Apostille ist eine international standardisierte Form der Bestätigung der Echtheit eines Dokuments zur Verwendung in Staaten, die diese Form der Beglaubigung anerkennen. In der Regel handelt es sich dabei um einen speziellen Stempel oder ein Zertifikat. In den letzten Jahren hat sich zudem die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet – ein digitaler Nachweis zur Bestätigung der Echtheit elektronisch ausgestellter Dokumente.

Das armenische Außenministerium ist berechtigt, Apostillen auf Führungszeugnisse anzubringen, die von der Konsularabteilung des Außenministeriums ausgestellt wurden.

Eine Apostille kann nicht auf Führungszeugnisse angebracht werden, die von konsularischen Vertretungen Armeniens ausgestellt wurden, da das Apostille-Verfahren für konsularische Dokumente nicht anwendbar ist. Daher verweigern offizielle Behörden in vielen Ländern häufig die Annahme solcher Dokumente. Vor der Beantragung sollte daher bei der zuständigen Stelle geprüft werden, ob das Dokument akzeptiert wird.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses in Armenien

Wenn der Staat, in dem das Führungszeugnis aus Armenien verwendet werden soll, kein Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961 ist, beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate, ist für die Verwendung dieses Dokuments ein aufwendigeres und kostenintensiveres Verfahren der konsularischen Legalisation erforderlich.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder angewendet wird, die dem Haager Übereinkommen von 1961 nicht beigetreten sind.

Um die konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Armenien durchzuführen, ist folgendes Verfahren einzuhalten:

  1. das Führungszeugnis erhalten;
  2. das Dokument beim Außenministerium Armeniens legalisieren lassen;
  3. eine notarielle Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen (falls das Führungszeugnis in einer anderen Sprache ausgestellt wurde);
  4. das Dokument im Konsulat oder in der konsularischen Abteilung der Botschaft des Ziellandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Vielzahl der Schritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und relativ kostenintensiv. Einige Länder verfügen nicht über konsularische Vertretungen in Armenien, sodass der abschließende Schritt der Legalisation in einem anderen Land erfolgen kann, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Besonderheiten der Verwendung des armenischen Führungszeugnisses in Deutschland

Apostille aus Armenien

Für aufenthaltsrechtliche Verfahren in Deutschland — etwa die Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung — müssen ausländische Staatsangehörige ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorlegen. Für armenische Staatsangehörige gilt dies im Jahr 2026 ohne Ausnahmen.

Armenien ist seit 1994 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens, weshalb für armenische Dokumente keine konsularische Legalisation erforderlich ist — stattdessen genügt eine Haager Apostille. Da Armenien kein EU-Mitglied ist, greift die EU-Verordnung 2016/1191, die innerhalb der Union den Apostilleverzicht für Führungszeugnisse ermöglicht, hier jedoch nicht.

Für die Verwendung des armenischen Führungszeugnisses in Deutschland sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Apostille wird vom Justizministerium der Republik Armenien erteilt;
  • da das Führungszeugnis auf Armenisch ausgestellt wird, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer zwingend erforderlich;
  • die Apostille muss vor der Übersetzung eingeholt werden;
  • die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Monate.

Im Unterschied zur Verwendung armenischer Dokumente im GUS-Raum ist für Deutschland keine vereinfachte Anerkennung ohne Förmlichkeiten vorgesehen: Apostille und beglaubigte Übersetzung sind stets erforderlich.

Offizielle Übersetzung des armenischen Führungszeugnisses

Das armenische Führungszeugnis wird in der Regel ausschließlich auf Armenisch ausgestellt. Eine automatische Ausfertigung in deutscher Sprache ist nicht vorgesehen, weshalb in Deutschland stets eine Übersetzung erforderlich ist.

Für die Vorlage bei deutschen Behörden muss die Übersetzung von einem vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden — also von einer Person, die durch ein deutsches Oberlandesgericht oder Landgericht zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen zugelassen wurde.

Die Übersetzung muss inhaltlich vollständig mit dem Original übereinstimmen, einschließlich der exakten Wiedergabe aller Personendaten (Name, Geburtsdatum und sonstige Angaben). Abweichungen oder Fehler können zur Ablehnung des Dokuments führen.

Da die Apostille vor der Übersetzung eingeholt werden muss, empfiehlt es sich, das apostillierte Original dem Übersetzer im Ganzen vorzulegen — Behörden erwarten in der Regel die Übersetzung des Führungszeugnisses einschließlich der Apostille als gemeinsames Dokument.

Dokumentenversand

Nach Erhalt des Führungszeugnisses, seiner Apostillierung oder Legalisierung besteht häufig die Notwendigkeit, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. Dabei sind sowohl Schnelligkeit als auch Sicherheit wichtig, insbesondere bei Originalen offizieller Dokumente.

Die Firma Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Versand von Dokumenten weltweit. Wir verwenden zuverlässige Logistiklösungen und moderne Tracking-Systeme, die es ermöglichen, den Sendungsverlauf in jeder Phase zu überwachen und eine termingerechte Zustellung zu gewährleisten.

Unsere Fachkräfte sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Handhabung der Dokumente und unterstützen bei allen Fragen rund um den internationalen Versand, einschließlich Anforderungen von Transportdienstleistern und Besonderheiten der Zollabwicklung.

Wir können den Versand des fertigen Führungszeugnisses, von Dokumenten mit Apostille, Übersetzungen und anderen offiziellen Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Führungszeugnisses in Armenien, einschließlich der Beschaffung, Apostillierung und Legalisierung für den Einsatz im Ausland, sowie bei Übersetzung und Versand weltweit.

Sie können sich jederzeit an die Firma Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen an, darunter Erstellung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Versand fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Webseite.


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Über diesen Artikel

Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
ArmenienBeschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
3. April 2026

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