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Von russischen Sanktionen sind noch fünf Länder betroffen

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Russland Sanktionen Lebensmittel

Ministerpräsident Dmitri Medwedew unterzeichnete ein Dekret über die Einführung des Lebensmittelembargo gegen fünf Länder: Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein und der Ukraine.

Diese Entscheidung ist eine Gegenreaktion auf den Beitritt dieser Länder zur EU-Sanktionen gegen Russland. Dmitri Medwedew machte die Entscheidung über die Vergeltungssanktionen gegen diese fünf Länder während einer Sitzung der Regierung der Russischen Föderation heute am 13. August 2015 bekannt.

In Übereinstimmung mit der Mitteilung des Ministerpräsidenten in Bezug auf Albanien, Montenegro, Island und Liechtenstein sind die Sanktionen bereits in Kraft getreten. Sanktionen gegen die Ukraine werden erst nach dem Inkrafttreten des wirtschaftlichen Teils des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine wirksam.

Am 22. Juni beschloss der EU-Rat die Sanktionen gegen Russland aufgrund der ukrainischen Krise bis zum Ende des Jahres 2016 zu verlängern. Diese Sanktionen verbieten den Export nach Russland von einigen Produkten und Technologien sowie auch schränken die Investitionen in die russische Wirtschaft ein. Ende Juli traten die Ukraine, Albanien, Montenegro, Island, Liechtenstein, Norwegen und Georgien EU-Sanktionen bei.

Als Reaktion auf diese Entscheidung verhängte Russland ein Embargo für bestimmte Nahrungsmittel aus der EU und anderen Länder. Dieses Embargo betrifft vor allem Gemüse, Obst, Fisch, Milch und Milchprodukte, Schweinefleisch, Rindfleisch und Geflügel.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
EinfuhrverbotLebensmittelLandwirtschaft
13. August 2015

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0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen (Ausgenohmen Babynahrung)
7. August 2014
Alexej Schmidt

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