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Österreich hat den Zugang zum Register der Begünstigten nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs gesperrt

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Österreich hat den Zugang zum Register der Begünstigten nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs gesperrt

Die österreichische Regierung hat den öffentlichen Zugang zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen eingeschränkt.

Das Register wurde 2018 vom Bundesministerium für Finanzen im Rahmen der Umsetzung von EU-Verordnungen und des Gesetzes über das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingerichtet. Das Register enthielt öffentlich zugängliche Informationen über die letztendlichen Eigentümer von Handelsgesellschaften, Stiftungen und Trusts.

Nach der Einrichtung von Registern der wirtschaftlichen Eigentümer in den EU-Mitgliedstaaten und der Veröffentlichung der darin enthaltenen Informationen wurde diese Praxis von einem Teil der Menschenrechtsaktivisten und Datenschützer heftig kritisiert, die der Ansicht waren, dass sie zusätzliche Möglichkeiten für Kriminelle schaffe..

Im Jahr 2022 stellte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem von Klägern aus Luxemburg angestrengten Verfahren fest, dass der öffentliche Zugang zu Registern gegen grundlegende Menschenrechte zum Schutz der Privatsphäre verstößt. Daraufhin beschloss eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten, das Register zu schließen. Auch Österreich hat sich ihnen angeschlossen. Es gibt eine anhaltende Debatte darüber, wer das Recht haben sollte, das Register einzusehen. Einige Politiker und Experten sind jedoch der Meinung, dass das Register wieder vollständig geöffnet werden sollte. So forderte Jan Krainer, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokratischen Partei, gegenüber den Medien, dass die EU die Register der Begünstigten wieder öffentlich machen sollte.

"Wer der eigentliche Eigentümer ist, ist bei Steuerfragen, aber auch Geldwäsche sehr wichtig," sagte er.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
4. Januar 2023

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