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Geburt des Kindes im Ausland: was ist zu beachten?

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Geburt des Kindes im Ausland: was ist zu beachten?

Die Geburt eines Kindes ist immer ein schönes und freudiges Ereignis, und es ist wichtig, dass es nicht durch rechtliche Probleme getrübt wird, zumal die Anmeldung eines Neugeborenen in vielen Ländern ein recht kompliziertes bürokratisches Verfahren ist.

Heutzutage ist die Geburt eines Kindes außerhalb des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Eltern selbst besitzen, ein sehr häufiges Phänomen.

Die Motive von Vater und Mutter des Babys können sehr unterschiedlich sein. Einige suchen die besten Kliniken, andere wollen, dass ihr Kind die Staatsangehörigkeit selbst wählen kann (in Dutzenden von Ländern ist dies "per Recht auf Boden" möglich). Schließlich kommt es häufig vor, dass die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Ausland arbeiten oder gerade Urlaub machen.

Womit soll man also anfangen?

Zunächst soll man sorgfältig die Gesetze des Landes studieren, in dem die Geburt stattfinden wird. Man soll auch ein Paket mit beglaubigten Dokumenten aus dem Land vorbereiten, dessen Staatsangehörigkeit zukünftige Eltern haben. Auslandspässe müssen nicht beglaubigt werden, doch die Heiratsurkunde der Eltern (bzw. die Scheidungsurkunde) sollte immer mit einer Apostille versehen sein. Hier soll man auch beachten, dass einige Staaten wie zum Beispiel die VAE, China oder Kanada, im Haager Apostille-Übereinkommen nicht vertreten sind. Wenn das Kind in einem solcher Staaten geboren wird, müssen alle Papiere durch das konsularische Beglaubigungsverfahren beglaubigt werden.

Wenn die zukünftige Mutter über wichtige medizinische Unterlagen verfügt, lohnt es sich, diese ebenfalls zu beglaubigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Länder (darunter auch Russland) keine Originale medizinischer Urkunden apostillieren, mit Ausnahme von Urkunden, die direkt vom Gesundheitsministerium ausgestellt wurden. In diesem Fall gibt es aber einen Umweg – man lässt einfach Notarkopien oder beglaubigte Übersetzungen der entsprechenden Papiere apostillieren.

Es ist auch sehr wichtig, die Einhaltung aller Aufenthaltsregeln der werdenden Mutter im Ausland zu kontrollieren. Nachdem man sich vergewissert hat, dass alles perfekt ist, kann man ruhig in die Klinik und die Bürokratie für eine Weile vergessen.

Und so ist das Baby geboren und die Mutter macht sich bereit die Klinik verlassen. Von nun an sind alle rechtlichen Formalitäten von Belang. Zunächst soll man Papiere über die Geburt des Kindes aus der Klinik selbst erhalten (was für Papiere das sind, hängt von der Klink ab) und sofort beglaubigen lassen (je nach Staat durch eine Apostille oder ein konsularisches Legalisationsverfahren).

Dann haben Eltern normalerweise zwei Möglichkeiten.

Die erste Möglichkeit ist, das örtliche Standesamt aufzusuchen (meistens ist es eine der Abteilungen der Gemeinde) und dort die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten. Die Urkunde muss sofort nach dem Erhalt apostilliert werden (durch das Apostille-Verfahren oder das konsularische Beglaubigungsverfahren je nach dem) und von einem vereidigten und vom Konsulat seines Landes beglaubigten Übersetzer übersetzt werden. Dann kann man beim Konsulat selbst die Legalisation der Übersetzung und die Registrierung der Staatsbürgerschaft beantragen.

Die zweite Möglichkeit ist, sich mit den in der Klinik erhaltenen, beglaubigten und übersetzten Papieren direkt ans Konsulat zu wenden, um die Geburtsurkunde des Kindes zu erhalten.

Es ist zu beachten, dass die meisten Länder ihre eigenen Besonderheiten in Bezug auf die Eintragung der Geburt des Kindes haben. In Großbritannien zum Beispiel muss die Geburtsurkunde unbedingt beim Außenministerium beglaubigt werden, in Deutschland werden einem zur Ausstellung der Geburtsurkunde alle Unterlagen aus der Klinik ohne Rückgabe entnommen. All dies soll man also berücksichtigen, um sich auf bestimmte Situationen vorbereiten zu können – zum Beispiel um notariell beglaubigte Kopien der Papiere im Voraus zu erhalten, wenn nötig.

Die Geburt eines Kindes ist ein schöner Moment, der einen alles vergessen lässt. Jedoch bei allem, was die rechtliche Seite dieses freudigen Ereignisses betrifft, muss man einen kühlen Kopf bewahren. Es gibt keine Kleinigkeiten, wenn es um die Registrierung der Geburt und Staatsbürgerschaft eines Kindes geht.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenBeschaffung von Urkunden
23. Dezember 2022

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