Am 1. Januar 2017 wird das alte Föderale Gesetz Nr. 122-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die staatliche Registrierung der Rechte an Immobilien und der Immobilienrechtsgeschäfte" durch ein neues Gesetz abgelöst. Das neue Gesetz Nr. 218-FZ vom 13. Juli 2015 in der Fassung vom 3. Juli 2016 „Über die staatliche Registrierung von Immobilien” beinhaltet nun alle (bis auf wenige Ausnahmen) Prozeduren der Registrierung von Immobilien. Schauen wir uns die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes (nachfolgend – Gesetz Nr. 218-FZ) genauer an.