Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse ungarischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Ungarn ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Bilanz, Anzahl der Beschäftigten und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Ungarn werden die nationalen Standards für Bilanzierung und die IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen richten sich dabei ausschließlich nach den IFRS. Bilanzierungsvorgaben für andere Unternehmen werden zurzeit reformiert.
Jahresabschlüsse in Ungarn werden an den „Informationsdienst für Unternehmen“, welcher dem Justizministerium unterstellt ist, übermittelt. Der „Informationsdienst für Unternehmen“ erstellt seinerseits Duplikate der Jahresabschlüsse für die Finanzämter.
Folgende Kriterien berechtigen Unternehmen in Ungarn zur Vorlage von vereinfachten Jahresabschlüssen:
- Bilanz unter 500 Millionen Forint
- Einnahmen unter 1 Milliarde Forint
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten unter 50 Personen
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Geschäftsbericht
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
| Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
|---|---|---|
| Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Ungarn | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
| Preis für einen Jahresabschluss aus Ungarn mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |