Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszug aus San Marino mit Übersetzung und Apostille.
Die Republik San Marino ist die älteste bestehende Republik der Welt und wird vollständig von Italien umgeben. San Marino ist nicht in der Europäischen Union, ist aber Mitglied der Eurozone.
Die Republik ist in die "Graue Liste" der OECD eingetragen. Sie hat zwar die internationalen Steuerstandards anerkannt, hat sie jedoch noch nicht vollständig implementiert. 2013 hat Italien San Marino aus der "schwarzen Liste" der Steueroasen entfernt.
Das Handelsregister wurde 1959 gegründet und wird von der Handelskammer geführt.
Der Handelsregisterauszug aus San Marino enthält folgende Daten:
- Unternehmensname
- Registriernummer
- Anschrift
- Registrierungsdatum
- Angaben zu vorhandenen Lizenzen
- Aktueller Status
Die Anfrage wird innerhalb eines Tages bearbeitet.
Darüber hinaus bekommen Sie aus dem Register Copy of financial statements - Kopien des Jahresabschlusses.
Suchkriterien im Handelsregister von San Marino
- Unternehmensname
- Registriernummer
Handelsregisterauszüge aus San Marino können verwenden werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Rechtsformen der Unternehmen in San Marino
Società per azioni (SPA) – Aktiengesellschaft
Società a Responsabilità Limita (SRL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ehemalige Società Anonima (SA) – «Anonyme Gesellschaften» - werden nicht mehr registriert.
Apostille aus San Marino
Wenn Sie san marinesische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. San Marino ist seit 1995 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus San Marino für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus San Marino | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus San Marino | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus San Marino mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |