Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus der Türkei mit Übersetzung und Apostille.
Die Türkei ist eine aufstrebende Wirtschaftsmacht. Die Türkei ist Mitglied der OECD, der NATO, der Vereinten Nationen, der G20 sowie der Organisation für Islamische Zusammenarbeit. Seit 1999 ist die Türkei darüber hinaus offiziell ein EU-Beitrittskandidat.
Das Handelsregister wird von der Handelskammer geführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
- Gründungsurkunden
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus der Türkei | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus der Türkei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Eine übliche Form der Bereitstellung eines Auszuges eines in der Türkei registrierten Unternehmens ist eine beglaubigte Kopie der Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt des Handelsregisters. Darüber hinaus können Sie in der Türkei ein Zertifikat über die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens erhalten.
Suche in der Registrierung ist bezahlt. Die Suchergebnisse werden innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Absenden der Anfrage zur Verfügung gestellt.
Dieses Dokument ist in türkischer Sprache verfügbar.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus der Türkei | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus der Türkei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Suchkriterien:
- Vollständige Bezeichnung des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Registrierungsdatum
- Adresse
Folgende Unternehmen können registriert werden:
Limited Şirketi – Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
Аnonim Şirketi – Aktiengesellschaft;
Şube – Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ;
Komandit Sirket – Kommanditgesellschaft;
Kollektif Sirket – offene Handelsgesellschaft.
Es ist auch möglich, ein Geschäft in Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kollektivgesellschaften und Genossenschaften zu organisieren.
Der türkische Handelsregisterdienst, der Handelsunternehmen registriert und aufzeichnet, untersteht der Gerichtsbarkeit der Handelskammer. Alle Informationen über die Registrierung neuer Unternehmen und die Einführung von Änderungen an bereits vorhandenen Dokumenten werden notwendigerweise im offiziellen Bulletin des Handelsregisters veröffentlicht. Die Arbeit des Handelsregisterdienstes unterliegt besonderen Regeln, die auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs erlassen wurden.
Apostille aus der Türkei
Wenn Sie türkische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Türkei ist seit 1985 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus der Türkei für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus der Türkei | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus der Türkei | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus der Türkei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |