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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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Vorsicht: Gefälschte EAC-Prüfberichte im Umlauf!


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Inhaltsverzeichnis

  1. Was passiert aktuell?
  2. Wer ist betroffen?
  3. Rechtliche Konsequenzen
  4. Wie können Sie sich schützen? – Empfehlungen unserer Experten
  5. Fazit
  6. Was ist eine EAC-Zertifizierung?
  7. Wie können wir helfen?
Vorsicht: Gefälschte Prüfberichte im Umlauf! EAC-Zertifizierung

Das Föderale Staatliche Budgetinstitut „NIZ PM – Rostest“ warnt vor zahlreichen Fällen gefälschter Prüfberichte, die angeblich vom Prüflabor des Zweigbüros in Sergijew Possad ausgestellt wurden. Dies ist ein alarmierendes Signal für alle Teilnehmer des EAC-Zertifizierungs- und EAC-Deklarationsverfahrens im Rahmen der Einfuhr von Waren in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU).

Was passiert aktuell?

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen betrügerische EAC-Zertifizierungsstellen und Prüflabore gefälschte Prüfberichte ausstellen – oft ohne Produktproben anzufordern oder den Antragsteller einzubeziehen. Dadurch gelangen Produkte mit unzuverlässiger Konformitätserklärung auf den Markt, was sowohl für Verbraucher als auch für ehrliche Unternehmen ein ernsthaftes Risiko darstellt.

Wer ist betroffen?

Antragsteller (Importeure, Hersteller und bevollmächtigte Vertreter), die:

  • in den Prüfberichten als Auftraggeber genannt sind, jedoch keinen Antrag gestellt haben,
  • keine Produktmuster zur Prüfung übergeben haben,
  • die Akkreditierung des Prüflabors oder der Zertifizierungsstelle nicht geprüft haben.

Rechtliche Konsequenzen

Gemäß geltendem Recht trägt der Antragsteller die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Konformitätserklärung. Bei falscher Deklaration drohen:

  • Verwaltungsstrafen,
  • Aussetzung der Konformitätserklärung,
  • Verbot des Vertriebs der betroffenen Produkte.

„NIZ PM – Rostest“ überwacht regelmäßig registrierte Konformitätserklärungen und deckt Fälle von Unregelmäßigkeiten auf. Wird eine Fälschung festgestellt, kann die Erklärung annulliert und das Produkt aus dem Verkehr gezogen werden.

Wie können Sie sich schützen? – Empfehlungen unserer Experten

Basierend auf unserer Erfahrung und früheren Veröffentlichungen möchten wir einige wichtige Hinweise geben:

Den EAC-Zertifizierungsprozess verstehen
In unserem Artikel „Wie funktioniert der Zertifizierungsprozess in der EAWU?“ beschreiben wir die einzelnen Schritte einer Konformitätsbewertung. Die Produktprüfung durch ein akkreditiertes Labor ist dabei unerlässlich.

Massenhafte Annullierungen von EAC-Zertifikaten
In diesem Artikel zeigen wir, wie gefälschte Dokumente zur Rücknahme von EAC-Zertifikaten führen können – mit drastischen Folgen für den Hersteller oder Importeur.

Worauf ist bei der EAC-Zertifizierung zu achten?
Unsere Checkliste für Antragsteller hilft Ihnen bei der Auswahl zuverlässiger Partner und der Vermeidung typischer Fehlerquellen.

Fazit

Unsere Empfehlungen:

  • Überprüfen Sie die Akkreditierung aller Beteiligten (Labore, Zertifizierungsstellen),
  • verlangen Sie vollständige Prüfberichte mit Angabe von Nummern, Daten und Informationen zu den Produktmustern,
  • verzichten Sie auf Angebote, die ohne Prüfungen auskommen wollen.

Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir prüfen die Echtheit von Dokumenten und begleiten Sie im gesamten Zertifizierungsprozess – gesetzeskonform und zuverlässig.

Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Wie können wir helfen?

In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.

Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll. Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.


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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt

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alexej.schmidt@schmidt-export.de
+49 851 226 083 1

Aus seiner Berufserfahrung in Russland im Bereich des Bauwesens besitzt Alexej Schmidt fundierte Kenntnisse im Bereich der Finanzplanung, des Rechnungswesens und der Steuerplanung des Unternehmens.

EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungPrüfstelleZertifizierungsstelle
Veröffentlicht: 3. April 2025 Aktualisiert: 14. Mai 2025

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