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Die Behörden des Schweizer Kantons Zürich haben Erläuterungen zu den Verfahren der Apostillierung und konsularischen Legalisierung veröffentlicht


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Die Behörden des Schweizer Kantons Zürich haben Erläuterungen zu den Verfahren der Apostillierung und konsularischen Legalisierung veröffentlicht

Die Staatskanzlei des Kantons Zürich hat auf ihrem offiziellen Portal aktuelle Erläuterungen zum Verfahren der Legalisierung von Dokumenten für deren Verwendung im Ausland veröffentlicht.

Welche Dienstleistungen zur Legalisierung von Dokumenten können im Kanton Zürich in Anspruch genommen werden?

Die Staatskanzlei bestätigt, dass sie den Service der Apostillierung und konsularischen Legalisierung von Dokumenten anbietet. Beglaubigt werden die Unterschrift und das Siegel auf offiziellen Dokumenten sowie deren „Funktionalität“. Für die Nutzung in Ländern, die Mitglieder des Haager Übereinkommen von 1961 sind, erfolgt die Legalisierung durch das Verfahren der Apostillierung.

In der Staatskanzlei wird betont, dass in einigen Fällen bei der Legalisierungsverfahren bestimmte Details geklärt werden müssen. Daher werden Antragsteller gebeten, die Dokumente im Voraus und nicht erst in letzter Minute einzureichen.

Die Staatskanzlei bittet die Inhaber von Dokumenten, bei den zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dokumente verwendet werden sollen, nach den spezifischen Anforderungen für deren Ausfertigung und Legalisierung zu erkundigen.

Die Staatskanzlei bietet keinen Dienst für beglaubigte Übersetzungen an. Die Unterschrift des Übersetzers kann jedoch von einem Notar beglaubigt werden. Es wird jedoch empfohlen, bei der Organisation, bei der das Dokument eingereicht wird, zu klären, ob diese Form der Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung ausreichend ist.

Wie erfolgt die Einreichung von Dokumenten zur Legalisierung in Zürich?

Die Staatskanzlei des Kantons legalisiert Dokumente von kommunalen Behörden, Bildungseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen und Veterinärzertifikate.

Im Kanton werden nicht zertifiziert: Personalausweise, Dokumente aus anderen Kantonen und Dokumente von Bundesbehörden sowie Dokumente, die von Privatpersonen unterschrieben sind.

Dokumente können direkt in der Kanzlei oder per Post eingereicht werden. Persönlich können nicht mehr als fünf Dokumente eingereicht werden. Es ist erforderlich, einen Ausweis (ID oder Reisepass) dabei zu haben. Dokumente können auch durch eine bevollmächtigte Person übergeben werden. Bei der Einreichung der Dokumente sollte geklärt werden, in welchem Land sie verwendet werden sollen.

Was ist eine Apostille?

In unserem Video erzählen wir, was eine Apostille ist, wie und wo man eine Apostille beantragen kann.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille beglaubigen möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei.

Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Apostille aus mehr als 100 Staaten an.

Womit können wir helfen?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Apostillierung und Legalisierung von Dokumenten für die Verwendung im Ausland. Sie können sich jederzeit an das Unternehmen Schmidt & Schmidt wenden. Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung verschiedenster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, einschließlich der Erstellung notarieller Kopien, Übersetzungen, der Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, der Legalisierung von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie der Zustellung fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt.

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Über diesen Artikel

Victoria Pachotina
Victoria Pachotina
Associate
ApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenHaager Übereinkommen 1961Schweiz
07 März 2025

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29 April 2025
Polina Kalacheva

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