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Das Verzeichnis mit Druckgeräten wurde verabschiedet

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Das Verzeichnis mit Druckgeräten wurde verabschiedet

Am 8 Januar 2019 hat die Europäische Wirtschaftskommission das Verzeichnis mit Druckgeräten veröffentlicht, die der EAC Zertifizierung unterliegen. Betroffen sind Druckgeräte, die unter den Anwendungsbereich des Technischen Regelwerkes TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten fallen.

Das Verzeichnis tritt am 27 Februar 2019 in Kraft. Im Verzeichnis sind solche Gruppen von Druckgeräten geregelt, die bei der Zollabwicklung eine bestimmte Erlaubnis oder Information darüber erfordern.

Das Verzeichnis enthält 14 Gruppen, darunter betreffen 4 Gruppen Rohrleitungen (abhängig von Temperatur, Druck, usw.).

Die restlichen 10 Gruppen betreffen:

  • Druckbehälter für Gas oder Dampf (Arbeitsmedium 1*)
  • Druckbehälter für Gas oder Dampf (Arbeitsmedium 2**)
  • Druckbehälter für Flüssigkeiten (Arbeitsmedium 1)
  • Druckbehälter für Flüssigkeiten (Arbeitsmedium 2)
  • Armaturen
  • Ausrüstungsteile
  • Dekompressionskammer
  • Sicherheitsausrüstung
  • Überdruckventile
  • Usw.

Für jede Gruppe ist entweder EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung vorgesehen.

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Alexej Schmidt

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Geschäftsführender Partner
alexej.schmidt@schmidt-export.de
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Aus seiner Berufserfahrung in Russland im Bereich des Bauwesens besitzt Alexej Schmidt fundierte Kenntnisse im Bereich der Finanzplanung, des Rechnungswesens und der Steuerplanung des Unternehmens.

EAC KennzeichnungEurasische WirtschaftsunionDruckgeräteEAC ZertifizierungEAC Konformitätserklärung
Veröffentlicht: 6. Februar 2019 Aktualisiert: 18. November 2024

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