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Führungszeugnis in Lettland: Beantragung, Apostille und Legalisierung


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Führungszeugnis in Lettland: Beantragung, Apostille und Legalisierung

Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den Innenbehörden ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person zum aktuellen Zeitpunkt keine Vorstrafen hat und nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder dass ihre Vorstrafen bereits getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten benötigten Dokumenten im Rahmen internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann häufig in folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis;
  • Erwerb der Staatsangehörigkeit;
  • Arbeitsaufnahme;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Prüfung im Rahmen von Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Lettland?

Die offizielle Bezeichnung des Führungszeugnisses in Lettland lautet heute „Bescheinigung aus dem Strafregister über das Vorhandensein (oder Nichtvorhandensein) von Vorstrafen bei natürlichen Personen, verhängte administrative Sanktionen, gegen juristische Personen verhängte administrative Sanktionen sowie Zwangsmaßnahmen“ („Izziņa no Sodu reģistra par fizisko personu (ne)sodāmību, piemērotajiem administratīvajiem sodiem, juridiskām personām piemērotajiem administratīvajiem sodiem un piespiedu ietekmēšanas līdzekļiem“). Häufig wird das Dokument verkürzt als „Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen“ oder einfach als „Führungszeugnis“ bezeichnet.

Die Ausstellung des Führungszeugnisses in Lettland wird durch die „Verordnung über die Bereitstellung und den Erhalt von Informationen aus dem Strafregister“ geregelt, die durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 563 vom 23. September 2014 genehmigt wurde.

Das Führungszeugnis ist ein Papier- oder elektronisches Dokument, das auf Grundlage der Datenbanken des Informationszentrums des Innenministeriums erstellt wird. Diese Datenbanken werden von Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft, Gerichten, zuständigen Behörden und Institutionen, die administrative Sanktionen verhängen, sowie von Vollstreckungs- und Zwangsmaßnahmenbehörden geführt. Das Führungszeugnis wird in lettischer oder englischer Sprache ausgestellt.

Auf Wunsch des Antragstellers können zwei Arten von Führungszeugnissen ausgestellt werden (mit entsprechenden Informationen):

  • Aus der aktuellen Datenbank (über bestehende Vorstrafen, administrative Sanktionen im letzten Jahr sowie Zwangsmaßnahmen gegenüber juristischen Personen);
  • Aus der Archivdatenbank (enthält zusätzlich zu den aktuellen Daten auch Informationen über gelöschte Urteile, administrative Sanktionen, die vor mehr als einem Jahr verhängt wurden, sowie frühere Zwangsmaßnahmen gegenüber juristischen Personen).

Darüber hinaus существует eine besondere Form des lettischen Führungszeugnisses („Bescheinigung über (Nicht-)Vorstrafen einer Person in der Republik Lettland“), die von lettischen Konsularstellen im Ausland ausgestellt wird.

Wie erhält man ein Führungszeugnis in Lettland

Muster eines Führungszeugnisses aus Lettland

Führungszeugnisse können in Lettland auf folgende Weise beantragt werden:

  • Elektronisch über das Portal für elektronische Dienstleistungen;
  • Durch Einreichung eines Antrags beim Informationszentrum des Innenministeriums – elektronisch oder in Papierform per Post.

Ein Führungszeugnis in Papierform wird per Post zugesandt.

Beantragung eines elektronischen Führungszeugnisses

Ein elektronisches Führungszeugnis kann über das Portal für staatliche Dienstleistungen oder per E-Mail beim Informationszentrum des Innenministeriums Lettlands beantragt werden.

Beantragung eines Führungszeugnisses in Papierform

Ein Führungszeugnis in Papierform wird per Post über das Informationszentrum des Innenministeriums Lettlands beantragt.

Beantragung eines Führungszeugnisses mit Vollmacht

Ein Führungszeugnis kann auch auf Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht beantragt werden. Der Vertreter des Antragstellers legt bei der Antragstellung ein Ausweisdokument, eine Vollmacht zur Vertretung der Interessen des Antragstellers sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der vertretenen Person vor.

Im Antrag für ein Führungszeugnis für eine natürliche Person müssen folgende Angaben gemacht werden: Vorname(n), Nachname(n), frühere(r) Vorname(n) und Nachname(n), Identifikationsnummer sowie eine frühere Identifikationsnummer (falls diese geändert wurde), Geburtsdatum (für Ausländer), gewünschte Schreibweise von Vor- und Nachnamen im Genitiv, Nummer und Gültigkeitsdauer des Ausweisdokuments.

Außerdem sind Angaben zur antragstellenden Person, zum Umfang der angeforderten Daten, zu möglichen Gebührenbefreiungen, zur Sprache des Führungszeugnisses, zur Zahlungsweise sowie zur Art der Zustellung zu machen. Eine natürliche Person kann Informationen über sich selbst, ihre minderjährigen Kinder sowie über Personen unter Vormundschaft oder Betreuung anfordern.

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses über das Portal für staatliche Dienstleistungen ist erforderlich:

  1. Das Portal aufrufen;
  2. Die Authentifizierung mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder Bankidentifikation durchführen;
  3. Die Gebühr bezahlen;
  4. Den Antrag ausfüllen;
  5. Den Antrag absenden;
  6. Das elektronisch signierte Führungszeugnis im persönlichen Konto erhalten.

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses per E-Mail ist erforderlich:

  1. Sich telefonisch unter +371 67219111 beraten lassen;
  2. Den mit einer digitalen Signatur versehenen Antrag an die Adresse pasts@ic.iem.gov.lv senden;
  3. Das elektronische Führungszeugnis per E-Mail erhalten.

Für die Beantragung eines Führungszeugnisses in Papierform per Post ist erforderlich:

  1. Sich telefonisch unter +371 67219111 beraten lassen;
  2. Den Antrag per Post an das Informationszentrum des Innenministeriums senden: Bruņinieku iela 72B, Riga, LV-1009;
  3. Das Führungszeugnis per Post in Papierform erhalten.

Erhalt eines Führungszeugnisses über das Konsulat

Um ein Führungszeugnis über ein Konsulat oder die Konsularabteilung der lettischen Botschaft im Ausland zu erhalten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag;
  • Beglaubigte Kopie des Reisepasses;
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr.

Beim Erhalt eines Führungszeugnisses sollten die persönlichen Daten sorgfältig überprüft werden. Jeder Fehler oder Tippfehler macht das Dokument ungültig.

WICHTIG: Führungszeugnisse, die von einem lettischen Konsulat ausgestellt werden, können weder legalisiert noch mit einer Apostille versehen werden. Für die Verwendung im Ausland ist in der Regel ein in Papierform vom Innenministerium ausgestelltes Führungszeugnis mit Apostille sowie eine anschließende Übersetzung in die Sprache des Verwendungslandes erforderlich.

Apostille auf dem Führungszeugnis aus Lettland

Lettland ist seit 1995 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Apostille-Übereinkommen“).

Eine Apostille ist eine international standardisierte Bestätigung der Echtheit eines Dokuments zur Verwendung in Staaten, die diese Form der Legalisation anerkennen. In der Regel handelt es sich um einen speziellen Stempel oder ein Zertifikat. In den letzten Jahren hat sich jedoch auch die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet – eine digitale Bestätigung, die die Echtheit von elektronisch ausgestellten Dokumenten bestätigt.

In Lettland wird die Apostille auf Führungszeugnissen vom Außenministerium angebracht.

Eine Apostille kann nicht auf ein Führungszeugnis gesetzt werden, das von konsularischen Einrichtungen Lettlands ausgestellt wurde, da das Apostillierungsverfahren nicht für konsularische Dokumente gilt. Daher lehnen viele Behörden in anderen Ländern solche Dokumente ab. Vor der Beantragung sollte bei der jeweiligen Stelle geklärt werden, ob ein solches Dokument akzeptiert wird.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Lettland

Wenn das Land, in dem das Führungszeugnis aus Lettland verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist (z. B. die VAE), muss für die Verwendung des Dokuments ein aufwendigeres und kostenintensiveres Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen werden.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder angewendet wird, die nicht dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören.

Für die konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses aus Lettland ist folgender Ablauf erforderlich:

  1. Das Führungszeugnis erhalten;
  2. Das Dokument im Außenministerium Lettlands legalisieren lassen;
  3. Eine notarielle Übersetzung des Dokuments anfertigen lassen;
  4. Das Dokument im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft des Ziellandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Vielzahl an Schritten ist dieses Verfahren zeitaufwendig und relativ kostenintensiv. Einige Länder haben keine Konsulate in Lettland, sodass der letzte Schritt der Legalisation in einem anderen Land erfolgen kann, in dem sich ein entsprechendes Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Besonderheiten der Verwendung des Führungszeugnisses aus Lettland in Deutschland

Apostille in Lettland

Lettland ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961, demzufolge lettische öffentliche Urkunden – einschließlich Führungszeugnissen – durch die Anbringung einer Apostille für die Verwendung in Deutschland legalisiert werden können. Deutschland ist ebenfalls Mitglied dieses Übereinkommens, wodurch die gegenseitige Anerkennung vereinfacht wird.

Anders als einige andere EU-Staaten ist Lettland kein Vertragsstaat des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern und auch nicht dem Münchener CIEC-Übereinkommen vom 5. September 1980 über Ehefähigkeitszeugnisse beigetreten. Für den Urkundenverkehr mit Deutschland existiert daher kein CIEC-basierter Befreiungsmechanismus. Unabhängig davon betreffen beide Übereinkommen ausschließlich Personenstandsurkunden – nicht Führungszeugnisse.

Als wichtige Besonderheit gilt: Da sowohl Lettland als auch Deutschland Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, findet die Verordnung (EU) 2016/1191 (EU-Apostillenverordnung, in Kraft seit dem 16. Februar 2019) Anwendung. Diese Verordnung befreit bestimmte öffentliche Urkunden – ausdrücklich einschließlich Führungszeugnissen zum Nachweis der Vorstrafenfreiheit – von der Pflicht zur Apostillierung oder Legalisation, wenn sie bei Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats vorgelegt werden. Auf Antrag kann der Urkunde ein mehrsprachiges Standardformular als Übersetzungshilfe beigefügt werden, sodass auch eine vollständige Übersetzung entbehrlich sein kann.

In der Praxis gilt die Befreiung von der Apostille jedoch nur gegenüber Behörden (z. B. Ausländerbehörden). Private Arbeitgeber oder Banken sind nicht an die EU-Verordnung gebunden und können weiterhin eine Apostille verlangen. Es wird daher empfohlen, vorab zu klären, ob die anfragende Stelle eine Apostille erwartet, und das Führungszeugnis gegebenenfalls mit Apostille versehen zu lassen.

Sofern keine mehrsprachige Übersetzungshilfe gemäß EU-Verordnung beigefügt wird, muss das Dokument für die Verwendung in Deutschland ins Deutsche übersetzt werden. Das lettische Führungszeugnis (Izziņa par fiziskas personas sodāmību) kann beim Informationszentrum des Innenministeriums auch auf Englisch ausgestellt werden – dies erleichtert die weitere Bearbeitung, ersetzt aber keine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, sofern diese von der deutschen Behörde verlangt wird. Die Übersetzung sollte von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt werden, da ausländische Übersetzungen nicht immer anerkannt werden.

Durch die Einhaltung dieser Schritte wird sichergestellt, dass das lettische Führungszeugnis von deutschen Behörden und Institutionen anerkannt wird.

Offizielle Übersetzung des Führungszeugnisses aus Lettland

Das Führungszeugnis aus Lettland (Izziņa par fiziskas personas sodāmību) wird standardmäßig in lettischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung in Deutschland ist grundsätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich – angefertigt von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten (vereidigten) Übersetzer. Nur solche Übersetzer sind berechtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift amtlich zu bescheinigen.

Als praktische Besonderheit gilt: Das lettische Informationszentrum des Innenministeriums kann das Führungszeugnis auf Antrag auch in englischer Sprache ausstellen. Dies kann die weitere Bearbeitung erleichtern, ersetzt jedoch keine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche – sofern diese von der deutschen Behörde, dem Arbeitgeber oder einer anderen Institution ausdrücklich verlangt wird.

Eine Ausnahme gilt im behördlichen Verkehr innerhalb der EU: Nach der Verordnung (EU) 2016/1191 kann dem Führungszeugnis auf Antrag ein mehrsprachiges Standardformular als Übersetzungshilfe beigefügt werden, das den Inhalt der Urkunde in der Zielsprache wiedergibt. In diesem Fall kann die Übersetzung bei deutschen Behörden entbehrlich sein. Ob das Formular im konkreten Fall akzeptiert wird, entscheidet jedoch die jeweilige Behörde. Private Arbeitgeber und Banken sind an diese Regelung nicht gebunden und verlangen häufig eine vollständige beglaubigte Übersetzung.

Eine in Lettland angefertigte Übersetzung wird von deutschen Behörden und Institutionen in der Regel nicht anerkannt, da nur in Deutschland vereidigte Übersetzer zur amtlichen Beglaubigung befugt sind.

Dokumentenversand

Nach Erhalt des Führungszeugnisses, seiner Apostillierung oder Legalisierung besteht häufig die Notwendigkeit, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. Dabei sind sowohl Schnelligkeit als auch Sicherheit wichtig, insbesondere bei Originalen offizieller Dokumente.

Die Firma Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Versand von Dokumenten weltweit. Wir verwenden zuverlässige Logistiklösungen und moderne Tracking-Systeme, die es ermöglichen, den Sendungsverlauf in jeder Phase zu überwachen und eine termingerechte Zustellung zu gewährleisten.

Unsere Fachkräfte sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Handhabung der Dokumente und unterstützen bei allen Fragen rund um den internationalen Versand, einschließlich Anforderungen von Transportdienstleistern und Besonderheiten der Zollabwicklung.

Wir können den Versand des fertigen Führungszeugnisses, von Dokumenten mit Apostille, Übersetzungen und anderen offiziellen Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Führungszeugnisses in Lettland, einschließlich der Beschaffung, Apostillierung und Legalisierung für den Einsatz im Ausland, sowie bei Übersetzung und Versand weltweit.

Sie können sich jederzeit an die Firma Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen an, darunter Erstellung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Versand fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Webseite.


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Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
Beschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
20. April 2026

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