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Führungszeugnis in Spanien: Beantragung, Apostille und Legalisation

Führungszeugnis in Spanien: Beantragung, Apostille und Legalisation


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Führungszeugnis in Spanien: Beantragung, Apostille und Legalisation

Führungszeugnis ist ein offizielles Dokument, das von den Innenbehörden ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person derzeit keine Vorstrafen hat, nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist oder dass frühere Verurteilungen bereits getilgt wurden. Es gehört zu den am häufigsten angeforderten Dokumenten bei internationaler Mobilität.

Ein Führungszeugnis kann in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung einer Niederlassungserlaubnis;
  • Einbürgerung;
  • Arbeitsaufnahme;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Überprüfung bei Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein Führungszeugnis in Spanien?

Die offizielle Bezeichnung des Führungszeugnisses in Spanien lautet heute Certificado de antecedentes penales.

Die Ausstellung von Führungszeugnissen in Spanien wird geregelt durch:

- das Organgesetz 7/2014 vom 12. November über den Austausch von Informationen über Strafregistereinträge und die Berücksichtigung strafgerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union,

- das Organgesetz 4/2024 vom 18. Oktober über den Austausch von Informationen über Strafregistereinträge und die Berücksichtigung strafgerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union sowie dessen Anpassung an die Verordnung über das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS),

- das Organgesetz 7/2021 vom 26. Mai über den Schutz personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten sowie der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen verarbeitet werden,

- sowie weitere einschlägige Rechtsvorschriften.

Das Führungszeugnis ist ein Dokument in Papierform oder elektronischer Form mit festgelegtem Format, das von den Justizbehörden Spaniens ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person nicht strafrechtlich verurteilt wurde. Im Unterschied zu einigen anderen Ländern werden Informationen über Vorstrafen in Spanien erst dann in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn das Verfahren in allen Instanzen abgeschlossen ist und die Fristen für Rechtsmittel abgelaufen sind.

Wenn die antragstellende Person die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, kann sie im Antrag bei den spanischen Justizbehörden auch die Aufnahme von Daten aus dem entsprechenden nationalen Register beantragen. Darüber hinaus steht diese Möglichkeit auch Staatsangehörigen von Drittstaaten sowie Staatenlosen offen, die in anderen europäischen Ländern gelebt haben. Bei der Abfrage von Informationen aus ausländischen Registern garantieren die spanischen Behörden jedoch keine Einhaltung der üblichen Bearbeitungsfristen.


Mit Dänemark erfolgt aus technischen Gründen kein automatischer Informationsaustausch durch die spanischen Behörden — daher müssen Daten aus dem dänischen Register persönlich beantragt werden.

In einigen Fällen kann ein Führungszeugnis aus Spanien nicht ausreichen. In bestimmten Situationen (zum Beispiel bei einer Tätigkeit mit Kindern) ist zusätzlich eine separate Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Sexualstraftaten (Certificado de Delitos de Naturaleza Sexual) erforderlich. Dieses Dokument ist ein internes Dokument, gilt nur innerhalb Spaniens und kann nicht legalisiert werden.

Im Unterschied zu einigen anderen Staaten stellen spanische Konsulate im Ausland keine Führungszeugnisse aus (auch nicht in vereinfachter Form). Sie können lediglich bei der Ausstellung einer Vollmacht helfen, damit eine andere Person das Führungszeugnis direkt in Spanien beantragt.

Wie erhält man ein Führungszeugnis in Spanien

Muster eines Führungszeugnisses aus Spanien

Ein Führungszeugnis kann in Spanien auf folgende Weise beantragt werden:

  • elektronisch über den entsprechenden Service auf dem Portal des Justizministeriums;
  • in Papierform per Post;
  • persönlich in Papierform beim zentralen Bürgerservice oder bei den territorialen Dienststellen des Justizministeriums.

Beantragung eines elektronischen Führungszeugnisses

Um das Führungszeugnis online zu beantragen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Aufruf der Serviceseite auf dem Portal des Justizministeriums unter Verwendung eines digitalen Zertifikats;
  2. Bezahlung der Gebühr über das Zahlungsportal der Steuerbehörde;
  3. Ausfüllen des Antrags;
  4. Überprüfung der eingegebenen Daten;
  5. Erhalt des Dokuments per E-Mail.

Ist die Ausstellung des Führungszeugnisses in elektronischer Form aus irgendeinem Grund nicht möglich, muss man sich persönlich an die Justizbehörden wenden.

Beantragung eines Führungszeugnisses in Papierform persönlich

Um ein Führungszeugnis persönlich zu beantragen, необходимо:

  1. Persönlich beim zentralen Büro oder bei den territorialen Dienststellen des Justizministeriums erscheinen;
  2. Die Identität durch Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie eines Ausweisdokuments nachweisen;
  3. Den Antrag (Formular 790) ausfüllen und einreichen.

Beantragung eines Führungszeugnisses per Post

Um ein Führungszeugnis per Post zu beantragen, необходимо:

  1. Das Formular 790 aus dem Internet herunterladen und ausfüllen;
  2. Das ausgefüllte Formular 790 zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Ausweisdokuments und dem Zahlungsnachweis an folgende Adresse senden: Oficina Central de Atención al Ciudadano del Ministerio de Justicia, Calle Bolsa, 8, 28071 Madrid;
  3. Auf die Antwort warten.

Beantragung eines Führungszeugnisses per Vollmacht

Ein Führungszeugnis kann auch per Vollmacht beantragt werden. Der Vertreter des Antragstellers muss bei der Antragstellung neben dem Antrag und einer beglaubigten Kopie des Ausweisdokuments des Antragstellers auch das Original oder eine beglaubigte Kopie seines eigenen Ausweisdokuments sowie das Original oder eine beglaubigte Kopie der notariell beglaubigten Vollmacht vorlegen.

Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis in Spanien

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwischen einem und zwei Monaten, abhängig von der Stadt, der Art des Antrags sowie von der Notwendigkeit der Legalisation und der Zustelladresse.

Wie kann die Echtheit eines Führungszeugnisses überprüft werden?

Die Echtheit eines vom spanischen Justizministerium ausgestellten Führungszeugnisses kann über einen speziellen Online-Service der Behörde überprüft werden.

Apostille auf dem Führungszeugnis in Spanien

Spanien ist seit 1978 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Apostille-Übereinkommen“).

Die Apostille ist eine international standardisierte Form zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments für die Verwendung in Staaten, die diese Form der Legalisation anerkennen. In der Regel handelt es sich um einen speziellen Stempel oder ein Zertifikat. In den letzten Jahren hat sich jedoch auch die elektronische Apostille (e-Apostille) verbreitet — ein digitaler Vermerk, der die Echtheit von elektronisch ausgestellten Dokumenten bestätigt.

Die Abteilung für Legalisation des spanischen Justizministeriums ist für die Apostillierung von Führungszeugnissen zuständig.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses in Spanien

Wenn das Land, in dem das Führungszeugnis aus Spanien verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist (zum Beispiel die VAE), muss anstelle der Apostille ein aufwendigeres und kostspieligeres Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen werden.

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder применяется, die nicht dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören.

Für die konsularische Legalisation eines spanischen Führungszeugnisses ist in der Regel folgendes Vorgehen erforderlich:

  1. Ausstellung des Führungszeugnisses;
  2. Beglaubigung des Dokuments durch den Legalisationsdienst des spanischen Außenministeriums;
  3. Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung des Führungszeugnisses;
  4. Legalisation des Dokuments im Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft des Ziellandes.

Aufgrund der Vielzahl der erforderlichen Schritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und relativ kostenintensiv. In einigen Fällen verfügen die entsprechenden Staaten über keine konsularischen Vertretungen in Spanien, sodass der letzte Schritt der Legalisation in einem anderen Land erfolgen muss, in dem sich ein zuständiges Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Besonderheiten der Verwendung des spanischen Führungszeugnisses in Deutschland

Apostille in Spanien

Spanien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961, demzufolge spanische öffentliche Urkunden – einschließlich Führungszeugnissen – durch die Anbringung einer Apostille für die Verwendung in Deutschland legalisiert werden können. Deutschland ist ebenfalls Mitglied dieses Übereinkommens, wodurch die gegenseitige Anerkennung vereinfacht wird.

Darüber hinaus sind Deutschland und Spanien Vertragsstaaten der Wiener CIEC-Übereinkommen vom 8. September 1976 und des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 5. September 1980. Diese Übereinkommen verpflichten die Vertragsstaaten, Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die nach dem Muster der CIEC ausgestellt werden, ohne zusätzliche Beglaubigung anzuerkennen. Zwar beziehen sich diese Abkommen primär auf Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse, sie verdeutlichen jedoch die rechtliche Praxis, wonach spanische öffentliche Dokumente grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden, wenn sie korrekt ausgestellt und apostilliert sind.

In der Praxis verlangen deutsche Behörden und Institutionen (z. B. Ausländerbehörden, Arbeitgeber oder Banken) dennoch häufig die Apostille für spanische Dokumente, einschließlich Führungszeugnissen. Es wird daher empfohlen, das Führungszeugnis vor der Vorlage in Deutschland mit Apostille versehen zu lassen.

Für die Verwendung in Deutschland muss das Dokument außerdem ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung sollte von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland angefertigt werden, da ausländische Übersetzungen nicht immer anerkannt werden.

Durch die Einhaltung dieser Schritte wird sichergestellt, dass das spanische Führungszeugnis von deutschen Behörden anerkannt wird und zusätzliche Legalisierungsverfahren vermieden werden.

Offizielle Übersetzung des Führungszeugnisses aus Spanien

Das Führungszeugnis aus Spanien wird in spanischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland ist eine offizielle Übersetzung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes erforderlich – durch einen vereidigten, zertifizierten, notariellen oder gerichtlichen Übersetzer im Bestimmungsland.

Eine Übersetzung, die in Spanien erstellt wurde (außer im Rahmen der konsularischen Legalisation), wird im Ausland höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.

Dokumentenversand

Nach Erhalt eines Führungszeugnisses, seiner Apostillierung oder Legalisation besteht häufig die Notwendigkeit, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. Dabei sind nicht nur Schnelligkeit, sondern auch die Sicherheit des Versands besonders wichtig, insbesondere bei Originalen offizieller Dokumente.

Die Firma Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Dokumentenversand weltweit. Wir nutzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Tracking-Systeme, die es ermöglichen, den Versand auf jedem Schritt nachzuverfolgen und eine termingerechte Zustellung an den Empfänger zu gewährleisten.

Unsere Spezialisten sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Behandlung der Dokumente und unterstützen bei allen Fragen, die beim internationalen Versand auftreten können, einschließlich der Anforderungen von Transportdienstleistern und zollrechtlicher Besonderheiten.

Wir können den Versand von fertigen Führungszeugnissen, Dokumenten mit Apostille, Übersetzungen und anderen offiziellen Unterlagen in die meisten Länder der Welt organisieren – sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines Führungszeugnisses in der Ukraine, einschließlich dessen Anforderung, Apostillierung und Legalisation für den Einsatz im Ausland, sowie bei der Übersetzung und dem Versand an jeden Ort der Welt.

Sie können sich jederzeit an die Firma Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Anforderung und Legalisation unterschiedlichster Dokumente und bieten alle erforderlichen Dienstleistungen in diesem Bereich an, einschließlich der Erstellung notarieller Kopien, Übersetzungen, Vorbereitung notwendiger Vollmachten, Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Stellen und Konsulaten ausländischer Staaten sowie Versand der fertigen Dokumente in die meisten Länder der Welt.

Mehr zur Legalisation und Apostillierung von Dokumenten erfahren Sie auf unserer Website.


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Über diesen Artikel

Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
SpanienBeschaffung von UrkundenApostilleKonsum
25. März 2026

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