Wir bieten Auszüge aus dem Handelsregister Ägyptens mit Übersetzung ins Deutsche und konsularischer Legalisation an.
Die Arabische Republik Ägypten ist ein Staat in Nordafrika und auf der Sinai-Halbinsel. Die Regierungsform ist eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Die Währung ist das Ägyptische Pfund. Die Amtssprache ist Arabisch.
Den größten Beitrag zum BIP des Landes leistet der Dienstleistungssektor (in dem mehr als die Hälfte der Ägypter beschäftigt ist).
Ägypten ist kein „klassisches“ Offshore-Land und steht nicht auf den „Schwarzen Listen“ der OECD oder der EU. Für Niederlassungen ausländischer Firmen in Ägypten wurde ein begünstigtes Steuersystem eingeführt, jedoch sind viele Investoren durch die mangelnde politische Stabilität im Land verunsichert.
Das ägyptische Rechtssystem gehört zum „gemischten“ Rechtskreis und ist durch den Dualismus von römisch-germanischem und islamischem Religionsrecht geprägt.
Die Tätigkeit kommerzieller Unternehmen in Ägypten wird durch das Aktiengesetz von 1981, das Investitionsgesetz von 1997, das Handelsgesetzbuch von 1883 und andere Rechtsakte geregelt.
Wichtigste Rechtsformen von Unternehmen in Ägypten
Aus Sicht des Verwaltungs- und Steuerrechts können in Ägypten registrierte Unternehmen folgende Formen annehmen:- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien
- Vollständiger Firmenname
- Registernummer
- Datum der Registrierung
- Rechtsform
- Angaben zum Grundkapital
- Status des Unternehmens
- Art der Tätigkeit
- Unternehmensadresse
- Informationen über die Geschäftsführer * Einige der genannten Daten können für eine bestimmte Organisation nicht verfügbar sein oder werden gegen eine zusätzliche Gebühr bereitgestellt. Die Suche im Register ist kostenpflichtig. Die Suche und der Erhalt eines Auszugs sind nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Firmenname
- Registernummer des Unternehmens
Bearbeitungszeit der Bestellung ab 30 Minuten.
Legalisation von Auszügen aus Ägypten
Ägypten ist kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Daher wird das Apostille-Verfahren in Ägypten nicht angewandt. Dokumente, die von Behörden oder unter Beteiligung ägyptischer Behörden erstellt wurden und zur Verwendung in Deutschland bestimmt sind, müssen bei der Konsularvertretung legalisiert werden.Auszüge aus dem Register Ägyptens können verwendet werden:
- zur Einholung detaillierter Informationen über potenzielle Partner und Kontrahenten
- zur Vorbereitung von Verträgen und anderen Dokumenten
- zur Vorlage bei Gerichten und Schiedsgerichten
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Liegalisation
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)
| Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
|---|---|---|
| Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Ägypten | ab 595 € | ab 500 € |
| Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Ägypten | ab 119 € | ab 100 € |
| Preis für einen Handelsregisterauszug aus Ägypten mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190 € | ab 1000 € |
