Wir bieten Grundbuchauszüge Islands mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in Island werden in zwei Systemen gespeichert: dem Eigentumsregister und dem Nationalen Grundbuch Islands.
Das Register gehört zum "Isländischen Registersystem" (Þjóðskrá Íslands), das in die Zuständigkeit des Ministeriums für Transport und Kommunalverwaltung fällt.
Das Eigentumsregister enthält:
- Allgemeine Informationen über ein Grundstück und seine Grenzen
- Allgemeine Informationen über Immobilien
- Informationen über Baumaterialien
- Informationen über die Schätzung von Immobilienwerten
- Informationen über Rechte
- Informationen über Eigentümer
- Informationen über Hypotheken
- Informationen über Belastungen
- Informationen über Versicherungswerte
Das Register ist auch online zugänglich. Der öffentlich zugängliche Teil enthält Informationen über Immobilien, Maße, Grundstücksgrenzen und Versicherungswerte. Alle anderen Informationen werden in einem geschlossenen Teil des Registers gespeichert und nur gegen Zahlung einer Gebühr zugänglich.
Um Informationen über ein bestimmtes Objekt zu erhalten müssen die Grundstücksnummer, die Eigentumsnummer oder der Name des Grundstücks bekannt sein.
Das Nationale Grundbuch Islands steht unter der Verwaltung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen. Es enthält kartographische und topographische Daten über ganz Island.
Ein Auszug aus dem Grundbuch Islands kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Grundbuchauszüge Islands unterliegen der isländische Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus Island
Island ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 11. Dezember 1975 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 09. Februar 1976 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Island ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Island | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Island | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus Island mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |