Die Entscheidung №41 „Über Geltung der EAC Deklarationen, die den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der EAWU entsprechen“ tritt am 01.07.2018 in Kraft.
Am 12. Juli 2018 hat die Eurasische Union neues Kontrollsystem angekündigt. Dieses System informiert rechtzeitig über Inverkehrbringen von Produkten, die den Anforderungen der technischen Regelwerke nicht entsprechen.
Am 1. Juli 2018 sind neue Regeln in Kraft getreten, die die Erstellung der Registrierungsnummern von EAC Deklarationen in den Registern der Rosakreditazia betreffen.