Die Europäische Kommission hat die öffentliche Konsultation zu den Vorschriften für die Übermittlung von Informationen an Register der wirtschaftlich Berechtigten abgeschlossen. Das Dokument wurde auf dem offiziellen Portal der Kommission veröffentlicht.
Die italienischen Behörden haben den regulären Zugang zum Register der wirtschaftlich Berechtigten wiederhergestellt, der nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Schutz der Privatsphäre eingeschränkt worden war – jedoch unter neuen Bedingungen. Darüber berichtet das Portal Quotidianopiu.