Diplome, Zeugnisse, Schulabschlusszeugnisse und andere in Moldau ausgestellte Bildungsnachweise entfalten im Ausland erst nach ihrer Legalisation ihre volle Rechtsgültigkeit.
Wenn Sie ein moldauisches Diplom in einem Staat verwenden möchten, der Vertragspartei des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 ist, können Sie es für die Hochschulzulassung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens, der sogenannten Apostillierung, legalisieren lassen.
Warum und wann ist eine Apostille erforderlich?
Eine Apostille ist ein besonderer Stempel, der die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie kann auf Dokumenten angebracht werden, die von staatlichen Behörden, kommunalen Selbstverwaltungsorganen, Bildungseinrichtungen und staatlich mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Organisationen ausgestellt wurden.
Privaturkunden können nicht mit einer Apostille versehen werden. Wenn Sie daher eine Bescheinigung über den Abschluss eines Bildungskurses erhalten haben, der von einem privaten Unternehmen ohne Bildungslizenz angeboten wurde, kann diese nicht apostilliert werden. Das Apostilleverfahren steht ausschließlich für Dokumente zur Verfügung, die von akkreditierten Bildungseinrichtungen mit einer staatlichen Lizenz ausgestellt wurden.
Es ist zu beachten, dass eine Apostille lediglich bestätigt, dass ein Dokument ausgestellt wurde und die Unterschrift des zuständigen Amtsträgers echt ist. Sie verleiht jedoch nicht automatisch das Recht, in reglementierten Berufsfeldern (wie etwa Medizin oder Recht) tätig zu sein, und ersetzt auch nicht die Anerkennung eines Hochschulabschlusses (Nostrifizierung).
Eine Apostille kann nur in dem Land angebracht werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Es ist nicht möglich, sie über diplomatische oder konsularische Vertretungen zu erhalten.
Wann ist keine Apostille erforderlich?
Die meisten privatwirtschaftlichen Unternehmen verlangen von Bewerbern auf Stellen, die keinen besonderen Zugang zu Informationen erfordern, keine Legalisation ihrer Diplome oder sonstigen Bildungsnachweise durch Apostillierung. Darüber hinaus ist eine Apostille nicht erforderlich, wenn zwischen Moldau und einem anderen Staat eine besondere Regelung zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen und akademischen Graden gilt, die den Hochschulzugang oder die Beschäftigung im jeweiligen Berufsfeld erleichtert.
Moldau ist beispielsweise Vertragspartei des Minsker Übereinkommens von 1993 und des Chisinauer Übereinkommens von 2002. Daher ist für in Moldau erworbene Diplome in den meisten GUS-Staaten keine Apostille erforderlich. Eine beglaubigte Übersetzung des Diploms in die Amtssprache des Staates, in dem das Dokument verwendet werden soll, ist ausreichend.
Die Ukraine ist jedoch im Dezember 2022 aus dem Minsker Übereinkommen ausgetreten, und Moldau hat 2026 eine entsprechende Entscheidung getroffen. Daher müssen in Kasachstan ausgestellte Diplome und Schulabschlusszeugnisse für die Verwendung in diesen Ländern mit einer Apostille versehen werden.
Vor der Verwendung eines in Moldau ausgestellten Bildungsnachweises empfiehlt es sich, bei der zuständigen Stelle des Empfängerstaates zu prüfen, ob eine Apostille erforderlich ist.
In Moldau ausgestellte Bildungsnachweise
In Moldau werden Bildungsnachweise nach dem Abschluss einer Hochschule, einer Berufs- oder Fachschule, einer allgemeinbildenden Schule sowie von Kursen und anderen Bildungsprogrammen ausgestellt.
Zu den wichtigsten Arten der in Moldau ausgestellten Bildungsnachweise gehören:
- Abschlusszeugnis der Gymnasialbildung;
- Bachelor-Diplom;
- Qualifikationsnachweis;
- Diplom über eine Berufsausbildung;
- Lizentiatsdiplom;
- Master-Diplom;
- Doktor-Diplom.
Darüber hinaus hat Moldau die Formate von Bescheinigungen über den Abschluss einer postgradualen medizinischen Ausbildung sowie über die Verleihung akademischer Titel und akademischer Grade offiziell genehmigt. In bestimmten Fällen erhalten Studierende auch amtliche Auszüge oder Bescheinigungen.
Ferner erkennt Moldau offiziell sogenannte „neutrale“ Bildungsnachweise (ohne staatliche Symbole) an, die von der Pridnestrowischen Moldauischen Republik (PMR) ausgestellt werden. In der moldauischen Gesetzgebung wird dieses Gebiet als Verwaltungsterritorialeinheiten des linken Dnjestrufers und Stadtgemeinde Bender bezeichnet. Die Formate dieser Dokumente wurden im Rahmen von Verhandlungen zwischen den offiziellen Behörden in Chișinău und Tiraspol vereinbart.
Verfahren zur Apostillierung von Diplomen und Zeugnissen in Moldau
Die Apostillierung von Bildungsnachweisen in Moldau fällt in die Zuständigkeit des Justizministeriums.
Die Unterlagen zur Apostillierung können sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form eingereicht werden.
Die Unterlagen können rund um die Uhr, sieben Tage die Woche und in unbegrenzter Anzahl online über die offizielle Website oder über die EVO-Anwendung eingereicht werden.
In Moldau werden elektronische Apostillen verwendet. Seit 2013 werden diese verpflichtend ausgestellt. Nach der Überprüfung der zur Apostillierung eingereichten Unterlagen kann die elektronische Apostille über das staatliche Bürgerportal im digitalen Format heruntergeladen werden.
Die moldauischen Behörden apostillieren auch „neutrale“ Bildungsnachweise, die von der Pridnestrowischen Moldauischen Republik ausgestellt wurden. Absolventen akkreditierter Hochschulen der PMR können bei Bedarf zusätzlich speziell formatierte Diplome beantragen.
Die Apostillierung von Bildungsnachweisen in Moldau richtet sich nach dem Regierungsbeschluss Nr. 163 vom 15. Februar 2007 „Über die Optimierung der Struktur des Justizministeriums und die Genehmigung der Vorschriften über die Anbringung der Apostille“, dem Regierungsbeschluss Nr. 739 vom 18. September 2013 sowie weiteren Rechtsakten.
Moldau hat das Verfahren zum Austritt aus der GUS und damit auch aus den im Rahmen der Gemeinschaft geschlossenen Übereinkommen, darunter dem Minsker und dem Chisinauer Übereinkommen, eingeleitet. Daher empfiehlt es sich, moldauische Bildungsnachweise vorsorglich apostillieren zu lassen, wenn sie in GUS-Mitgliedstaaten verwendet werden sollen.
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Konsularische Legalisation moldauischer Diplome und Schulabschlusszeugnisse
Wenn ein Dokument in einem Staat verwendet werden soll, der dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten ist, beispielsweise in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Nichtvertragsstaaten, kommt das Verfahren der konsularischen Legalisation, auch als „konsularische Beglaubigung“ bezeichnet, zur Anwendung.
Die konsularische Legalisation ist ein Verfahren zur Überprüfung der Echtheit einer Urkunde oder zur Beglaubigung eines Rechtsdokuments, damit dieses von der Rechtsordnung eines ausländischen Staates als gültig anerkannt werden kann. Das Verfahren wird von einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter des Staates durchgeführt, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Im Vergleich zum einfacheren Apostillierungsverfahren ist die konsularische Legalisation aufwendiger, zeitintensiver und kostspieliger. Während eine Apostille in der Regel in einem einzigen Schritt eingeholt werden kann, sind bei der konsularischen Legalisation mehrere vorherige Beglaubigungen erforderlich, bevor eine öffentliche Urkunde durch die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungsstaates legalisiert werden kann.
In der Regel muss das Dokument vor der Einreichung bei der Botschaft in die Amtssprache des Bestimmungsstaates übersetzt werden. Die diplomatische Vertretung legt das jeweils geltende Legalisationverfahren fest.
Was ist konsularische Legalisation?
In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.
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Übersetzung von Bildungsnachweisen
Bei der Verwendung eines in Moldau ausgestellten Bildungsnachweises im Ausland muss dieser gemäß den rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Staates von einer offiziellen Übersetzung begleitet werden (beglaubigte, beeidigte, gerichtlich bestätigte oder anderweitig zertifizierte Übersetzung).
Die Übersetzung des Dokuments muss zwingend einer Überprüfung unterzogen werden. Dazu wird die angefertigte Übersetzung dem Absolventen zur Durchsicht übermittelt, um sicherzustellen, dass sein Vor- und Nachname, die belegten Fächer sowie die Titel wissenschaftlicher Arbeiten korrekt wiedergegeben sind, da bei der Übersetzung Ungenauigkeiten auftreten können.
Je nach den Anforderungen der nationalen Gesetzgebung kann die offizielle Übersetzung einer notariell beglaubigten Kopie beigefügt werden, die mit einer Apostille versehen ist.
Versand von Dokumenten aus Moldau
Trotz der schwierigen internationalen Lage ist es weiterhin möglich, den Versand von Dokumenten aus Moldau zu organisieren. Für bestimmte Zielländer kann die Zustellung jedoch nur in mehreren Etappen erfolgen.
Wie geht es weiter?
Sobald Sie Ihr legalisiertes Diplom zusammen mit einer Kopie und einer notariell beglaubigten Übersetzung erhalten haben, können die Dokumente als offiziell gültig für die Verwendung im Ausland angesehen werden.
Zwischen Moldau und einigen Staaten gilt ein bilaterales zwischenstaatliches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Bildungsnachweisen (Chișinău, 3. März 2003). Für Diplome, die nicht unter die in diesem Abkommen festgelegten Zeiträume fallen, können deren Inhaber das allgemeine Anerkennungsverfahren beantragen und die entsprechenden Anlagen sowie gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen einreichen.
In Staaten, mit denen Moldau keine Abkommen über Rechtshilfe und die Anerkennung ausländischer Dokumente geschlossen hat, müssen Diplome vor ihrer Verwendung einem Nostrifizierungsverfahren unterzogen werden. Voraussetzung hierfür sind die vorherige Apostillierung oder konsularische Legalisation sowie die Anfertigung einer offiziellen Übersetzung.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie sich außerhalb Moldaus befinden, unterstützen wir Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation Ihrer Dokumente zur Verwendung im Ausland.
Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisation verschiedenster Dokumente und bieten alle damit verbundenen Dienstleistungen an. Dazu gehören die Beschaffung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Erstellung der erforderlichen Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Behörden und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung der fertiggestellten Dokumente in die meisten Länder weltweit.
Weitere Informationen zu den Verfahren der Legalisation und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.