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Beglaubigte Übersetzung in der Türkei

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Beglaubigte Übersetzung

  • Beglaubigte Übersetzung in der Türkei
Beglaubigte Übersetzung in der Türkei

Schmidt & Schmidt bietet in der Türkei beglaubigte und notariell beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten an.

Für die amtliche Verwendung ausländischer Dokumente in der Türkei reicht es nicht aus, den Text lediglich ins Türkische zu übersetzen. Je nach Herkunftsland des Dokuments, zuständiger Stelle und Verwendungszweck kann eine Apostille oder konsularische Legalisation, eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, eine notarielle Beglaubigung oder eine Kombination mehrerer dieser Verfahren erforderlich sein.

Das System der vereidigten Übersetzer in der Türkei

Die Tätigkeit vereidigter Übersetzer in der Türkei ist unmittelbar mit dem Notarsystem verbunden. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im türkischen Notargesetz Nr. 1512 – Noterlik Kanunu – sowie in der Noterlik Kanunu Yönetmeliği.

Artikel 103 des Notargesetzes regelt die Beglaubigung einer Übersetzung durch einen Notar, während Artikel 96 der Verordnung zur Durchführung des Notargesetzes das Verfahren für die Beauftragung eines Übersetzers und dessen Vereidigung vor einem Notar festlegt.

Gemäß Artikel 96 der Noterlik Kanunu Yönetmeliği muss sich der Notar davon überzeugen, dass der Übersetzer die betreffende Sprache beherrscht. Hierfür können Diplome, Bescheinigungen, sonstige Unterlagen oder andere Verfahren zur Überprüfung der Qualifikation herangezogen werden.

Anschließend wird der Übersetzer vor dem Notar vereidigt; die entsprechende Niederschrift wird im Notariat aufbewahrt.

Der türkische Begriff yeminli tercüman – „vereidigter Übersetzer“ – ist somit eng mit dem Notar verbunden, vor dem der Übersetzer seinen Eid abgelegt hat.

Welche Art von Übersetzung benötigen Sie tatsächlich?

Vor Beginn der Übersetzung ist es wichtig, nicht nur die Übersetzungssprache zu bestimmen, sondern auch zu klären, wo, für welches Verfahren und bei welcher Stelle das Dokument verwendet werden soll.

Beispielsweise kommen folgende Varianten infrage:

Situation Was kann erforderlich sein?
Das Dokument wurde im Ausland ausgestellt und soll in der Türkei verwendet werden Gegebenenfalls ist zunächst eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich. Anschließend wird das Dokument ins Türkische übersetzt und bei Bedarf notariell beglaubigt.
Ein türkisches Dokument soll im Ausland verwendet werden Eine Übersetzung, notarielle Beglaubigung und anschließende Apostillierung oder konsularische Legalisation können erforderlich sein.
Es wird lediglich eine Übersetzung zu Informationszwecken benötigt Eine notarielle Beglaubigung oder Apostille ist möglicherweise nicht erforderlich.
Das Dokument ist für ein Gericht, eine Migrationsbehörde, eine Bank, eine Universität oder eine andere offizielle Stelle bestimmt Die jeweiligen Anforderungen sollten vor Beginn der Übersetzung geprüft werden.

Daher empfehlen wir, uns nicht nur mitzuteilen, was übersetzt werden soll, sondern auch, wo das Dokument eingereicht und für welchen Zweck es verwendet werden soll.

Wann ist eine notarielle Beglaubigung einer Übersetzung nicht erforderlich?

Nicht jede Übersetzung in der Türkei muss notariell beglaubigt werden.

Wenn die Übersetzung ausschließlich zu Informationszwecken, für interne Unternehmenszwecke, zur vorläufigen Prüfung eines Dokuments, zur Vorbereitung eines Rechtsgeschäfts oder für einen anderen Zweck verwendet wird, bei dem die empfangende Stelle keine amtlich beglaubigte Übersetzung verlangt, kann eine einfache oder beglaubigte Übersetzung ohne notarielle Beglaubigung ausreichend sein.

Darüber hinaus können einzelne staatliche Behörden, Banken, Universitäten, Konsulate und private Organisationen eigene Anforderungen an die Form der Übersetzung stellen.

Daher sollte die Frage nicht allgemein lauten: „Ist für diese Art von Dokument grundsätzlich eine notarielle Beglaubigung erforderlich?“, sondern vielmehr „Welche Form der Übersetzung verlangt die konkrete Stelle für das konkrete Verfahren?“

Schmidt & Schmidt unterstützt Sie dabei, bereits vor Beginn der Übersetzung den erforderlichen Beglaubigungsgrad zu bestimmen, damit Sie nicht für eine notarielle Beglaubigung, Apostille oder andere Verfahren bezahlen, wenn diese tatsächlich nicht erforderlich sind.

Verfahren für beglaubigte Übersetzungen in der Türkei

Notariell beglaubigte Übersetzung in der Türkei

Der vereidigte Übersetzer fertigt die Übersetzung an und bestätigt sie mit seiner Unterschrift.

Allerdings sind eine beglaubigte Übersetzung und eine notariell beglaubigte Übersetzung nicht dasselbe.

Artikel 103 des türkischen Notargesetzes Nr. 1512 sieht die Beglaubigung einer Übersetzung durch einen Notar vor. Wird ein vereidigter Übersetzer eingesetzt, enthält der Beglaubigungsvermerk die entsprechenden Angaben zum Übersetzer; anschließend versieht der Notar die Übersetzung mit Datum, Unterschrift und Siegel.

Erst die notarielle Beglaubigung macht die Übersetzung zu einem notariell beglaubigten Dokument.

Kann eine Übersetzung von jedem Notar beglaubigt werden?

Nicht immer. Im türkischen System ist der Eid des Übersetzers mit dem Notariat verbunden, bei dem die entsprechende Niederschrift über die Vereidigung geführt wird.

Artikel 96 der Noterlik Kanunu Yönetmeliği sieht vor, dass ein Notar keine Übersetzung einer Person anvertrauen darf, deren Vereidigungsniederschrift nicht bei diesem Notariat geführt wird.

Ein Übersetzer, der mit einem bestimmten Notar zusammenarbeitet, ist daher nicht automatisch ein vereidigter Übersetzer für alle Notare in der Türkei.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kunde sich immer persönlich an ein bestimmtes Notariat wenden muss. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Zusammenarbeit zwischen Notaren vor, wenn die erforderliche notarielle Handlung im Zusammenhang mit der Übersetzung am Ort der Antragstellung nicht vorgenommen werden kann.

Daher ist es in der Praxis wichtig, im Voraus zu klären, welcher Übersetzer und welcher Notar an der Beglaubigung beteiligt sein werden, insbesondere wenn das Dokument dringend benötigt wird oder eine seltene Sprache betrifft.

Übersetzung aus dem Original und aus einer Kopie: aslından und fotokopisinden

Stempel eines vereidigten Übersetzers in der Türkei

In der Türkei ist es wichtig, genau zu berücksichtigen, von welchem Dokument die Übersetzung angefertigt wurde.

In der notariellen und übersetzerischen Praxis können unter anderem folgende Bezeichnungen verwendet werden:

Bezeichnung Bedeutung
aslından tercüme / aslından tercümedir Die Übersetzung wurde anhand des vorgelegten Originals angefertigt.
fotokopisinden tercüme / fotokopisinden tercümedir Die Übersetzung wurde anhand einer Fotokopie angefertigt.
Die Beglaubigung einer Übersetzung, die anhand einer gewöhnlichen Fotokopie angefertigt wurde, bedeutet nicht automatisch, dass der Notar bestätigt hat, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Wenn die empfangende Behörde eine Übersetzung des Originals oder einer notariell beglaubigten Kopie verlangt, kann eine Übersetzung anhand einer gewöhnlichen Fotokopie möglicherweise nicht ausreichend sein.

Daher sollte vor Beginn des Verfahrens geklärt werden, was genau erforderlich ist:

  • Übersetzung des Originals;
  • Übersetzung einer notariell beglaubigten Kopie;
  • Übersetzung einer gewöhnlichen Kopie;
  • notariell beglaubigte Übersetzung;
  • notariell beglaubigte Kopie mit Übersetzung;
  • Apostille auf dem Ausgangsdokument;
  • Apostille auf der notariell beglaubigten Übersetzung.

Muss das Dokument vollständig übersetzt werden? Kısmi tercüme — Teilübersetzung

Es ist nicht immer erforderlich, ein Dokument vollständig zu übersetzen. Je nach Verwendungszweck des Dokuments und den Anforderungen der empfangenden Institution kann es ausreichen, einzelne Seiten, Abschnitte oder Angaben zu übersetzen.

Eine solche Übersetzung wird als kısmi tercüme — Teilübersetzung — bezeichnet.

Die Begriffe kısmi tercüme und aslından / fotokopisinden beschreiben unterschiedliche Merkmale einer Übersetzung. Kısmi tercüme bedeutet, dass nur ein Teil des Dokuments übersetzt wird, während aslından bzw. fotokopisinden angibt, ob die Übersetzung anhand des Originals oder einer Kopie angefertigt wurde.

Daher kann auch eine Teilübersetzung anhand des Originals angefertigt werden und den entsprechenden Vermerk aslından tragen. Die Tatsache, dass nur ein Teil des Dokuments übersetzt wird, bedeutet nicht automatisch, dass die Übersetzung anhand einer Kopie angefertigt wurde.

Option Bedeutung
aslından tam tercüme Vollständige Übersetzung des Dokuments anhand des vorgelegten Originals.
aslından kısmi tercüme Übersetzung nur des erforderlichen Teils des Dokuments anhand des vorgelegten Originals.
fotokopisinden tam tercüme Vollständige Übersetzung des Dokuments anhand einer Fotokopie.
fotokopisinden kısmi tercüme Übersetzung nur des erforderlichen Teils des Dokuments anhand einer Fotokopie.

Beispielsweise kann ein Mandant das Original eines mehrseitigen Unternehmensdokuments vorlegen, während für ein bestimmtes Verfahren lediglich eine Übersetzung der Seite mit Angaben zum Geschäftsführer, einer bestimmten Vertragsbestimmung, eines Registereintrags oder anderer konkreter Informationen erforderlich ist.

In diesem Fall kann die Übersetzung weiterhin eine Übersetzung aus dem Original — aslından sein, auch wenn nicht das gesamte Dokument übersetzt wird.

Bei einer Teilübersetzung muss eindeutig erkennbar sein, welcher Teil des Ausgangsdokuments übersetzt wurde. Eine solche Übersetzung darf nicht den Eindruck erwecken, dass das gesamte Dokument übersetzt wurde, wenn sie lediglich einzelne Seiten, Klauseln oder Angaben umfasst.

Ob eine kısmi tercüme verwendet werden kann, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der empfangenden Institution zu bestimmen. Wenn für ein bestimmtes Verfahren eine vollständige Übersetzung erforderlich ist, reicht eine Teilübersetzung nicht aus.

Vor Beginn der Arbeiten kann Schmidt & Schmidt prüfen, ob tatsächlich das gesamte Dokument übersetzt werden muss. Wenn nur ein bestimmter Teil ausreichend ist, können dadurch Umfang, Bearbeitungszeit und Übersetzungskosten reduziert werden, ohne dass anstelle des Originals eine Kopie verwendet werden muss.

Apostille und beglaubigte Übersetzung in der Türkei

Wenn ein ausländisches öffentliches Dokument in der Türkei verwendet werden soll, ist zunächst zu klären, ob eine Legalisation erforderlich ist.

Für Dokumente aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, wird in den entsprechenden Fällen eine Apostille verwendet. Für Dokumente aus anderen Staaten kann eine konsularische Legalisation oder ein anderes in internationalen Übereinkünften vorgesehenes Verfahren erforderlich sein.

Wenn die Apostille Bestandteil des ausländischen Dokuments ist, wird in der Regel das gesamte Dokument einschließlich des Textes der Apostille übersetzt.

Warum die Unterschrift des Übersetzers allein für eine Apostille auf der Übersetzung nicht ausreicht

Wenn ausdrücklich eine Apostille auf der Übersetzung erforderlich ist, reicht die Unterschrift des beeidigten Übersetzers allein in der Regel nicht aus.

Eine Apostille bestätigt:

  • die Echtheit der Unterschrift;
  • die Eigenschaft, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat;
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels.
Eine Apostille bestätigt weder die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments noch die Qualität der Übersetzung.

Ein beeidigter Übersetzer wird nicht allein dadurch zu einer Amtsperson, dass er vor einem Notar einen Eid abgelegt hat. Daher wird die Übersetzung in der Regel zunächst notariell beglaubigt, woraufhin die notarielle Urkunde mit einer Apostille versehen werden kann.

Typisches Verfahren:

  1. Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer;
  2. notarielle Beglaubigung der Übersetzung;
  3. Anbringung der Apostille durch die zuständige türkische Behörde.

Gleichzeitig ist zwischen einer Apostille auf dem Ausgangsdokument und einer Apostille auf der notariell beglaubigten Übersetzung zu unterscheiden. Je nach den Anforderungen der empfangenden Behörde kann eine dieser Maßnahmen oder beide erforderlich sein.

Unser wichtigster Vorteil — Übersetzung unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks des Dokuments

Dasselbe Wort kann mehrere formal korrekte Übersetzungen haben, aber nicht jede davon ist für ein bestimmtes rechtliches oder behördliches Verfahren geeignet.

Schmidt & Schmidt klärt zunächst, bei welcher Stelle das Dokument eingereicht wird und welche Funktion es erfüllen muss, und weist den Übersetzer anschließend auf terminologisch besonders wichtige Punkte hin.

Zum Beispiel:

Begriff Risiko einer ungenauen Übersetzung Was berücksichtigt werden muss
licence Der Begriff kann in einen unbestimmten „Anspruch“ oder „Rechte“ umgewandelt werden. Der Begriff muss als Lizenz oder Genehmigung wiedergegeben werden, wenn dies der Bedeutung des Ausgangsdokuments entspricht.
exclusive Die Bedeutung der Ausschließlichkeit kann verloren gehen. Die rechtliche Bedeutung der Ausschließlichkeit muss erhalten bleiben.
shall Eine Verpflichtung kann als neutrale oder zukünftige Handlung wiedergegeben werden. Der angemessene Grad der Verbindlichkeit muss zum Ausdruck gebracht werden.
may Ein Recht oder eine Möglichkeit kann irrtümlich in eine Verpflichtung umgewandelt werden. Die entsprechende Bedeutung als Befugnis oder Möglichkeit muss erhalten bleiben.
authorised representative Der Umfang der Vertretungsbefugnis kann falsch wiedergegeben werden. Die Übersetzung muss die tatsächliche Art und den Umfang der erteilten Befugnis widerspiegeln.
province, region, state, district, municipality, city Die Verwaltungsgliederungen verschiedener Länder entsprechen möglicherweise nicht einander. Der Begriff muss unter Berücksichtigung des Verwaltungssystems des Ziellandes ausgewählt werden.

Beispielsweise kann eine Verwaltungseinheit, die im Herkunftsland als province bezeichnet wird, in der Klassifikation der empfangenden Institution unter die Kategorie city fallen. In einem solchen Fall muss ein Begriff gewählt werden, der für die empfangende Behörde verständlich ist, ohne den Inhalt des Originals zu verfälschen.

Wenn kein genaues Äquivalent vorhanden ist, kann der ursprüngliche Begriff in Klammern beibehalten oder durch eine erläuternde Formulierung ergänzt werden.

Warum kann eine wörtliche Übersetzung die Bedeutung eines Dokuments verändern?

Betrachten wir ein einfaches Beispiel:

Originalformulierung: Exclusive Distribution Licence.

Wenn das Wort exclusive weggelassen und licence lediglich als allgemeine „Rechte“ wiedergegeben wird, kann die Übersetzung einen völlig anderen Eindruck von der Art der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien vermitteln.

Die korrekte Formulierung hängt vom gesamten Dokument ab: Es kann sich um eine ausschließliche Lizenz, ein ausschließliches Vertriebsrecht oder eine andere rechtliche Konstruktion handeln.

Die Aufgabe des Übersetzers besteht nicht darin, jedes Wort mechanisch durch das nächstliegende Wörterbuchäquivalent zu ersetzen, sondern die im Original tatsächlich enthaltene rechtliche Bedeutung präzise wiederzugeben.

Unsere Aufgabe besteht nicht darin, das Dokument zu verändern, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen, sondern zu verhindern, dass eine formal zulässige, aber unglückliche Übersetzung eines einzelnen Wortes seine rechtliche Bedeutung verändert.

Dies ist insbesondere bei Verträgen, Lizenzen, Vollmachten, Unternehmensdokumenten, Gerichtsunterlagen, Handelsregisterauszügen, Dokumenten über Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse, Diplomen und Migrationsdokumenten von Bedeutung.

Namen, Firmennamen, Daten und Transliteration

Bei einer offiziellen Übersetzung ist es wichtig, nicht nur den Inhalt des Dokuments, sondern auch die Identifikationsangaben korrekt wiederzugeben.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern:

  • Vor- und Nachname;
  • Name der juristischen Person;
  • Name der staatlichen Behörde;
  • Anschrift;
  • Dokumentennummer;
  • Datumsangaben;
  • administrativ-territoriale Einheiten;
  • Namen von Bildungseinrichtungen und Amts- bzw. Berufsbezeichnungen.

Ein und derselbe Name kann in lateinischer Schrift auf unterschiedliche Weise transliteriert werden. Beispielsweise kann ein in einem Dokument als Aleksandr geschriebener Name in einem anderen Dokument als Alexander erscheinen.

Bei einem offiziellen Verfahren kann ein solcher Unterschied von Bedeutung sein, auch wenn offensichtlich ist, dass sich die Dokumente auf dieselbe Person beziehen.

Daher versuchen wir bei der Übersetzung personenbezogener Dokumente, die Schreibweise des Vor- und Nachnamens in erster Linie anhand des Reisepasses oder eines anderen Dokuments zu überprüfen, das zur Identifizierung der Person im Zielland verwendet wird.

Ein ähnliches Problem besteht bei Firmennamen. Ein eingetragener Firmenname sollte nicht immer wörtlich übersetzt werden. In manchen Fällen sollte der offizielle Firmenname beibehalten werden, während die Übersetzung der Rechtsform oder eine Erläuterung gesondert angegeben wird.

Auch Datumsangaben, Dokumentennummern, Beträge und andere Identifikationsmerkmale dürfen vom Übersetzer nicht eigenmächtig „korrigiert“ oder angepasst werden. Wenn das Ausgangsdokument ein ungewöhnliches System der Datumsangabe oder Schreibweise verwendet, muss dies so berücksichtigt werden, dass die Übersetzung verständlich bleibt und zugleich dem Original entspricht.

Was ist zu tun, wenn nach der notariellen Beglaubigung ein Fehler festgestellt wird?

Wird ein Fehler vor der notariellen Beglaubigung festgestellt, kann er in der Regel noch in der Übersetzung korrigiert werden, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.

Komplizierter ist die Situation, wenn die Übersetzung bereits notariell beglaubigt wurde.

Der Text einer bereits ausgestellten notariellen Urkunde kann nicht einfach in einer elektronischen Kopie geändert und diese anschließend weiterhin als Original verwendet werden.

Je nach Art des Fehlers, dem Stand des Verfahrens und den Anforderungen des Notars kann es erforderlich sein, eine korrigierte Übersetzung anzufertigen, die notarielle Beglaubigung erneut vorzunehmen oder eine andere im Rahmen des notariellen Verfahrens vorgesehene Handlung durchzuführen.

Wenn die fehlerhafte Übersetzung bereits mit einer Apostille versehen oder das Dokument für die Verwendung im Ausland legalisiert wurde, kann es nach der Korrektur auch erforderlich sein, die nachfolgenden Verfahrensschritte zu wiederholen.

Daher klärt Schmidt & Schmidt bei Feststellung eines Fehlers zunächst, in welchem Stadium sich das Dokument befindet und welche Schritte tatsächlich wiederholt werden müssen.

Übersetzung von Webseiten und das e-Tespit-System

Es ist zwischen der Übersetzung des Textes einer Webseite und dem Nachweis, dass sich bestimmte Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich unter einer bestimmten Internetadresse befanden, zu unterscheiden.

Ein Übersetzer kann einen ihm vorgelegten Ausdruck oder eine Datei übersetzen. Die Übersetzung und ihre notarielle Beglaubigung bestätigen jedoch für sich genommen nicht, dass sich der betreffende Text zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich auf der angegebenen Webseite befand.

Für die amtliche Feststellung von Internetinhalten gibt es in der Türkei ein besonderes notarielles Verfahren namens e-Tespit, das über das Informationssystem der Türkiye Noterler Birliği durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage für die elektronische Feststellung ist Artikel 198/A des Notargesetzes Nr. 1512 sowie die Noterlik İşlemlerinin Elektronik Ortamda Yapılması Hakkında Yönetmelik.

Wenn eine Internetseite beispielsweise vor Gericht oder in einem anderen amtlichen Verfahren verwendet werden soll, kann das Verfahren wie folgt ablaufen:

  1. Feststellung des Internetinhalts durch e-Tespit;
  2. Erstellung einer notariellen Urkunde;
  3. falls erforderlich — Übersetzung des festgestellten Inhalts;
  4. bei Verwendung im Ausland — Klärung, ob eine Apostille oder eine andere Form der Legalisation erforderlich ist.

Schmidt & Schmidt kann dabei helfen zu klären, ob eine einfache Übersetzung der Webseite ausreicht oder ob der Internetinhalt zunächst amtlich festgestellt werden muss.

Folgende Dokumente können Gegenstand einer amtlichen Übersetzung sein:

Kategorie Dokumente
Personenstandsurkunden Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden; von den Personenstandsbehörden ausgestellte Dokumente.
Bildung und Qualifikationen Diplome, Schulabschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise.
Gerichts- und Strafverfolgungsdokumente Gerichtliche Dokumente; Strafregisterbescheinigungen; von Strafverfolgungsbehörden ausgestellte Dokumente.
Personaldokumente Identitätsdokumente; medizinische Unterlagen; Einwilligungen zur Ausreise eines Kindes ins Ausland.
Notarielle Dokumente Notarielle Urkunden; Vollmachten.
Unternehmensdokumente Gründungs- und Unternehmensdokumente; Auszüge aus Handels- und Unternehmensregistern.
Immobilien Auszüge aus ausländischen Immobilienregistern.
Lizenz- und technische Dokumente Lizenzen und Genehmigungen; Dokumente zum Nachweis der Einhaltung von Anforderungen und Standards.

Kosten einer beeidigten Übersetzung in der Türkei

Die Kosten hängen vom Umfang des Dokuments, der Sprachkombination, der Komplexität des Inhalts und des Layouts, dem Bedarf an einer notariellen Beglaubigung sowie von zusätzlichen Verfahren ab.

Der Preis wird individuell nach Prüfung des Dokuments festgelegt.

Gleichzeitig ist es nicht immer erforderlich, die Übersetzung eines gesamten mehrseitigen Dokuments zu bezahlen. Wenn die empfangende Behörde nur einen bestimmten Teil benötigt und eine kısmi tercüme zulässig ist, können die Kosten ausschließlich für den erforderlichen Umfang berechnet werden.

Notarielle Beglaubigung, Apostille, konsularische Legalisation, e-Tespit und gegebenenfalls der Kurierdienst werden gesondert berechnet.

Bearbeitungszeiten für beeidigte Übersetzungen in der Türkei

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Komplexität des Dokuments, der Sprache, der Verfügbarkeit des zuständigen beeidigten Übersetzers sowie vom Bedarf an einer notariellen Beglaubigung ab.

Wenn zusätzlich eine Apostille, Legalisation oder eine andere amtliche Bearbeitung erforderlich ist, hängt die Gesamtdauer auch von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden ab.

Die Kurierzustellung der fertiggestellten Dokumente aus der Türkei wird gesondert berechnet.

Wie kann eine Übersetzung bestellt werden?

Für eine vorläufige Prüfung senden Sie uns einen Scan des Dokuments und geben Sie folgende Informationen an:

  • das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde;
  • das Land, in dem es verwendet werden soll;
  • die Institution, bei der es eingereicht werden soll;
  • das Verfahren, für das es benötigt wird;
  • die Sprache, in die die Übersetzung angefertigt werden soll;
  • ob das Originaldokument verfügbar ist.

Wenn es sich um ein umfangreiches Dokument handelt, geben Sie bitte außerdem genau an, welche Informationen der empfangenden Institution vorgelegt werden müssen. Wir können dann prüfen, ob eine vollständige Übersetzung erforderlich ist oder ob eine kısmi tercüme ausreichen kann.

Anhand dieser Informationen können wir feststellen, ob eine Übersetzung anhand des Originals oder einer Kopie, eine vollständige oder teilweise Übersetzung, eine notarielle Beglaubigung, eine Apostille, eine konsularische Legalisation oder eine andere Form der Bearbeitung erforderlich ist.

Offizielle Quellen

Bei der Vorbereitung von Dokumenten wird empfohlen, die aktuellen Anforderungen anhand offizieller Quellen zu überprüfen:

  • Türkisches Justizministerium — Noterlik Kanunu — der offizielle Gesetzgebungsbereich des türkischen Justizministeriums mit dem Notargesetz Nr. 1512.
  • Türkisches Justizministerium — Noterlik Kanunu Yönetmeliği — der offizielle Bereich mit den Vorschriften über die notarielle Tätigkeit.
  • Türkiye Noterler Birliği / e-Devlet — e-Tespit — der offizielle elektronische Dienst zur Feststellung von Internetinhalten.
  • HCCH — Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Apostille — der offizielle Text des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.

Häufig gestellte Fragen zur beeidigten Übersetzung in der Türkei

Was ist ein beeidigter Übersetzer in der Türkei?

Ein beeidigter Übersetzer — yeminli tercüman — ist ein Übersetzer, der vor einem Notar einen Eid abgelegt hat und dessen Daten bei dem zuständigen Notariat hinterlegt sind. Eine beeidigte Übersetzung und eine notariell beglaubigte Übersetzung sind unterschiedliche Begriffe.

Muss eine beeidigte Übersetzung in der Türkei notariell beglaubigt werden?

Das hängt davon ab, bei welcher Stelle das Dokument eingereicht wird. Für viele amtliche Verfahren ist ausdrücklich eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich. Wenn das Dokument lediglich zu Informationszwecken benötigt wird oder die empfangende Stelle eine beeidigte Übersetzung ohne notarielle Beglaubigung akzeptiert, ist eine zusätzliche notarielle Beglaubigung möglicherweise nicht erforderlich.

Kann eine notariell beglaubigte Übersetzung anhand einer Fotokopie eines Dokuments angefertigt werden?

Ja, eine Übersetzung kann anhand einer Kopie angefertigt werden. Dabei ist jedoch der Vermerk darüber zu berücksichtigen, von welchem Dokument die Übersetzung angefertigt wurde. Eine Übersetzung anhand einer Fotokopie bedeutet nicht automatisch, dass der Notar bestätigt hat, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Muss das Dokument vollständig übersetzt werden?

Nicht immer. Wenn die empfangende Behörde nur bestimmte Seiten, Angaben oder Bestimmungen benötigt, kann eine kısmi tercüme — Teilübersetzung — zulässig sein. Dabei kann eine Teilübersetzung entweder anhand des Originals — aslından — oder anhand einer Kopie — fotokopisinden — angefertigt werden. Ob eine Teilübersetzung verwendet werden kann, muss unter Berücksichtigung der Anforderungen der empfangenden Institution im Voraus geklärt werden.

Muss das Dokument zunächst mit einer Apostille versehen und anschließend übersetzt werden?

Das hängt vom Dokument, seinem Ausstellungsland und den Anforderungen der empfangenden Behörde ab. Wenn eine Apostille auf dem Ausgangsdokument erforderlich ist, wird die Apostille in der Regel zunächst eingeholt und anschließend das gesamte Dokument einschließlich der Apostille übersetzt.

Kann eine Apostille unmittelbar auf der Übersetzung eines beeidigten Übersetzers angebracht werden?

In der Regel muss die Übersetzung zunächst notariell beglaubigt werden, bevor sie mit einer Apostille versehen werden kann. Eine Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft der unterzeichnenden Person sowie das Siegel oder den Stempel, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung.

Bestätigt der Notar die Richtigkeit der Übersetzung?

Die notarielle Beglaubigung sollte nicht als eigenständige fachliche Prüfung jedes einzelnen juristischen Begriffs verstanden werden. Gerade deshalb ist es bei rechtlich bedeutsamen Dokumenten wichtig, den Verwendungszweck der Übersetzung im Voraus zu bestimmen und terminologisch besonders wichtige Stellen zu überprüfen.

Kann eine Übersetzung einer Webseite notariell beglaubigt werden?

Ein Ausdruck oder eine Datei einer Webseite kann übersetzt werden, eine solche Übersetzung beweist jedoch für sich genommen nicht, dass sich die betreffenden Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich auf der angegebenen Webseite befanden. Für die amtliche Feststellung von Internetinhalten in der Türkei kann das e-Tespit-System verwendet werden.

Wird eine in der Türkei notariell beglaubigte Übersetzung im Ausland automatisch anerkannt?

Es gibt keine allgemeine Regel, nach der eine in der Türkei notariell beglaubigte Übersetzung automatisch in allen Ländern anerkannt wird. Die Anforderungen richten sich nach dem Zielland und der jeweiligen Institution. Es kann eine Apostille oder eine konsularische Legalisation der notariellen Urkunde erforderlich sein. In manchen Fällen verlangt die empfangende Behörde außerdem, dass die Übersetzung unmittelbar im Zielland angefertigt oder dort beglaubigt wird.

Wird eine im Ausland notariell beglaubigte Übersetzung in der Türkei anerkannt?

Das hängt vom Dokument, dem Land, in dem die Beglaubigung vorgenommen wurde, und den Anforderungen der türkischen Institution ab. Für die ausländische notarielle Beglaubigung kann eine Apostille oder eine konsularische Legalisation erforderlich sein. Darüber hinaus kann die jeweilige türkische Institution eine Übersetzung ins Türkische verlangen, die in der für das betreffende Verfahren vorgeschriebenen Form angefertigt wurde. Daher sollte eine im Ausland notariell beglaubigte Übersetzung nicht automatisch als für jedes Verfahren in der Türkei ausreichend angesehen werden.

Was ist zu tun, wenn ein Fehler in einer notariell beglaubigten Übersetzung festgestellt wird?

Die elektronische Kopie einer bereits errichteten notariellen Urkunde kann nicht einfach geändert werden. Je nach Art des Fehlers kann eine korrigierte Übersetzung und eine erneute notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Wurde das Dokument bereits mit einer Apostille versehen oder legalisiert, müssen möglicherweise auch die nachfolgenden Schritte wiederholt werden.

Welche Dokumente werden benötigt, um die Übersetzungskosten zu berechnen?

Für eine vorläufige Kostenberechnung reicht in der Regel ein Scan des Dokuments aus. Außerdem sind die Übersetzungssprache, das Land und die Institution, bei der das Dokument verwendet werden soll, anzugeben sowie mitzuteilen, ob eine notarielle Beglaubigung, eine Apostille oder eine andere Form der Legalisation erforderlich ist. Bei mehrseitigen Dokumenten empfiehlt es sich zudem anzugeben, ob das gesamte Dokument oder nur bestimmte Informationen übersetzt werden müssen.

aktualisiert: 7. September 2026
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Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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