Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Nigeria mit Legalisation und Übersetzung an.
Die Bundesrepublik Nigeria ist ein Staat in Westafrika. Das Staatsoberhaupt ist der Präsident, als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Naira verwendet. In Nigeria wird Englisch gesprochen. Nigeria gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der Union Afrikanischer Staaten und anderer internationaler Organisationen.
Nigeria ist die größte Volkswirtschaft Afrikas. Außerdem ist Nigeria der größte afrikanische Ölproduzent. Der Export des Rohöls bildet 14% des BIP, 85% der Exporterlöse und 80% des Staatsbudgets. Gleichzeitig sind ca. 65% der Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt. In Nigeria sind mehr als 1,2 Mio. Unternehmen registriert.
Nigeria hat ein großes Investitionspotenzial. China hat in die nigerianische Wirtschaft mehr als 10 Mio. US-Dollar investiert.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 1990 und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Kommission für handelsrechtliche Angelegenheiten ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Sie wurde 1990 als eine autonome staatliche Behörde geschaffen. Bisher (seit 1968) war der Bundesminister für Kommerz und Tourismus dafür zuständig. In den Jahren 2004-2013 wurde das digitale Handelsregister geschaffen. Teilweise erfolgt die Eintragung ins Handelsregister inzwischen online.
Der Vorsitzende der Kommission für handelsrechtliche Angelegenheiten wird vom nigerianischen Präsidenten bestellt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Registrirungsbehörde
- Vertreter des Unternehmens
- Geschichte des Unternehmens
- Berichte
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Nigeria | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus Nigeria mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Nigeria zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Außerdem darf man folgende Informationen beantragen:
- Eintragungsbescheinigung
- Gründungsdokumente
- Certificate of Good Standing - dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Nigeria
- Private company
- Public company
- Company limited by guarantee
- Company limited by shares
Außerdem dürfen in Nigeria eingetragene Kaufleute und nicht kommerzielle Organisationen arbeiten.
Handelsregister in Nigeria wird von der Corporate Relations Commission durchgeführt. Es wurde 1990 als unabhängige Behörde gegründet. Zuvor (ab 1968) war der Bundesminister für Handel und Fremdenverkehr für die Eintragung von Unternehmen und die Führung des Handelsregisters zuständig. Bis 2004 wurde das Register manuell auf Papier geführt. In den Jahren 2004 - 2013 wurde ein elektronisches Handelsregister erstellt. Heute ist ein Teil der Schritte zur Registrierung neuer Unternehmen online verfügbar.
Der Vorsitzende des Regierungsrates der Kommission wird vom Präsidenten Nigerias ernannt. Dem Rat gehören der Handelsminister, der Industrieminister, der Justizminister, der Generalkanzler (Exekutivdirektor der Kommission), der Vertreter der Industrie- und Handelskammer sowie Vertreter anderer Abteilungen, Institutionen und Organisationen an.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Nigeria
Nigeria ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle nigerianischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Legalisation
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Nigeria | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Nigeria | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Nigeria mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |