Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Niger mit Legalisation und Übersetzung an.
Die Republik Niger ist ein Staats in Westafrika. Niger hat ein Präsidialsystem, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der CFA-Frank benutzt. Im Niger wird überwiegend Französisch gesprochen. Der Niger gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Der Niger gehört zu den ärmsten Ländern der Welt (2. Platz weltweit). Die Stützen der Wirtschaft bildet Landwirtschaft (38% des BIP und ca. 90& der Beschäftigten), Uranabbau und -export (3. Platz weltweit). Der Niger verfügt über einige mineralische Rohstoffvorkommen (Eisen, Kohle, Erdöl, Erdgas, Mangan, Gold, etc.).
Der Niger hat ein gemischtes Rechtssystem. Es wurde vom französischen, islamischen und afrikanischen ungeschriebenen Recht beeinflusst.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch, dem OHADA und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Handelsgericht Niger (Greffe du Tribunal de Commerce) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Handelsgerichte wurden im Niger 2016 geschaffen. Sie sind dem Justizministerium untergeordnet.
Das Handelsregister (Registre du Commerce et du Crédit Mobilier - RCCM) ist eine autonome staatliche Behörde, die von Sekretären des Handelsgerichtes geführt wird. Alle Dokumente für die Eintragung ins Handelsregister werden zuerst beim Zentrum für Unternehmensgründungen (Centre de Formalités des Entreprises - CFE) eingereicht.
Alle Unternehmen werden obligatorisch bei der Handelskammer registriert, die ihr eigenes Handelsregister führt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Registrierungsbehörde
- Geschichte des Unternehmens
- Berichte
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Vertreter des Unternehmens
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus dem Niger | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus dem Niger mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus dem Niger zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Um die Möglichkeit eines Auszuges aus dem Register zu bekommen, müssen Sie bei den Behörden der Republik Niger einen vorläufigen Antrag stellen.
Rechtsformen der Unternehmen in Niger
- Société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Société anonyme – Aktiengesellschaft
- Société en Nom Collectif – Offene Handelsgesellschaft
- Société en Commandité simple – Einfache Handelsgesellschaft
Die Registrierung von Unternehmen und das Ausfüllen des Handelsregisters in der Republik Niger erfolgt durch die Sekretäre des Handelsgerichts (Greffe du Tribunal de Commerce), die mit den einzelnen Dokumenten arbeiten.
In Niger sind seit 2016 spezialisierte Handelsgerichte eingerichtet. Sie werden vom Justizministerium des Niger verwaltet.
Das Handelsregister (Registre du Commerce et du Crédit Mobilier - RCCM) gilt in Niger als eigenständige staatliche Struktur, die von Mitgliedern der Sekretariate der Handelsgerichte geführt wird. Somit befindet sich das Register in "doppelter Zuständigkeit".
Die Registrierung von Unternehmen erfolgt durch das Centre de Formalités des Entreprises (CFE), das nach dem Prinzip eines "single Window" arbeitet.
Alle Unternehmen sind meldepflichtig bei der Handelskammer, die auch ein eigenes Handelsregister führt.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus dem Niger
Der Niger ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle nigrischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Legalisation
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Niger | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Niger | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Niger mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |