Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Kenia mit Legalisation an.
Die Republik Kenia ist ein Staat in Ostafrika. Kenia ist eine präsidentielle Republik, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Kenia-Schilling verwendet. In Kenia wird überwiegend Englisch und Swahili gesprochen. Kenia gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Commonwealth of Nations, der Afrikanischen Union und anderer internationaler Organisationen.
Obwohl Kenia sich wirtschaftlich dynamisch entwickelt, bleibt das BIP nach wie vor niedrig. Dienstleistungen bilden 62% des BIP, aber ca. 75% der Bevölkerung arbeitet in der Landwirtschaft. In Kenia sind mehr 310.000 Unternehmen registriert (2010 - 2015 hat sich die Zahl verdoppelt).
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 2015 und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Verwaltungszentrale des Hauptregisterführers ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Die Verwaltungszentrale ist der Generalstaatsanwaltschaft untergeordnet. Dokumente für die Eintragung werden bei einem der Haduma-Zentren eingereicht. Dies sind spezielle Behörden, die staatliche Dienstleistungen anbieten.
Die Generalstaatsanwaltschaft wurde 2013 gegründet. 2016 wurde die Generalstaatsanwaltschaft umbenannt, jedoch wird der frühere Name weiterhin benutzt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Kenia | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Kenia mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Kenia zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Aus dem Handelsregister kann man folgende Unterlagen bekommen:
- Gründungsurkunde und Gründungsverträge
- Jahresabschlüsse
- Certificate of Good Standing – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Kenia:
- Company limited by shares
- Company limited by guarantee
- Unlimited company
- Branch of a foreign company
- Partnership
- Limited liability partnership
Außerdem dürfen in Kenia Einzelunternehmen arbeiten.
Das Handelsregister in Kenia wird von der General Registrar Division der kenianischen Generalstaatsanwaltschaft geführt. Außerdem registriert die Abteilung Bücher und Zeitungen, Hypotheken, Gewerkschaften und Personenstandsakten. Unterlagen für die Eintragung von Unternehmen werden an Haduma-Zentren, multifunktionale staatliche Institutionen für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen, übermittelt.
Das Büro des Generalstaatsanwalts und der Justiz von Kenia in seiner modernen Form wurde im Jahr 2013 auf der Grundlage ihrer Anforderungen der Verfassung des Landes und des Gesetzes über den Generalstaatsanwalt von 2012 geschaffen. Im Jahr 2016 wurde ein Dekret zur Umbenennung des Gremiums in das Ministerium für Staatsgesetze und Justiz unterzeichnet. Bisher wurde jedoch der frühere Name des Ministeriums verwendet.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Kenia
Kenia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle kenianischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Legalisation
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Kenia | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Kenia | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Kenia mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |