Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Guinea-Bissau mit Legalisation an.
Guinea-Bissau ist ein Staat in Westafrika. Guinea-Bissau hat ein Präsidialsystem, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der CFA-Franc BCEAO verwendet, in Guinea-Bissau wird überwiegend Portugiesisch gesprochen. Guinea-Bissau gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Guinea-Bissau gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Die wirtschaftliche Grundlage bildet die Landwirtschaft (62% des BIP, 82% der beschäftigten Bevölkerung). Allerdings ist Guinea-Bissau an Bodenschätzen reich (Beauxit, Erdöl, Phosphat) und hat gutes landwirtschaftliches Potenzial. Im Fall einer wirtschaftlichen Stabilisierung wird das Land für Kapitalanleger interessant sein.
Guinea-Bissau gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie (basiert auf portugiesischem Recht). Ungeschriebenes Verfassungsrecht wird auch anerkannt.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch von 1984 und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Zentrum für Unternehmensgründung (Centro de Formalizaçào de Empresas - CFE) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. CFE ist dem Ministerium für Wirtschaft, Planung und regionale Integration untergeordnet.
Heutzutage wird das Handelsregister in digitaler Form geführt und beinhaltet Informationen seit 1974.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Auszug aus Guinea-Bissau | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Guinea-Bissau mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Guinea-Bissau zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Um die Möglichkeit der Informationsübergabe festzustellen, muss zu erst eine Voranfrage geschickt werden.
Rechtsformen der Unternehmen in Guinea-Bissau
- Sociedade a Responsabilidade Limitada (SARL) – Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Sociedade Anónima (SA) – Aktiengesellschaft
- Sucursal – ausländische Zweigniederlassung
- Comerciante individual – Einzelunternehmen
Das Zentrum für Unternehmensgründung (Centro de Formalizaçào de Empresas - CFE) ist für die Eintragung von Unternehmen und die Führung eines Handelsregister in Guinea-Bissau zuständig.
CFE berichtet an das Ministerium für Wirtschaft, Planung und regionale Integration. Die Erbringung von Dienstleistungen zur Registrierung von Unternehmen erfolgt nach dem Prinzip des „Single Window“.
Das Handelsregister in Guinea-Bissau wurde in elektronischer Form übersetzt und enthält Informationen über seit 1974 eingetragene Unternehmen.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Guinea-Bissau
Guinea-Bissau ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle guinea-bissauischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Guinea-Bissau | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Guinea-Bissau | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Guinea-Bissau mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |