Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Guinea mit Legalisation an.
Guinea ist ein Staat in Westafrika mit einem Präsidialsystem. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Guinea Franc verwendet, in Guinea wird überwiegend Französisch gesprochen. Guinea gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Guinea ist an unterschiedlichen Bodenschätzen reich. Allerdings gehört Guinea zu den ärmsten und unterentwickeltsten Ländern der Welt. Die wirtschaftliche Grundlage bildet die Industrie (vor allem Bergbau, 33% des BIP). In Guinea werden Beauxit, Tonerde, Gold, Eisen und Diamanten abgebaut. Ca. 75% der Bevölkerung ist in der Landwirtschaft beschäftigt, die restlichen 47% leben unter dem Existenzminimum.
Guinea hat ein gemischtes Rechtssystem, weil es auf französischem und afrikanischem Recht basiert.
Die Tätigkeit der Unternehmen in Guinea wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Investitionsgesetz reguliert. Diese Rechtsakte basieren auf französischem Recht.
Die Agentur für Investitionen (L’Agence de Promotion des Investissements Privés - APIP) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Teilweise sind ihre Dienstleistungen online verfügbar.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Guinea | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Guinea mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Guinea zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
Um die Möglichkeit der Informationsherausgabe zu überprüfen, muss zuerst eine Voranfrage geschickt werden.
Rechtsformen der Unternehmen in Guinea:
- Société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Société anonyme – Aktiengesellschaft
- Groupement d'Intérêt Economique – wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Entreprise individuelle – Einzelunternehmen
Die Dokumentenaufnahme für die Registrierung von Handelsunternehmen in Guinea erfolgt durch die Agentur für die Förderung Privater Investitionen (L’Agence de Promotion des Investissements Privés - APIP). Ein Teil der Dienstleistungen der Agentur ist online verfügbar.
Die strategische Leitung der Agentur wird vom Verwaltungsrat wahrgenommen, dem Vertreter der Präsidentschaftskanzlei, des Industrieministeriums, des Justizministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, der Industrie- und Handelskammer, der Landwirtschaftskammer, des Bankenverbands und des Verbands der Industrieunternehmen angehören.
Die Verwaltung des Handelsregisters und die Registrierung von Unternehmen werden jedoch von Mitarbeitern des Handels- und Kreditregisters durchgeführt, das Teil des Sondergerichtssystems ist und dem Justizministerium Bericht erstattet.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Guinea
Guinea ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle guineischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Guinea | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Guinea | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Guinea mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |