Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse lettischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Unternehmen in Lettland sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in Papierform oder elektronischer Form. Je nach Einnahmen Bilanz, Anzahl der Mitarbeiter, Wirtschaftszweig und Rechtsform des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die lettischen Bilanzierungsstandards basieren auf den IFRS. Bei der Organisation der Buchhaltung und Rechnungswesen in den 1990er Jahren in Lettland wurde das dänische Buchhaltungssystem als Vorbild genommen.
Der Jahresabschluss muss innerhalb von vier Monaten und 30 Tagen nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Dabei sind vier Monate für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, vorgesehen, und 30 Tage für die eigentliche Vorlage des Jahresabschlusses. Verspätungen bei der Vorlage von Jahresabschlüssen werden mit Strafen geahndet. Unternehmen, die vor weniger als einem Jahr gegründet wurden, dürfen nach Absprache den Abschluss für ein unvollständiges Jahr vorlegen oder das erste unvollständige Jahr in den folgenden Jahresabschluss eingliedern.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Lagebericht
- Anhang
Darüber hinaus müssen Großunternehmen folgendes vorlegen:
- Umsatz (Netto), mit einer Segmentberichterstattung
- Bericht über Summen, die an vereidigte Buchprüfer gezahlt wurden
Unternehmen gelten als groß, wenn sie mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Gesamtbilanz über 20 Millionen Euro
- Umsatzerlös über 40 Millionen Euro
- Anzahl der Beschäftigten über 250
Beispiel eines lettischen Jahresabschlusses in lettischer Sprache
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Unternehmensregister. Auskünfte können beim Unternehmensregister persönlich oder mit Hilfe eines speziellen Online-Dienstes erfragt werden. Die Jahresabschlüsse sind unter Aufpreis erhältlich und werden unter strenger Einhaltung der lettischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens oder seine Registernummer notwendig.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Lettland | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Lettland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |