Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Neuseeland mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Neuseeland ist ein geographisch isolierter Inselstaat im südlichen Pazifik. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Neuseeland-Dollar benutzt. In Neuseeland wird Englisch und Maori gesprochen. Neuseeland gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und ein besseres Leben und anderer internationaler Organisationen.
Neuseeland ist ein wirtschaftliches erfolgreiches Land. Dienstleistungen erbringen den Großteil des BIP. Außerdem beschäftigt der Dienstleistungssektor 74% der Bevölkerung. Nach Einschätzung des Forbes-Magazins zählt Neuseeland zu den besten Ländern für geschäftliche Tätigkeit (im Jahr 2018: 1. Platz).
Neuseeland hat ein Common-Law-Rechtssystem. In Neuseeland gibt es keine eigene Verfassung.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 1993, vom Gesetz zur Unternehmensregistrierung von 1993 und anderen einheimischen Rechtsakten reguliert.
Für die Eintragung ins Handelsregister ist New Zealand Companies Office zuständig.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Auszug aus Neuseeland | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Auszug aus Neuseeland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Außerdem darf man aus dem Handelsregister folgende Dokumente beantragen:
Certificate of Good Standing – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor
Company Extract - Handelsregisterauszug Neuseeland
Shareholder Consent Form - Zustimmung von Aktionären
Director Consent Form - Zustimmung von Direktoren
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Neuseeland:
- Limited Liability Company
- Public Company
- Partnership
- Branch Office
- Subsidiary
- Joint Venture
- Trust
- Sile trader
New Zealand Companies Office ist die Verwaltung des Handelsregister von Neuseeland, einer Regierungsbehörde, die zum Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung gehört. Zusätzlich zum Handelsregister führt das Büro der Gesellschaft Register von Personengesellschaften, Vereinen, Personenschutz, Finanzdienstleistungen, Wirtschaftsprüfern usw.
Der Zugang zum Handelsregister erfolgt über das Portal des New Zealand Companies Office.
Apostille aus Neuseeland
Wenn Sie neuseeländische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Neuseeland ist seit 2001 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Neuseeland für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Neuseeland | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Neuseeland | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Neuseeland mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |