Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus der Mongolei mit Übersetzung und Apostille als PDF-Datei an.
Die Mongolei ist ein Staat in Asien. Die Staatsform ist eine parlamentarische Republik, mit dem Präsident als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Tögrög verwendet. Die Mongolei gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der WTO und hat Beobachterstatus in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit.
Die Mongolei weist ein hohes Wirtschaftswachstum auf. Dies ist vor allem mit ihren Vorräten an unterschiedlichsten Rohstoffen verbunden (20% des BIP).
Die Mongolei hat ein romanisch-germanisches Rechtssystem. Es hat jedoch teilweise auch sozialistische Rechtselemente.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 2011 und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Verwaltungszentrale für staatliche Eintragung führt das Handelsregister in der Mongolei.
Handelsregisterauszüge werden nur für bevollmächtigte Personen erteilt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
- Gründungsurkunden
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Mongolei | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Auszug aus Mongolei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Folgende Unternehmen können in der Mongolei registriert werden
- Geschlossene Aktiengesellschaft
- Offene Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Abhängiges Unternehmen
- Tochtergesellschaft
- Filiale
Die Registrierung von Unternehmen in der Mongolei erfolgt und wird vom Register der Generaldirektion für staatliche Registrierung (nach der Umstrukturierung von 2014 der Abteilung für Investitionen und Registrierung von juristischen Personen) geführt. Die Struktur der staatlichen Registrierungsbehörde umfasst auch die Abteilung für Zivilregistrierung, Archive und andere Einheiten.
Beschaffung eines Auszuges aus dem Handelsregister der Mongolei ist nur durch einen Bevollmächtigten oder Geschäftsführenden Direktors der Gesellschaft möglich. Ohne eine solche Vollmacht gibt die Registrierungsstelle keine Informationen heraus.
In der Mongolei gibt es kein öffentliches Informationssystem für den Empfang von Erklärungen in elektronischer Form.
Apostille aus der Mongolei
Wenn Sie mongolische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Mongolei ist seit 2009 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus der Mongolei für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich wäre. Da Deutschland jedoch fristgerecht Einspruch gegen den Beitritt der Mongolei eingelegt hat, unterliegen Urkunden aus der Mongolei in Deutschland weiterhin dem regulären Legalisationsprozess. Aktuell hat Deutschland die Legalisation von Urkunden aus Deutschland komplett eingestellt.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus der Mongolei | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus der Mongolei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |