Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Handelsregisterauszüge aus der Dominikanischen Republik mit Apostille und Übersetzung.
Die Dominikanische Republik ist ein auf der Insel Hispaniola der Großen Antillen zwischen dem Atlantik und der Karibik gelegener Inselstaat. Das Regierungssystem ist eine präsidentielle Demokratie, mit dem Präsident als Staatsoberhaupt. Die Amtssprache ist Spanisch, die offizielle Währung ist der Dominikanische Peso (DOP).
Die Haupteinnahmequelle bilden Dienstleistungen (63% BIP). Seit 1996 entwickelt sich auch der Finanzdienstleistungsbereich. Die Dominikanische Republik kann dennoch nicht als Steueroase betrachtet werden.
Die Dominikanische Republik gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie (selbstständige lateinamerikanische Gruppe). Das Rechtssystem ist stark vom französischen "Code Civil" geprägt.
Die unternehmerische Tätigkeit wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch von 2007, das Gesetz über Industrieeigentum von 2000 und andere Rechtsakte geregelt.
Für die Eintragung ins Handelsregister sind verschiedene Behörden zuständig. Beispielsweise wird der Unternehmensname beim Amt für industrielles Eigentum (ONAPI) registriert. Andere Dokumente, die Ihre geschäftliche Tätigkeit regeln, werden bei einheimischen Handelskammern registriert. Nach der Anmeldung beim Finanzamt, können Sie Steuern zahlen. Einzelne Behörden erteilen Ihnen industrielle, sanitäre und ökologische Erlaubnisse zur Führung Ihres gewerblichen Betriebes.
Das Amt für industrielles Eigentum (ONAPI) bietet Ihnen verscheiden Informationen bezüglich der Unternehmen, die in der Dominikanischen Republik geschäftliche Tätigkeit führen.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter de Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus der Dominikanischen Republik | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus der Dominikanischen Republik mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Darüber hinaus können die folgenden Dokumente aus dem Register erhalten:
- Das Vertrauenswürdigkeitszertifikat ist ein offizielles Dokument, das die Fähigkeit des Unternehmens und sein Recht auf Geschäftstätigkeit in der Dominikanischen Republik bestätigt. Dieses Dokument wird nur ausgestellt, wenn das Unternehmen alle Berichtspflichten erfüllt und Steuern und Beiträge zahlt. Li>
- Eintragungsurkunde
- Satzung
- Gründungsurkunde
- Jahresabschluss
- Liste der Aktionäre
- Informationen über Geschäftsführer
Rechtsformen der Unternehmen in der Dominikanischen Republik
Sociedad de Responsabilidad Limitada – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH);
Sociedad Anonima – Aktiengesellschaft
Außerdem dürfen in der Dominikanischen Republik vereinfachte Aktiengesellschaften, Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen geschäftliche Tätigkeit führen.
Bei der Registrierung von Handelsunternehmen in der Dominikanischen Republik wechseln sich mehrere lokale Agenturen ab, die jeweils ihre Handelsregister führen. Somit ist der Firmenname beim National Bureau of Industrial Property (ONAPI) registriert. Rechtliche Dokumente für ein Unternehmen werden in lokalen Handels- und Industriekammern erstellt, die Mitglieder eines einzigen Verbandes von Handels- und Industriekammern sind. Das Unternehmen beginnt nach der Registrierung bei der Generaldirektion für interne Steuern mit der Zahlung von Steuern. Darüber hinaus erteilen einzelne Institute Industrie-, Sanitär- und Umweltgenehmigungen.
Die wichtigste Informationsquelle über in der Dominikanischen Republik tätige Unternehmen ist heute das Register des Nationalen Amtes für gewerbliches Eigentum.
Apostille aus der Dominikanischen Republik
Wenn Sie dominikanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Dominikanische Republik ist seit 2009 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus der Dominikanischen Republik für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Deutschland erkennt den Beitritt der Dominikanischen Republik jedoch nicht an, deshalb legalisieren deutsche Auslandsvertretungen aktuell keine Dokumente aus der Dominikanischen Republik.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus der Dominikanischen Republik | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus der Dominikanischen Republik | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus der Dominikanischen Republik mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |