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Die VAE aktualisierten ihre konsularischen Legalisierungsrichtlinien


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Die VAE aktualisierten ihre konsularischen Legalisierungsrichtlinien

Das Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat den Abschnitt zur konsularischen Legalisierung von Dokumenten auf seinem offiziellen Portal überarbeitet und aktualisiert. Im Zuge dieser Änderungen hat die Botschaft der VAE in London zusätzliche Klarstellungen in Bezug auf das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten im Vereinigten Königreich sowie in den angrenzenden Staaten veröffentlicht.

Wie erfolgt die konsularische Legalisierung in den VAE

Die Legalisierung ist ein Verfahren zur Bestätigung der Echtheit von Siegel und Unterschrift auf in den VAE oder im Ausland ausgestellten Dokumenten. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die das Außenministerium der VAE über seine digitalen Dienste und seine Botschaften und Konsulate im Ausland anbietet

— heißt es in den Empfehlungen des Ministeriums..

Für Personen außerhalb der VAE ist es erforderlich, sich zunächst zu registrieren, einen Antrag zu stellen, die Gebühr zu entrichten, eine SMS-Bestätigung abzuwarten und anschließend persönlich eine diplomatische Vertretung der VAE aufzusuchen, um die Dokumente beglaubigen zu lassen.

Auch Personen, die sich innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate befinden, müssen sich registrieren, einen Antrag einreichen und die entsprechende Gebühr bezahlen. Nach Erhalt der SMS-Bestätigung sind die Dokumente per Kurier an das Außenministerium der VAE zu übermitteln und werden auf demselben Weg legalisiert zurückgesandt.

Das Ministerium hebt ausdrücklich hervor, dass Antragsteller für die Echtheit und den Inhalt der eingereichten Dokumente selbst verantwortlich sind. Fehlerhaft eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Sollte sich im jeweiligen Land keine diplomatische Vertretung der VAE befinden, wird empfohlen, sich für weitere Informationen direkt an das Callcenter des Außenministeriums zu wenden.

Besonderheiten der Dokumentenlegalisierung über die Botschaft in London für die Verwendung in den VAE

Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in London weist Antragsteller darauf hin, dass Dokumente vor ihrer Einreichung zur Legalisierung zunächst von den zuständigen Behörden des jeweiligen Ausstellungslandes vorbeglaubigt werden müssen. Für Irland und Island sind dies die jeweiligen Außenministerien, für das Vereinigte Königreich das britische Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO).

Im Vereinigten Königreich müssen alle Dokumente – mit Ausnahme von Personenstandsurkunden – vor der Einreichung beim FCDO notariell oder anwaltlich beglaubigt werden.

Dokumente, die auf britischen Überseegebieten ausgestellt wurden, sind vor der Vorlage beim FCDO mit einer Apostille der zuständigen nationalen Behörde zu versehen. Dieses Erfordernis gilt nicht für die britischen Kronbesitzungen (Guernsey, Jersey und Isle of Man) – dort genügt eine Beglaubigung durch das FCDO. Vollmachten, die der Legalisierung bei der Botschaft unterzogen werden sollen, müssen zuvor notariell beglaubigt werden. Jedes Dokument wird einzeln legalisiert.

Die Botschaft der VAE in London akzeptiert Dokumente ausschließlich per Post. Dem Antrag sind ein Begleitschreiben mit vollständigen Kontaktdaten (einschließlich E-Mail-Adresse und Mobilnummer), ein Zahlungsnachweis der Legalisierungsgebühr sowie ein frankierter Rückumschlag beizufügen. Für jedes einzureichende Dokument ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite beizulegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Arbeitstage.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Apostillierung und Legalisation von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung verschiedenster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, darunter die Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, die Vorbereitung erforderlicher Vollmachten, die Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Stellen und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung fertiger Dokumente in die meisten Länder der Welt. Weitere Informationen zum Verfahren der Legalisation und Apostille in den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und andere Länder finden Sie auf unserer Website.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
Konsularische Legalisation ausländischer UrkundenBotschaftNotarielle DienstleistungenGebühr
17. Juni 2025

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