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Der Schutz von Warenmarken wird in der EAWU schneller, günstiger und einfacher

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Der Schutz von Warenmarken wird in der EAWU schneller, günstiger und einfacher

Die Mitgliedstaaten der EAWU arbeiten ein zwischenstaatliches Dokument zum Markenschutz aus. Ein entsprechendes Übereinkommen, dessen Entwurf durch die Eurasische Wirtschaftskommission bereits im März 2016 gebilligt wurde, wird sich den Warenmarken, einschließlich Bedienungszeichen, und geographischen Herkunftsangaben widmen.

Ab dem Inkrafttreten dieses Vertrags wird es in der EAWU eine einheitliche Prozedur der Registrierung von Warenzeichen und geographischen Herkunftsangaben mit der Führung der einheitlichen Unionsregister geben. Die einheitliche Schutzurkunde wird in allen Mitgliedstaaten gleiche Wirkungskraft entfalten. Während man heutzutage, um den ausreichenden Schutz zu erhalten, die Warenzeichen in allen Ländern der Union einzeln registrieren muss, werden sich die Warenzeicheninhaber künftig zwischen der Unionsurkunde und den beizubehaltenden nationalen Schutzurkunden entscheiden können.

Vorteile des einheitlichen Unionsschutzes liegen hierbei auf der Hand:

  • Sie erreichen einen weitreichenden Schutz, ohne eine internationale Marke („IR-Marke“) anmelden zu müssen; vor allem für Unternehmen mit kleinerer und mittlerer Wirtschaftskraft kann diese Option der regionalen Markenanmeldung aus Kostengründen vorteilhaft sein bzw. den Markenschutz überhaupt erst ermöglichen;
  • Der Registrierungsantrag lässt sich in einem der Mitgliedstaaten nach freier Wahl des Antragstellers einreichen; die Registrierungsprozedur muss nur in diesem Staat durchlaufen werden; sind beispielsweise die Verfahrensbedingungen in Kasachstan oder Armenien günstiger bzw. Bearbeitungszeiten kürzer, kann die Anmeldung eben über kasachische oder armenische Behörden beantragt werden;
  • Es wird eine einheitliche Schutzurkunde verliehen; der Schutz wird mit dieser Urkunde auf dem gesamten Unionsgebiet gewährleistet, weshalb Sie Zeit, Energie und Geld sparen, welche für Registrierungen in weiteren Ländern aufzuwenden wären; bedenkt man etwa, dass die Markenanmeldung in jedem Land bis zu einem Jahr dauern kann und dass man für jede Anmeldung gehörige Unterlagen zusammenstellen muss, kommen all die Vorteile noch deutlicher zum Vorschein;
  • Zudem wird eine einmalige Eintragung in das Einheitliche Zollregister anstatt der heute erforderlichen Einzeleintragungen in allen interessierenden EAWU-Ländern zugänglich sein;
  • Für die Übersichtlichkeit und Transparenz werden das Einheitliche EAWU-Register von Warenmarken sowie das Einheitliche EAWU-Register von geographischen Herkunftsangaben sorgen; die Inhalte der Register werden auf dem Internetportal der EAWU frei zugänglich sein.

Die Lage in der EU

Mit der Einführung der Unionsschutzurkunde wird sich die EAWU den entsprechenden Regelungen in der Europäischen Union annähern. In der EU steht bekanntlich sowohl die Anmeldung der Community Trade Mark als auch diese des Community Designs zur Verfügung, welche den umfassenden EU-weiten Markenschutz, einschließlich vereinfachter Vernichtung von gefälschten Waren aufgrund der EU-Grenzbeschlagnahme-Verordnung, ermöglicht.

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Über diesen Artikel

Olga Kylina
Dr. Olga Kylina, LL.M.
Senior Consultant, Leiterin der Rechtsabteilung
Eurasische WirtschaftsunionMarkenschutzEAC KennzeichnungRusslandBelarusKasachstan
2. Oktober 2016

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