Für die aufgeführten Waren müssen die Konformitätsbestätigung (z.B. in Form eines EAC Zertifikates oder einer EAC Deklaration) gemäß den in der EAWU festgelegten Anforderungen erteilt werden.
Am 6. Oktober 2021 hat die öffentliche Diskussion des Entwurfs des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftsunion “Über Änderung des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 170 vom 8. September 2019“ begonnen.