Wenn die EAC Zertifizierung oder die EAC Deklarierung nicht regelkonform durchgeführt wird, d.h. die gesetzlich festgelegten Anforderungen und Normen verletzt werden, ist dies sowohl auf Seiten der Zertifizierungsstelle als auch auf Seiten der Antragsteller straf-, verwaltungs- und zivilrechtlich behaftet.