Die Verordnung Nr. 2024/2465 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht, in dem die normativen Rechtsakte der Union veröffentlicht werden. Dieses Dokument enthält eine Liste der Regierungsbehörden, die für alle sanktionsbezogenen Fragen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zuständig sind. Die zuständigen Strukturen sind mit der Leitungs- und Beratungsbefugnis sowie der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen ausgestattet.