Die Kirgisische Republik ist seit dem 1. Juni 2011 offizieller Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (auch bekannt als Apostillen-Übereinkommen). Dieses internationale Abkommen erleichtert die Anerkennung öffentlicher Urkunden im Ausland, indem es den aufwändigen Konsularisierungsprozess durch ein vereinfachtes Apostillen-Verfahren ersetzt.