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In der EAWU ist ab 2018 ein einheitliches Markenregister zu erwarten

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Ab 2018 einheitliches Markenregister der EAWU

Ab 2018 beginnt in der Eurasischen Wirtschaftsunion ein neues einheitliches Register rechtliche geschützter Bezeichnungen — Markenzeichen und Herkunftsbezeichnungen zu funktionieren. Eine entsprechende Vereinbarung soll bis Ende 2017 von den teilnehmenden Ländern der EAWU ratifiziert werden.

Die Anordnung hierfür, das für die Länder der EAWU zum Umlauf geistigen Eigentums erforderliche Rahmendokument zu ratifizieren, gab Dmitry Medvedev dem ersten Vize-Primier Igor Shuvalov.

Das neu eigeführte Register vervollständigt die auf den Gebieten der Mitgliedstaaten der EAWU bereits vorhandenen Verfahren zum Schutz geistigen Eigentums. Laut eines Vertragsentwurfs, soll die Eintragung eines neuen Markenzeichens nach der EAWU über die gleiche Geltungskraft wie ein in einem der fünf Teilnehmerstaaten der EAWU eingetragenes nationales Markenzeichen verfügen.

Sämtliche Markenzeichen werden in ein einheitliches Register eingetragen und sind dann auf dem Internetportal der Eurasischen Wirtschaftskommission abrufbar. Streitigkeiten unter Markeninhabern werden vor den nationalen Gerichten ausgetragen.

Laut der aktuellen Vertragsfassung sind ausschließlich natürliche Personen zur Antragstellung berechtigt. Nach aktuellem Recht der Russischen Föderation ist es jedoch nur juristischen Personen oder individuellen Unternehmern gestattet entsprechende Anträge zur Markenzeichenregistrierung einzureichen.

Die entsprechenden Anträge zur Eintragung eines neuen Markenzeichens sind an die jeweiligen nationalen Registrationsbehörden zu stellen, welche sodann der Verpflichtung unterliegen mit den Registrationsbehörden der restlichen Mitgliedstaaten zu kooperieren.

Die Patentbehörde ist verpflichtet eingetragenen Marken auf ihre Ähnlichkeit mit Marken der EAWU zu überprüfen.

Die Höhe der jeweiligen Abgaben für die Eintragung eines Markenzeichens bestimmen die Mitgliedstaaten selbständig.

Experten heben hervor, dass das sich in Bearbeitung befindende Markenzeicheneintragungsverfahren insbesondere großen internationalen Unternehmen im Kampf gegen Fälschungen unterstützen wird.

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Über diesen Artikel

Andrej Schmidt
Andrej Schmidt
Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
MarkenregisterMarkenzeichenGeistiges Eigentum
15. Februar 2017

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