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Der Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hat das technische Regelwerk “Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten” gebilligt

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Der Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hat das technische Regelwerk “Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten” gebilligt.

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hat im August 2019 das technische Regelwerk “Über die Anforderungen an die Energieeffizienz von energieverbrauchenden Geräten” verabschiedet. Das Dokument betrifft Haushalts- und Bürogeräte, wie Kühlschränke, Staubsauger, Fernseher, Computer, Wasch- und Spülmaschinen, Klimaanlagen, Raumventilatoren, Wasserpumpen und andere elektrische Geräte.

Das technische Regelwerk wurde von der EAWU entwickelt, um die Energieeffizienz dieser Geräte zu gewährleisten und damit Energie zu sparen. Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Russland gehören zu der EAWU an. Das technische Regelwerk stellt das Gegenstück zur europäischen Richtlinie Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG.

Darüber hinaus soll das technische Regelwerk der EAWU dazu beitragen, das Handeln skrupelloser Produzent zu unterbinden, die über die Energieeffizienz solcher Geräte irreführende Angaben machen, um den Verbraucher zu täuschen. Um die Verbraucher besser zu informieren, werden bestimmte Arten von energieverbrauchenden Geräten mit spezieller Kennzeichnung und technischen Datenblättern zur Energieeffizienz versehen.

Das Regelwerk tritt am 1. September 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist ist 24 Monate (bis 1. September 2023).

Gemäß dem Beschluss des EAWU-Rates ist die schrittweise Umsetzung bestimmter Anforderungen des technischen Regelwerk der Union vorgesehen, die eine reibungslose Übergang der Herstellern energieverbrauchenden Geräten zu einheitlichen verbindlichen Anforderungen gewährleistet.

Die Entscheidungen der Eurasischen Wirtschaftsunion sind in allen Mitgliedsländern verbindlich.

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Über diesen Artikel

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5. September 2019

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