FSB-Notifizierung dient der Zulassung und Überwachung seitens des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation, kurz FSB, von Geräten, die für die Verschlüsselung von Daten benutzt werden könnten. Das Ziel der FSB-Notifizierung ist solche Geräte zu erfassen, registrieren und kontrollieren. Es geht um elektronische Geräte, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Das FSB-Notifizierungsverfahren erlaubt es der Regierung, die Einfuhr von den Geräten, die die nationale Sicherheit gefährden könnten, zu kontrollieren. Die Hersteller und Importeure sind verpflichtet der Regierung mitzuteilen, dass die importierten Geräte kryptographische Elemente enthalten.
Im Beschluss der Wirtschaftskommission der EAWU vom 21.04.2015 „Über die Maßnahmen der nichttarifären Regulierung“ wird eine Liste der zulassungspflichtigen Geräte festgelegt.
Als Ergebnis der FSB-Notifizierung wird eine Bescheinigung, die die Einfuhr, Ausfuhr und den Umlauf von bestimmten Geräten in der EAWU erlaubt, erstellt. Dabei wird ein Gerät in das jeweilige Register eingetragen. Es handelt sich um die elektronischen Geräte, die verschlüsselte Daten implizieren.
Folgende Geräte sind betroffen:
- Computer, Laptops, Tabletts
- Smartphones
- Schlüsselmaschinen
- Funkgeräte
- Hochfrequenzgeräte
- Schnurlose Geräte mit WLAN oder Bluetooth wie Tastaturen oder Maus
- WLAN-Router
- Chipkarten
- Fernsehen, Radio etc. mit WLAN oder Bluetooth Funktion
Im Grunde genommen, wenn ein Gerät WLAN oder Bluetooth unterstützt, muss eine Einfuhrerlaubnis vom FSB vor der Einfuhr auf das Gebiet der EAWU eingeholt werden.
Gemäß dem Schreiben des Föderalen Zolldienstes Russlands (FZR) vom 5. Dezember 2018 N 14-57/76202 "Über Verschlüsselungsmittel (kryptographische Mittel)" und der Antwort vom FZR auf die Beschwerde ist es notwendig, die Informationen gemäß Absatz 2.19 des Auszugs aus der Entscheidung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 21.04.2015 N 30 "Über die Maßnahmen der nichttarifären Regulierung" zu verwenden, um die Notwendigkeit einer Beantragung der FSB-Notifizierung festzustellen.
2.19. FSB-Notifizierungspflichtige kryptographische Mittel
№ | Produktname | Zolltarifnummer |
---|---|---|
1 | Drucker, Kopierer und Faxgeräte und ihre elektronische Module mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 844331, 8443321009, 8443323000, 8443991000 |
2 | Taschengeräte zur Aufzeichnung, Wiedergabe und Visualisierung von Daten mit Rechenfunktionen mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8470100000 |
3 | PDAs mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8471300000 |
4 | Rechenmaschinen und ihre Teile mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8471300000, 8471410000, 8471490000, 8471500000, 8471900000, 8473302008 |
5 | Computer Zubehör mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8471705000, 8471709800, 8471800000 |
6 | Elektronische Module und Teile von Taschencomputer mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8473211000, 8473219000, 8473302008, 8473308000 |
7 | Kommunikationsgeräte (Telefon, Fax, Modem etc) mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8517110000, 8517120000, 8517180000 |
8 | Basisstationen mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8517610001, 8517610002, 8517610008 |
9 | Telekommunikationsgeräte und Teile davon mit Verschlüsselung (Kryptographie) | 851762000, 8517693900, 8517699000, 851770900 |
10 | Mittel für Software Verschlüsselung (kryptographisch) unabhängig von Datenträgern | 8523293101, 8523293102, 852329330, 852329390, 8523492500, 8523493100, 8523493900, 8523494500, 8523499101, 8523499300, 8523519101, 8523519300, 852352, 8523599101, 8523599300, 8523809101, 8523809300 |
11 | Dokumente zur kryptographischen Umwandlung von Informationen | 370400, 3705, 3706, 482110, 4901100000, 4901990000, 4911990000, 8523210000, 8523293101, 8523293102, 852329330, 852329390, 8523492500, 8523493100, 8523493900, 8523494500, 8523499101, 8523499300, 8523519101, 8523519300, 852352, 8523599101, 8523599300, 8523809101, 8523809300 |
12 | Rundfunk- oder Fernsehgeräte und ihre Teile, die Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) aufweisen. | 8525500000, 852560000, 8529902001, 852990650, 8529909700 |
13 | Empfänger von Radionavigation, Fernbedienungsgeräte und deren Teile mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) | 8526912000, 8526918000, 852692000, 852990650, 8529909700 |
14 | Zugangsgeräte zum Informations- und Kommunikationsnetz "Internet" und Fernsehempfänger mit Kommunikationsfunktion, deren Teile Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) aufweisen. | 851762000, 8528711300, 852990650, 8529909700 |
15 | Elektronische integrierte Schaltungen, Speichergeräte mit Verschlüsselungsfunktionen (Kryptographie) oder mit Verschlüsselungsmitteln (Kryptographie) | 8542319010, 8542319090, 8542329000 |
16 | Andere elektrische Maschinen und Geräte mit Einzelfunktionen, die Verschlüsselungsmittel (kryptografische Mittel) enthalten. | 8543709000, 8543900000 |
17 | Normative, technische und Betriebsdokumentation für die in den Absätzen 1 bis 16 dieses Abschnitts genannten Verschlüsselungs- (kryptografischen) Mittel (auf allen Datenträgern). | 370400, 3705, 3706, 482110, 4901100000, 4901990000, 4911990000, 852329310, 852329330, 852329390, 8523299000, 8523494500, 8523495100, 8523495900, 8523499300, 8523499900, 8523519300, 8523519900, 8523599300, 8523599900, 8523809300, 8523809900 |
Eine FSB-Notifizierung kann nur ein in der EAWU registriertes Unternehmen beantragen. Ein ausländischer Hersteller kann ein Unternehmen bevollmächtigen. Die Vollmacht muss richtig nach dem Muster ausgestellt und mit der Apostille beglaubigt werden.
Die Notifizierung muss folgende Angaben beinhalten:
- Bezeichnung der Ware
- Verwendungszweck der Ware
- Hersteller
- Benutzte kryptographische Algorithmen
- Vorhandensein von nicht angemeldeten Funktionen
- Geltungsdauer der Notifizierung
- Antragsteller
- Angaben zur Vollmacht
- Datum
Die FSB-Notifizierung muss bei der zuständigen Stelle registriert werden. In Russland ist dafür der Föderale Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation - FSB, in Weißrussland – das KGB zuständig.
Notifizierungsverfahren
Falls die Produkte von den Lieferanten bisher noch nie nach Russland eingeführt worden sind, wird folgende Verfahren durchgeführt:
- Schritt: Antragstellung bei der Föderalen Dienst für Sicherheit der Russischen Föderation
- Schritt: Prüfungen Ihrer Unterlagen
- Schritt: Eintrag in das jeweilige Register von EWK
- Schritt: Ausstellung der Notifizierung
Notwendige Unterlagen
Für die Beantragung der FSB-Notifizierung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Angaben zum Hersteller
- beglaubigte Vollmacht
- technische Beschreibungen mit Algorithmen von einem Gerät
Dauer und Kosten für die FSB-Notifizierung
Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Notifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.
Die genauen Bedingungen der FSB-Notifizierung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung der FSB-Notifizierung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Bestellung einer FSB-Notifizierung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens eine Kopie ihrer FSB-Notifizierung per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.