Der Markt der EAWU-Länder hat bei den europäischen Herstellern seit langem an Popularität gewonnen. Um die Waren auf dem Markt der EAWU verkaufen zu dürfen, muss eine Reihe obligatorischer Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.
Neben der EAC Zertifizierung sehen einige Technische Regelwerke auch die EAC Deklarierung als Form der Konformitätsbewertung vor. Sie unterscheidet sich unter anderem von der EAC Zertifizierung dadurch, dass die EAC Deklaration vom Antragsteller selbst ausgefüllt und erstellt wird. Sowohl die EAC Deklarierung, als auch die EAC Zertifizierung haben jedoch dieselbe juristische Geltungskraft.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist häufig ein komplexer und aufwendiger Prozess, der viele Fragen bei den Herstellern und Importeuren aufwirft. Dieser Artikel soll dabei helfen, Antworten auf viele dieser Fragen zu finden. Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Gesetz № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" vom 27.12.2002 und auf der Norm GOST 31893-2012 "Konformitätsbewertung. Standardsystem zur Konformitätsbewertung".
Schritte des EAC Deklarierungsverfahrens:
- Schritt: Klassifizierung des Produktes und Auswahl der einschlägigen Normen
- Schritt: Auswahl des Schemas der EAC Deklarierung, nach dem das Konformitätsbewertungsverfahren abläuft
- Schritt: Durchführung von Prüfungen
- Schritt: Vorbereitung der notwendigen Unterlagen bei positiven Ergebnissen
- Schritt: Ausstellung der EAC Deklaration
- Schritt: Eintrag der Deklaration und der Unterlagen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion
Klassifizierung des Produktes und Auswahl der einschlägigen Normen
Die Registrierung einer EAC Deklaration kann nur von einem im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter benötigen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.
Eine EAC Deklaration wird durch den inländischen Hersteller, Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers erstellt. Daher liegt die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung der Produkte, die Auswahl des Schemas sowie die Ausführung der Unterlagen beim Antragsteller selbst.
Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.
Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.
Auswahl des Schemas der EAC Deklarierung
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Das Schema der EAC Deklarierung wird von dem Antragssteller selbst ausgewählt. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Prüfung des Produktmusters
Prüfungen von Produktmustern sind oft ein obligatorischer Schritt bei der EAC Deklarierung. Damit wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf die Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Union geprüft und es wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäße Anwendungsbereich geeignet ist.
Bei der EAC Deklarierung muss der Antragssteller die Muster zwecks Prüfungen an das Labor schicken. Damit Musterware auch als solche akzeptiert wird, sollten gewisse Vorgaben eingehalten werden. Mehr Tipps, die dem Hersteller bei der Auswahl und dem Versand von Mustern helfen können, finden Sie hier.
Die Prüfungen von Produktmustern dürfen auf dem Gelände und mit den Prüfeinrichtungen des Herstellers durchgeführt werden. Wenn die EAC Deklarierung nach dem Schema 1D oder 2D durchgeführt wird, können Produktprüfungen im herstellereigenen Produktionslabor durchgeführt werden. Jedoch müssen auch die Technischen Regelwerke berücksichtigt werden.
Die Produktprüfungen werden gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerken festgelegten Normen (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer speziellen Methodik durchgeführt, die anhand von der allgemein anerkannten Methode der Zertifizierungsprüfung und je nach Produkttyp erstellt wurden. Das Programm und die Methodik können sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das Prüfprotokoll eingetragen.
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Wenn die Ergebnisse positiv ausgefallen sind, müssen folgende Informationen gesammelt bzw. Unterlagen vorbereitet werden:
- Produktbezeichnung
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Registrierungsnummer der Zollanmeldung für die Einfuhr von Prüfmustern
- GLN - Global Location Number
- GTIN-Code - Global Trade Item Number
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
In jedem Fall sollte jedoch eine detailliertere Liste der Dokumente, die in den jeweiligen Technischen Regelwerken zu finden sind, angegeben werden.
Ausstellung der EAC Deklaration
Nach Durchführung aller oben genannten Verfahren gibt der Antragsteller auf einem Blatt Papier die Informationen über das Produkt an, dann unterschreibt er das ausgefüllte Papier und stempelt es ab. Derzeit gibt es kein spezielles Formular für die EAC-Deklarierung.
Eintrag der Deklaration und der Unterlagen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion
Anschließend wird die EAC-Deklaration vom Antragsteller in das einheitliche Register eingetragen, wobei ihr eine Registrierungsnummer zugewiesen wird.
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration hängt von vielen Parametern (wie z.B. angewandte technische Vorschriften, ausgewähltes Schema und Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) ab, die direkt in den aktuellen entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt sind.
Gültigkeit des EAC Zertifikats
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration hängen vom jeweiligen Technischen Regelwerk (TR ZU/EAWU), vom gewählten Zertifizierungsschema und von der Art der Lieferung ab.
Die Gültigkeit richtet sich nach TR ZU und Zertifizierungsschema. Für Serienlieferungen wird die Deklaration gewöhnlich für 1–5 Jahre ausgestellt. Manche technische Regelwerke schreiben eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Jahren vor. Das ist zum Beispiel das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten.
Bei Einzellieferungen (vertragsbezogen) gilt die Deklaration ausschließlich für die im Vertrag definierte Lieferung/Charge.
Sperrung oder Widerrufung der ausgestellten EAC Deklaration
Die ausgestellte EAC Deklaration kann in folgenden Fällen gesperrt oder widerrufen werden:
- Der Bevollmächtigte Vertreter und der Antragsteller haben einvernehmlich die Entscheidung getroffen, die Gültigkeit der EAC Deklaration aufzuheben
- Der Antragsteller hat beschlossen, die EAC Deklaration zu beenden
- Die Behörde, die die staatliche Kontrolle über die deklarierten Produkte durchführt, wurde über Qualitätsmangel informiert
Die Entscheidung über eine Sperrung oder Widerrufung der EAC Deklaration wird von der Zertifizierungsstelle getroffen. Der Antragsteller wird innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.
Rechte des Antragstellers
Antragsteller haben das Recht:
- die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigungen für die Waren, die in den technischen Vorschriften festgelegt sind, auszuwählen,
- sich an jene Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierungsumfang für die deklarierten Waren gilt, zu richten,
- das EAC Konformitätszeichen zu verwenden,
- bei der autorisierten Stelle Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von den Zertifizierungsstellen und Zentren (Laboratorien) einzureichen,
- sowie beim Gericht den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu beantragen.
Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen
Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.
Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Deklarierung
title="Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung in Russland und der EAWU"
src="/sites/default/files/images/certification/authorized_representative.jpg">
Hersteller, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben, dürfen die EAC Zertifizierung ihrer Produkte nicht eigenständig beantragen. Ohne einen in der EAWU ansässigen Partner ist es daher unmöglich, eine gültige EAC Deklaration zu erhalten.
In diesem Fall muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem Mitgliedsstaat der EAWU benennen. Dieser übernimmt die rechtliche Verantwortung und vertritt die Interessen des Herstellers im gesamten Prozess der Konformitätsbewertung. Der bevollmächtigte Vertreter arbeitet mit den Zertifizierungsstellen zusammen und stellt sicher, dass die Produkte den technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen.
Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von der EAC Deklaration gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.
Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.
Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Dauer und Kosten der EAC Deklarierung
Die Dauer und die Kosten der EAC Deklarierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, der notwendigen Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Deklarierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer Deklaration kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.