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Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

  • EAC zertifizierungspflichtige Produkte
  • EAC Zertifizierungsverfahren

EAC Zertifizierungsverfahren

Der Markt der EAWU-Länder hat bei den europäischen Herstellern seit langem an Popularität gewonnen. Um die Waren auf dem Markt der EAWU verkaufen zu dürfen, muss eine Reihe obligatorischer Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.

Eine Form der Konformitätsbewertung stellt dabei das das EAC Zertifikat dar. Es wird im Gegensatz zur EAC Deklarierung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüfstellen bereitgestellten Prüfberichte, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort erstellt.

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist häufig ein komplexer und aufwendiger Prozess, der viele Fragen bei den Herstellern und Importeuren aufwirft. Dieser Artikel soll dabei helfen, Antworten auf viele dieser Fragen zu finden. Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Gesetz № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" vom 27.12.2002 und auf der Norm GOST 31893-2012 Konformitätsbewertung. Standardsystem zur Konformitätsbewertung".

Schritte des EAC Zertifizierungsverfahrens

In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:

  1. Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
  2. Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle und Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
  3. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
  4. Schritt: Prüfungen und Analysen
  5. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
  6. Schritt: Ausstellung des EAC Zertifikats
  7. Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)

Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU

Einen Antrag auf die EAC Zertifizierung darf nur ein Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EAWU stellen. So ist ein ausländischen Hersteller nicht berechtigt eine Konformitätsbewertung zu beantragen, um die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke seiner Produkte zu bestätigen. Um dennoch die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken.

Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt.

Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.

Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.

Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.

Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung

Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Bei der EAC Zertifizierung wird das Schema von der Zertifizierungsstelle festgelegt. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.

Schemas der EAC Zertifizierung

Die Zertifizierungsstelle sammelt eine Reihe von Unterlagen, die vom Hersteller (oder von seinem bevollmächtigten Vertreter), dem Importeur, eingereicht werden.

Um die EAC Zertifizierung durchführen zu können, müssen Muster und folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Antrag zur Zertifizierungsprüfung
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Bedienungsanleitung in russischer Sprache
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt

In jedem Fall sollte jedoch eine detailliertere Liste der Dokumente, die in den jeweiligen Technischen Regelwerken zu finden sind, angegeben werden.

Auswahl von Warenmustern

Nach der Analyse von vorgelegten Technischen Unterlagen klassifiziert die Zertifizierungsstelle das Produkt und sendet dem Antragsteller eine Entscheidung über den Antrag zur Zertifizierung. In dieser Entscheidung wird die notwendige Anzahl von Mustern angegeben. Die Anzahl kann sich je nach Produkt, technischem Regelwerk und dem Wert des Produktes (in vielen Fällen wird das Muster im Laufe der Prüfungen zerstört) unterscheiden.

Damit Musterware auch als solche akzeptiert wird, sollten gewisse Vorgaben eingehalten werden. Mehr Tipps, die dem Hersteller bei dem Auswahl und Versand von Mustern helfen können, finden Sie hier.

Prüfung des Produktmusters

Prüfung des Produktmusters bei der EAC Zertifizierung

Prüfungen von Produktmustern sind oft ein obligatorischer Schritt der EAC Zertifizierung. Damit wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf die Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Union geprüft und es wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäße Anwendungsbereich geeignet ist.

Bei der EAC Zertifizierung darf nur die Zertifizierungsstelle die Muster zwecks Prüfungen an das Labor überweisen.

Die Prüfungen von Produktmustern werden gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerken festgelegten Normen (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer speziellen Methodik durchgeführt, die anhand von der allgemein anerkannten Methode der Zertifizierungsprüfung und je nach Produkttyp erstellt wurden. Das Programm und die Methodik können sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das Prüfprotokoll eingetragen.

Produktionsaudit

Bei der EAC Zertifizierung von manchen Produkten sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.

Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2020 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.

Ausstellung des EAC Zertifikats

EAC Zertifikat

Nachdem das Produktionsaudit erfolgreich bestanden ist, stellt die Zertifizierungsstelle ein EAC Zertifikat aus und trägt seine Nummer in das einheitliche staatliche Register ein. Da die amtlichen Vordrucke häufig knapp sind, kann sich der Prozess der Ausstellung eines Zertifikats verzögern.

Das EAC Zertifikat gilt ab dem Tag, an dem es in das einheitliche Register eingetragen wird. Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats für Produkte hängt von vielen Parametern (wie z.B. angewandte technische Vorschriften, ausgewähltes Schema und Art der Produktion: Serienproduktion, Einzellieferung etc.) ab, die direkt in den aktuellen entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt sind.

Inspektionskontrolle

Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.

Unter einer Inspektionskontrolle versteht man die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.

Die Durchführung der Inspektionskontrolle ist im GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren" beschrieben.

Sperrung oder Widerrufung der ausgestellten EAC Zertifikate

Die Gültigkeit des ausgestellten EAC Zertifikats kann in folgenden Fällen vorübergehend oder endgültig aufgehoben werden:

  • Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller haben einvernehmlich die Entscheidung getroffen, die Gültigkeit des EAC Zertifikats aufzuheben, weil die Produktion des Produktes eingestellt wurde
  • Es wurde ein negativer Bescheid nach der Inspektionskontrolle ausgestellt
  • Es wurden Qualitätsmängel während der Inspektionskontrolle festgestellt, die Antragsteller nicht behoben worden sind
  • Der Antragsteller hat die Durchführung der Inspektionskontrolle oder deren Zahlung abgelehnt oder hat die Inspektionskontrolle nicht mit der erforderlichen Häufigkeit durchführen lassen
  • Die Produktion hat die Anforderungen der Technischen Regelwerke nicht eingehalten
  • Die Technischen Regelwerke für Produkte oder die Prüfmethoden, das Produktdesign, die Zusammensetzung der Produkte, das Produktionsmanagement, die Kontroll- und Prüfmethoden usw. wurden geändert und die entsprechenden Zertifizierungsstellen wurde nicht darüber informiert

Das EAC-Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle bis zu einem Monat gesperrt werden.

Wenn die Inspektionskontrolle nicht rechtzeitig durchgeführt wird oder die Qualitätsmängel nach der Inspektionskontrolle nicht behoben werden, kann das EAC Zertifikat von der Zertifizierungsstelle endgültig widerrufen werden.

Die Entscheidung, die Gültigkeit des Konformitätszertifikats zu sperren oder zu widerrufen, wird von der Zertifizierungsstelle getroffen. Dies wird auch in das einheitliche Register eingetragen. Der Antragsteller wird innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.

Rechte des Antragstellers

Antragsteller haben das Recht:

  1. die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigungen für die Waren, die in den Technischen Regelwerken festgelegt sind, auszuwählen,
  2. sich an jene Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierungsumfang für die deklarierten Waren gilt, zu richten,
  3. das EAC Konformitätszeichen zu verwenden,
  4. bei der autorisierten Stelle Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von den Zertifizierungsstellen und Zentren (Laboratorien) einzureichen,
  5. sowie beim Gericht den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu beantragen.

Verantwortung bei Verstößen gegen Anforderungen

Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit gefälschten bzw. unzuverlässigen Dokumentenzieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Strafen nach sich. Diese können Geldbußen von bis zu zigtausend Euro umfassen, ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit, Beschlagnahmung der Produkte und – im Falle einer Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Umwelt – sogar strafrechtliche Konsequenzen. Einen Überblick über mögliche Sanktionen für Verstöße gegen Regeln der EAC-Zertifizierung finden Sie in unserem Fachartikel. Daher ist es von größter Wichtigkeit, die EAC-Konformitätsbewertung ernsthaft zu behandeln.

Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung



alt="Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifikat in Russland und der EAWU"
title="Bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung in Russland und der EAWU"
src="/sites/default/files/images/certification/authorized_representative.jpg">

Hersteller, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben, dürfen die EAC Zertifizierung ihrer Produkte nicht eigenständig beantragen. Ohne einen in der EAWU ansässigen Partner ist es daher unmöglich, ein gültiges EAC Zertifikat zu erhalten.

In diesem Fall muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem Mitgliedsstaat der EAWU benennen. Dieser übernimmt die rechtliche Verantwortung und vertritt die Interessen des Herstellers im gesamten Prozess der Konformitätsbewertung. Der bevollmächtigte Vertreter arbeitet mit den Zertifizierungsstellen zusammen und stellt sicher, dass die Produkte den technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen.

Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.

Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.

Einhaltung von EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

EU- und US-Sanktionen im Rahmen der EAC Zertifizierung

Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.

Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.

Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.

Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.

Gültigkeit des EAC Zertifikats

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats hängen vom jeweiligen Technischen Regelwerk (TR ZU/EAWU), vom gewählten Zertifizierungsschema und von der Art der Lieferung ab.

Die Gültigkeit richtet sich nach TR ZU und Zertifizierungsschema. Für Serienlieferungen wird das Zertifikat gewöhnlich für 1–5 Jahre ausgestellt. Bei Einzellieferungen (vertragsbezogen) gilt das Zertifikat ausschließlich für die im Vertrag definierte Lieferung/Charge.

Bei Serienzertifikaten ist in der Regel eine jährliche Inspektionskontrolle vorgeschrieben. Nur bei erfolgreicher Kontrolle bleibt das EAC Zertifikat während des gesamten Gültigkeitszeitraums wirksam. Mehr zur Inspektionskontrolle.

Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)

Schema Produktprüfungen Produktionsaudit Inspektionskontrolle Anwendungsbereich Konformitätsbescheinigung
1C Prüfung des Produktmusters Produktionsaudit Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt EAC Zertifikat für Serienproduktion
2C Prüfung des Produktmusters Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems Prüfung des Produktmusters und des Qualitätsmanagementsystems hier wie bei 1C EAC Zertifikat für Serienproduktion
3C Prüfung des Produktmusters - - Für Chargenlieferung/Einzellieferung, Antragsteller inländischer/ausländischer Verkäufer (Lieferant), wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung
4C Prüfung jedes Produktes - - hier wie bei 3C EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung
5C Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen Produktionsaudit Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems Für Serienproduktion, wenn die Konformitätsbestätigung während der Prüfung des Produktmusters unmöglich/kompliziert war, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt EAC Zertifikat für Serienproduktion
6C Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems hier wie bei 5C hier wie bei 5C hier wie bei 5C
7C Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts Produktionsaudit Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit Für Maschinen/Geräte, die für Serien/Massenproduktion (mit mehreren Varianten) bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt EAC Zertifikat für Serienproduktion
8C Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems hier wie bei 7C hier wie bei 7C
9C Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung - - Für Serienproduktion, die vom ausländischen Hersteller geliefert wird/für komplexe Maschinen/Geräte, die für Ausrüstung der Betriebe in der EAWU bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt EAC Zertifikat für Serienproduktionen -
Kriterium Einzellieferung (vertragsbezogen) Serienlieferung
Gültigkeit Nur für die im Vertrag definierte Lieferung Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre
Prüfungen Stichprobenbezogen, je nach Produkt Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend
Produktionsaudit Selten erforderlich Bei vielen TR ZU vorgesehen (abhängig vom Schema)
Inspektionskontrolle In der Regel nicht vorgesehen Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit
Geeignet für Einmalige/seltene Lieferungen Laufende/regelmäßige Exporte

Hinweise für Hersteller außerhalb der EAWU

Für Hersteller ohne Sitz in der EAWU ist die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU Voraussetzung, um den Antrag zu stellen
und das EAC Zertifikat bzw. die EAC Deklaration zu erhalten.

Detaillierte, laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Seite „Gültigkeitsdauer von EAC Zertifikaten“
sowie in den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU.

Kosten der EAC Zertifizierung

Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Art des Nachweises: EAC Zertifikat oder EAC Deklaration
  • Anzuwendendes Regelwerk: einschlägige Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU)
  • Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der Komponenten, Varianten
  • Umfang der Prüfungen: Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise, ggf.
    Inspektionskontrolle oder Produktionsaudit
  • Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
  • Proben (Muster) für Prüfungen: Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung

Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erstellen wir zeitnah ein individuelles Angebot für die EAC Zertifizierung

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite
Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.

Wie lange dauert der Prozess der EAC Zertifizierung?

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen,
kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.

Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
  • Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
  • Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
  • Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
  • Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
  • Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von
    Produktmustern für Laborprüfungen
Damit die Bearbeitungszeit möglichst kurz bleibt, ist eine vollständige technische
Dokumentation entscheidend. Unvollständige Unterlagen oder falsch ausgewählte Muster
führen oft zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines EAC Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bestätigt die Konformität von Produkten mit den technischen Regelwerken (TR ZU/EAWU). Mit gültigem Zertifikat dürfen Produkte im gesamten Zollgebiet der EAWU in Verkehr gebracht und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration ist ein Konformitätsnachweis, der meist vom Hersteller, Importeur oder bevollmächtigten Vertreter erstellt und im einheitlichen Register eingetragen wird. Sie bestätigt die Einhaltung der Mindestanforderungen der technischen Regelwerke.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen EAC Zertifikat und EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat wird nach Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilt (ggf. inkl. Prüfberichten und Inspektionskontrolle / Produktionsaudit). Die EAC Deklaration wird vom Antragsteller erstellt; Prüfungen können intern oder in Laboren erfolgen. Mehr Details finden Sie hier.

4. Wie lange dauert die EAC Zertifizierung?

Die Dauer hängt von Produktgruppe, Prüfumfang und Unterlagen ab. Typisch sind einige Wochen bis mehrere Monate – insbesondere, wenn Laborprüfungen oder ein Produktionsaudit erforderlich sind. Eine zügige Vorbereitung der technischen Dokumentation verkürzt die Bearbeitungszeit.

5. Wie lange ist ein EAC Zertifikat gültig?

Die Gültigkeit richtet sich nach dem jeweiligen technischen Regelwerk und dem Zertifizierungsschema. Bei Serienlieferungen ist in der Regel eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen; sie ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Zertifikatsgültigkeit.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

GOST-Standard für Lithiumbatterien wurde verabschiedet
GOST-Standard für Lithiumbatterien wurde verabschiedet

Ab dem 1. Dezember 2024 tritt der GOST R IEC 63056-2024 in Kraft, der Normen für Lithiumbatterien festlegt. Dieser GOST deckt alle Aspekte der Herstellung, Nutzung und Entsorgung dieser Produkte ab, einschließlich der Sicherheits- und Effizienzanforderungen.

Marina Weger
06 Oktober 2025
Neue GOST Normen für die Zertifizierung von Heizkörpern seit 1. September
Neue GOST Normen für die Zertifizierung von Heizkörpern seit dem 1. September

Der GOST 31311-2022 wird ab dem 1. September 2025 bei der Zertifizierung von den Heizkörpern verbindlich.

Marina Weger
06 Oktober 2025
Neue Liste des zertifizierungspflichtigen Spielzeugs verabschiedet
Neue Liste des EAC zertifizierungspflichtigen Spielzeugs verabschiedet

Die neue Verordnung bestimmt eine neue Liste von Spielzeugen, die der obligatorischen Konformitätsbewertung gemäß den Anforderungen der Technischen Regelung der Zollunion „Über die Sicherheit von Spielzeug“ (TR ZU 008/2011) unterliegen.

Marina Weger
19 September 2025
Apostille in Mexiko: Wie man Dokumente im Jahr 2025 beglaubigt
Apostille in Mexiko: Wie man Dokumente im Jahr 2025 beglaubigt

Die mexikanischen Behörden haben die Liste der zuständigen Stellen für die Ausstellung von Apostillen klargestellt und die Legalisierungspflicht für ausländische Geburtsurkunden aufgehoben, die an Kinder mexikanischer Staatsbürger ausgestellt werden.

Polina Kalacheva
12 September 2025

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