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Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung


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Explosionsschutz. Explosionsgeschützte Geräte – Unterschiede zwischen ATEX und EAC EX-Zertifizierung

Explosionsschutz ist der Bereich, der weltweit praktisch einheitliche Grundprinzipien der Explosionssicherheit aufweist. In Europa findet die Richtlinie ATEX 2014/34/EU ihre Anwendung. ATEX ist die Richtlinie der Europäischen Union, die die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" ist das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), das die Sicherheit von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen innerhalb der Mitgliedsstaaten (Kasachstan, Russland, Belarus, Armenien und Kirgisistan) sicherstellt.

Obwohl die beiden Dokumente viele Überschneidungen und bemerkenswerte Ähnlichkeiten haben (einige Formulierungen sind identisch), gibt es auch deutliche Unterschiede, wie zum Beispiel:

  • TR ZU 012 erkennt eine dritte Schutzebene für den Bergbau an: PO, PB, PП
  • Im TR ZU 012 gibt es kein Äquivalent zur „Internen Produktionskontrolle“
  • Im Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 ist eine Herstellererklärung (EAC Deklaration) wie in der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (Modul A – Interne Produktionskontrolle) nicht vorgesehen.

In der Tabelle haben wir die wichtigsten Merkmale von deinen Richtlinien zusammengefasst:

Merkmal / Feature ATEX (EU) TR ZU 012/2011 (EAWU)
Rechtsraum / Legal scope Europäische Union / European Union EAWU (Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien, Kirgisistan)
Gesetzliche Basis / Legal basis Richtlinie 2014/34/EU / Directive 2014/34/EU Technisches Reglement TR CU 012/2011 / Technical Regulation TR CU 012/2011
Anwendungsbereich / Scope Elektrische und nichtelektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen / Electrical and non-electrical equipment in explosive atmospheres Elektrische und nichtelektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen und Ex-Komponenten / Electrical and non-electrical equipment and Ex-components
Konformitätsbewertung / Conformity assessment Herstellererklärung + ggf. Notified Body / Manufacturer declaration + possibly Notified Body Zertifikat über akkreditierte Zertifizierungsstelle / Certificate or declaration via accredited EAC body
Schemen / Modules Module A, B, D, F, C1, E, G abhängig von der Gerätekategorie / Depending on equipment category Schema 1c, 3c und 4c abhängig von der Art der Lieferung – Serienlieferung, Einzellieferung, Batch-Lieferung / Depending on delivery type – series, single, batch
Kennzeichnung / Marking CE + Ex EAC Ex
EAC EX Kennzeichen
Zonen / Kategorien / Zones / Categories Zonen: Gas: 0, 1, 2; Staub: 20, 21, 22; Gerätegruppen: I, II; Kategorien: 1, 2, 3 Zonen: Gas: 0, 1, 2; Staub: 20, 21, 22; Gerätegruppen: I, II, III;

Explosionsschutz Gruppe I: PO, PB, ПП;

Explosionsschutz Gruppe II: 0, 1, 2
Qualitätsmanagement / Quality management QAN/QAR erforderlich für Gerätekategorie 1 und 2 / QAN/QAR required for category 1 and 2 Audit des Qualitätsmanagementsystems ist obligatorisch bei Schema 1c / Quality system audit required under scheme 1c
Sprache der Unterlagen / Language of documentation Landessprachen der EU / Local EU languages Russisch und Amtssprache des Mitgliedsstaates / Russian and local EAEU language
Antragsteller / Applicant Hersteller oder EU-Bevollmächtigter / Manufacturer or EU authorized representative Nur juristische Person mit Sitz in EAWU, Bevollmächtigter des Herstellers / Only legal entity within EAEU, manufacturer’s representative
Prüfstelle / Testing body Notified Bodies Akkreditierte Zertifizierungsstellen / Accredited EAC certification bodies

Muss das Gerät ein ATEX oder IECEx Zertifikat bereits haben, um das EAC Ex-Zertifikat zu bekommen?

Nein, das Zertifikat ATEX oder andere Zulassungen für die explosionsgeschützte Ausrüstung ist keine Voraussetzung für das Erlangen des Zertifikats nach dem Regelwerk TR ZU 012/2011. Die Zertifizierungsstelle prüft unabhängig von den vorhandenen Zulassungen die Sicherheit des Geräts. Allerdings kann das Vorhandensein eines ATEX Zertifikats das Prozedere der EAC Zertifizierung erleichtern.

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das ATEX oder IECEx Zertifikat in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht als Nachweis über die Explosionssicherheit des Geräts anerkannt ist. Um eine explosionsgeschützte Ausrüstung in der EAWU verkaufen und betreiben zu können, muss das EAC Zertifikat nach dem TR ZU 012/2011 ausgestellt werden.

Werden die Prüfprotokolle oder Audit aus der ATEX Zertifizierung anerkannt?

Nein, die EAC Zertifizierung ist ein unabhängiges Verfahren. Das ATEX Zertifikat und die Prüfprotokolle sind eine gute Hilfestellung, diese Nachweise können aber nicht das Audit und Produktprüfungen seitens der akkreditierten Zertifizierungsstelle ersetzen. Das technische Regelwerk TR ZU 012/2011 schreibt vor, dass Produktmuster von einem in der EAWU zugelassenen Labor getestet werden müssen. Das gleiche gilt für die Standortinspektion und das Audit des Qualitätsmanagementsystems bei einer Serienlieferung (Schema 1c).

Kann das EAC Ex-Zertifikat durch eine EAC EX-Deklaration ersetzt werden?

Nein. Im Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 ist eine Herstellererklärung (EAC Deklaration) nicht vorgesehen. Anders als im europäischen System nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, bei dem der Hersteller für bestimmte Kategorien von Geräten die Konformität eigenständig erklären darf (z. B. gemäß Modul A – Interne Produktionskontrolle), sieht das EAWU-Regelwerk ausschließlich eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle innerhalb der EAWU vor.
Das bedeutet, dass der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) einen Antrag bei einer in einem Mitgliedsstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle stellen muss. Diese Stelle führt die Prüfung der technischen Unterlagen, Produktmuster und des Qualitätsmanagementsystems durch.
Eine eigenständige „Herstellererklärung“ oder Selbstzertifizierung – wie sie im Rahmen von ATEX für bestimmte Produktkategorien zulässig ist – ist daher im EAWU-System nicht zulässig.

Kann eine explosionsgeschützte Ausrüstung, die das EAC Ex-Zertifikat hat, auch in sicheren Bereichen installiert werden?

Ja. Man muss lediglich prüfen, ob auch andere Regelwerke ihre Anwendung finden können. Zum Beispiel kann ein vorhandenes Ex-Zertifikat die Anforderungen von TR ZU 004 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen nicht ersetzen.
Es ist auch wichtig zu beachten, sobald die Ausrüstung eine Ex-Markierung hat, muss sie auch das Ex-Zertifikat besitzen, obwohl sie in sicheren Bereichen verwendet wird.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften in der EAWU?

Ähnlich wie in der ATEX Zertifizierung, ist entweder der Hersteller (wenn es sich um einen inländischen Hersteller handelt) oder der Bevollmächtigter dafür verantwortlich, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von seinen Produkten auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.

Kann das EAC EX-Zertifikat verlängert werden?

Verlängerung des Zertifikats ist im Regelwerk TR ZU nicht vorgesehen. Nach dem Ablaufdatum (in der Regel nach 5 Jahren) wird das Zertifikat im Register archiviert. Sollte das Produkt weiter verkauft werden, so muss eine neue Zertifizierung beantragt werden. Das ganze Prozedere der Zertifizierung wird wiederholt.

Kann das EAC Ex-Zertifikat widerrufen werden?

Ja. Das EAC Ex-Zertifikat kann gemäß den Vorschriften der Technischen Regelung TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstungen für explosionsgefährdete Bereiche“ sowie den Akkreditierungsrichtlinien der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)
ausgesetzt oder widerrufen werden.

Der Widerruf oder die Aussetzung wird durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle vorgenommen und im einheitlichen EAWU-Register dokumentiert.
Der Zertifikatsstatus wird entsprechend geändert auf:

  • ausgesetzt oder
  • annulliert

Nach dem Widerruf darf die „EAC Ex“-Kennzeichnung nicht mehr auf dem Produkt oder in Begleitunterlagen verwendet werden.

Gründe für den Widerruf oder die Aussetzung

  • Nichtkonformität der Produkte: Das Produkt entspricht nicht dem geprüften Muster oder wurde konstruktiv verändert, ohne die Zertifizierungsstelle zu informieren.
  • Fehlende oder unvollständige technische Dokumentation: z. B. fehlende Sicherheitsbegründung (Обоснование безопасности), Betriebsanleitung (РЭ) oder Prüfberichte.
  • Fehler oder Manipulation: Unregelmäßigkeiten bei Prüfprotokollen, Dokumenten oder EAC-Markierungen.
  • Nichtbestehen einer Inspektionskontrolle: Bei einer Serienfertigung ist eine jährliche Inspektionskontrolle vorgesehen. Sollte sie nicht durchgeführt werden, führt das zur vorübergehenden Aussetzung und dann zum endgültigen Widerruf des Zertifikats.
  • Beendigung der Tätigkeit der Zertifizierungsstelle: Verlust oder Entzug der Akkreditierung.
  • Freiwilliger Rückzug: Der Antragsteller (Hersteller oder bevollmächtigter Vertreter) kann den Widerruf beantragen.

Wiederherstellung des Zertifikats

Ein ausgesetztes Zertifikat kann wieder aktiviert werden, wenn der Hersteller die festgestellten Mängel beseitigt und dies durch entsprechende Nachweise oder ein erneutes Audit bestätigt wird. Ein annulliertes Zertifikat kann nicht mehr aktiviert werden.

Wie muss die Kennzeichnung auf explosionsgeschützten Geräten aussehen?

EAC EX Kennzeichen

Neben dem EAC Kennzeichen muss auch das Ex Kennzeichen angebracht werden. Die Ausrüstung muss mit einem speziellen EX Zeichen gekennzeichnet werden.

Das EAC EX Kennzeichen besteht aus einer Kombination von zwei stilisierten Buchstaben "E" und "x". Ex steht für Explosionsschutz. Die Höhe von „x“ ist 5/9 der Höhe vom „E“. Das Zeichen muss entweder auf einem weißen oder einem kontrastierenden Hintergrund angebracht werden.

Die Abmessungen des EX Kennzeichens müssen gute Lesbarkeit mit bloßem Auge auf dem Hintergrund gewährleisten und die Höhe darf nicht weniger als 10 mm betragen. Das Verhältnis von der Höhe zur Breite ist 11/8.
Das Ex Kennzeichen soll auf jedem Gerät, Ex-Komponenten oder entsprechenden Begleitdokumenten angebracht werden.

Wie können wir helfen?

In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.

Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.


Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.


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Marina Weger
Senior Consultant
ATEXEXEAC ZertifizierungEAWUTR EAWUTR ZU
16 Oktober 2025

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