Kosmetik, Make-up, Parfum und andere Beauty-Produkte sind in der Liste der EAC deklarierungspflichtigen Produkte eingetragen. Das heißt, dass alle Produkte für Haarpflege wie Shampoo, Conditioner, Haarspray oder Gel, dekorative Kosmetika wie Lippenstift, Make-up, Nagellack oder Mascara, Körperpflege wie Duschgel, Badezusatz oder Bodylotion, Gesichtspflege wie Cremes, Masken oder Peelings, Deodorants und Parfums eine Konformitätsbewertung brauchen, bevor sie nach Russland, Kasachstan oder in die EAWU eingeführt werden dürfen.
Rechtslage
Die Produkte müssen ihre Konformität mit den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion nachweisen. Die Anforderungen an Kosmetik sind im technischen Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthalten.
Das technische Regelwerk 009/2011 sieht 2 Formen der Konformitätsbewertung vor: EAC Deklaration und staatliche Registrierung.
EAC Deklaration
Die EAC Deklaration ist eine Herstellererklärung dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Die Deklaration wird vom Hersteller selbst verfasst. Rechtskräftig wird die EAC Deklaration nach der Registrierung bei einer in der EAWU akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Die Registrierung der EAC Deklaration darf nur von einem im Hoheitsgebiet der EAWU ansässigen Unternehmen vorgenommen werden. Deswegen ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der EAWU erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, werden wir Ihnen gerne ein passendes Unternehmen anbieten, das diese Funktion übernimmt.
Staatliche Registrierung
Die Konformität der in Anhang 12 aufgezählten Produkte erfolgt im Rahmen der staatlichen Registrierung. Die staatliche Registrierung bestätigt die Konformität der Produkte mit den sanitär-hygienischen Vorschriften der EAWU.
Für die Ausstellung von Bescheinigungen über die staatliche Registrierung sind die durch den Rosstandart oder Rospotrebnadzor akkreditierten Zertifizierungsstellen zuständig. Das Registrierungsverfahren beinhaltet sowohl eine Analyse der Herstellerunterlagen, als auch Labortests und in einigen Fällen eine Inspektion der Produktion. Alle Bescheinigungen über die staatliche Registrierung werden in ein spezielles Register eingetragen und dort aufbewahrt.
Produkte die der staatlichen Registrierung unterliegen:
- Bräunungscremes
- Mittel für Hautaufhellung
- Stoffe für Permanent Make-Up
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Intimpflege
- Kinderkosmetik
- Peeling
- Enthaarungsmittel
- Haaraufheller
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Dauerwellen und Haarglättung
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte mit Nanopartikeln
- Fluorhaltige Mundhygieneprodukte mit Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%
- Mittel für Zahnaufhellung, die Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid, Zinkperoxid enthalten (Wasserstoffkonzentration maximal 0,1 bis 6%)
Konformitätsbewertungsverfahren
Bevor Sie die EAC Deklarierung registrieren lassen können, müssen die Produkte von einem in der EAWU zugelassenen Prüflabor getestet werden.
Die Produkte werden auf folgende Kriterien geprüft:
- Zusammensetzung
- Physikalische und chemische Parameter
- Mikrobiologische Parameter
- Gehalt toxischer Elemente
- Toxische Messwerte
- Klinische (klinisch-laboratorische) Messwerte
- Verarbeitung
- Verbraucherverpackung
- Kennzeichnung der Produkte
Die entsprechenden Anforderungen und zugelassenen Werte sind in den Anhängen des technischen Regelwerk 009/2011 spezifiziert:
- Anhang 1 enthält eine Liste der verbotenen Stoffe
- Anhang 2 gibt in tabellarischer Form die maximal zulässigen Werte für die Inhaltsstoffe wieder
- Anhang 3 enthält Verzeichnis der zugelassenen Farbstoffe
- Im Anhang 4 sind die zugelassenen Konservierungsstoffe aufgelistet
- Im Anhang 5 sind die zugelassenen UV-Filter aufgezählt
- Anhang 6 enthält die erlaubten pH-Werte
- Anhang 7 gibt Aufschluss über die mikrobiologische Produktsicherheit
- Anhang 8 beinhaltet Anforderungen an die toxikologischen Kennzahlen
Nach den erfolgreich durchgeführten Tests erstellen die Labore Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle müssen bei der Registrierung von der EAC Deklaration der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.
Schemas der EAC Deklarierung
Seit dem 25. Januar 2017 können Parfum und Kosmetikprodukte nach 3 Schemen deklariert werden:
Schema | Beschreibung |
---|---|
3D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargenlieferung oder Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
Gültigkeitsdauer der EAC Deklarationen
Seit dem 25. Januar 2017 gelten neue Bestimmungen für die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration.
- Für die Serienproduktion (Schema 3d) – 5 Jahre.
- Für Schema 4D - Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration beschränkt sich auf die Haltbarkeitsdauer des Produkts.
- Die Deklaration nach dem Schema 6D wird für maximal 7 Jahre ausgestellt.
Für die EAC Deklarierung notwendige Unterlagen
- Auflistung aller Inhaltsstoffe
- Kopie von Dokumenten mit Angaben über organoleptische und physikalisch-chemische Eigenschaften von Produkten
- Prüfprotokolle (falls vorhanden)
- Muster der Etikettierung der Verbraucherverpackung mit der Packungsbeilage
- Zertifikat über GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
- Dokumente, die die auf dem Etikett angekündigten Produkteigenschaften belegen, z.B. antibakterielle Wirkung, Lichtschutzfaktor, Anti-Falten Wirkung oder entzündungshemmende Wirkung von Mundhygieneprodukten.
Für die staatliche Registrierung notwendige Unterlagen
- Auflistung aller Inhaltsstoffe mit Angaben der Konzentration und Massenanteilen
- Ein Qualitätszertifikat oder eine schriftliche Bestätigung von Hersteller, dass die von ihm hergestellten Produkte alle Qualitätsanforderungen entsprechen.
- Kopie von Dokumenten mit Angaben über organoleptische und physikalisch-chemische Eigenschaften von Produkten
- Im Falle der Verwendung von Nanopartikeln, müssen die genauen Angaben zum chemischen Zusammensetzung von den Partikeln und ihrer Größe gemacht werden.
- Muster der Etikettierung der Verbraucherverpackung mit der Packungsbeilage
- Deckblatt mit Angaben zu Verbrauchseigenschaften, besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung und Gebrauchsanleitung.
- Prüfprotokolle
- Zertifikat über GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem
- Dokumente, die die auf dem Etikett angekündigten Produkteigenschaften belegen, z.B. antibakterielle Wirkung, Lichtschutzfaktor, Anti-Falten Wirkung oder entzündungshemmende Wirkung von Mundhygieneprodukten.
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden.
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 009/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen markiert werden. EAC Zeichen Das Konformitätszeichen ist auf jede Einheit der Parfümerie- und Kosmetikprodukte und/oder der Versanddokumente anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während des gesamten Haltbarkeit des Produkts problemlos erkennbar und lesbar ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Produkte den Voraussetzungen aller in Betracht kommender Technischer Regelwerke erfüllt.
Kennzeichnung
Das Etikett muss folgende Angaben enthalten:
- Produktname
- Produktbezeichnung z.B. Kinderpflegeprodukte
- Hersteller, seine Adresse
- Ursprungsland (wenn die Adresse des Herstellers mit dem Herstellungsort nicht übereinstimmt)
- Importeur and seine Adresse
- Volumen
- Farbe und/oder Ton (für Make-up)
- Fluorhaltige Mundhygieneprodukte mit Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%
- Haltbarkeitsdauer: Herstellungsdatum (Monat, Jahr) und Verfallsdatum (Monat, Jahr) oder „haltbar bis: mm-jj“ oder «benutzen bis: mm-jj“
- Hinweise zur Aufbewahrung
- Informationen über besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Nummer der Lieferung
- Liste der Inhaltsstoffe
- EAC Konformitätszeichen
Obligatorische Kennzeichnung im System „Chestny ZNAK“ in Russland
Neben der EAC Zertifizierung ist für viele Produktgruppen, die nach Russland geliefert werden, seit einigen Jahren auch die digitale Kennzeichnung im System „Chestny ZNAK“ verpflichtend. Dieses von der Regierung der Russischen Föderation eingeführte Rückverfolgbarkeitssystem basiert auf einem Data-Matrix-Code, der jede einzelne Produkteinheit eindeutig kennzeichnet und in einer zentralen Datenbank registriert. Ziel ist es, Fälschungen, Schmuggelware und nicht konforme Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und die volle Transparenz entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Etappen und Fristen der Kennzeichnung von Kosmetik
Der Kreis der kennzeichnungspflichtigen Produkte wird laufend erweitert. Ab 2025 gilt die Kennzeichnungspflicht u. a. für:
- 1. März 2025 - Kennzeichen von Seifen
- 1. Juli 2025 – obligatorische Kennzeichnung von Deodorants, Haar- und Rasurpflegeprodukten
- 1. Oktober 2025 – obligatorische Kennzeichnung von dekorativer Kosmetik und Zahnpasten
Der Verkauf von nicht gekennzeichneten Restbeständen ist bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums erlaubt.
Eine Übersicht über alle bereits eingeführten Produktkategorien finden Sie in unseren Beiträgen:
Obligatorische Kennzeichnung von Waren. System zur Warenkennzeichnung "Chestny ZNAK" und Kennzeichnung von Waren im System "Chestny ZNAK" .
Anbringen von "Chestny ZNAK“
Kennzeichnungscodes werden auf folgenden Verpackungsarten angebracht:
- PET‑Flaschen
- Kartonverpackungen
- Glasflaschen
- Metallflakons / metallische Behälter
- Aerosoldosen
- Polymerbehälter / Kunststoffdosen
- Papierpackungen und -beutel
- Folienpackungen und -beutel
- Tuben und Tiegel (Tübchen)
- Doypacks und Flowpacks
- Sachet‑Beutel
- Plastikkanister
Hinweis: Hersteller können die Codes direkt auf die Verpackung aufbringen, sie in das Etikettendesign integrieren oder separate Etiketten drucken und diese anschließend aufkleben.
Pflichten der Marktteilnehmer
An der Umsetzung sind alle Teilnehmer der Lieferkette beteiligt:
- Hersteller und Importeure: Registrierung im Chestny ZNAK-System, Bestellung und Anbringung von Data-Matrix-Codes.
- Großhändler und Distributoren: Erfassung und Weiterleitung der Markierungsdaten über EDI/EDO-Systeme.
- Einzelhandel: Scannen der Codes an Online-Kassen (ФФД 1.2) mit Übertragung an die zentrale Datenbank.
Technische Voraussetzungen
Für die Teilnahme am System sind u. a. erforderlich:
- Elektronische Signatur (УКЭП)
- Zugang zum System ГИС МТ „Честный ЗНАК“
- 2D-Scanner und Online-Kassen mit aktualisierter Software
- Etikettendrucker oder integrierte Markierungssysteme
Unsere Unterstützung
Schmidt & Schmidt begleitet Sie bei allen Schritten: von der Analyse, ob Ihre Produkte kennzeichnungspflichtig sind, über die Registrierung im Chestny ZNAK-System, die Bestellung und Verwaltung der Codes, bis hin zur praktischen Umsetzung bei der Markierung und Integration in Ihr Dokumentenmanagement. Durch unsere internationale Präsenz stellen wir sicher, dass alle Prozesse rechtskonform und im Einklang mit den Anforderungen der russischen Behörden ablaufen.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Kosmetik
Die Gültigkeitsdauer der EAC Deklaration für Kosmetik unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Technische Bedingungen (TU) und Sicherheitsdatenblätter (SDS)
Für die EAC Zertifizierung und Deklaration von Kosmetik sind in erster Linie die bestehenden GOST-Normen maßgeblich. Sie legen die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Qualität und Kennzeichnung kosmetischer Produkte fest. Falls jedoch für ein spezielles Produkt oder eine innovative Rezeptur kein einschlägiger GOST-Standard existiert, muss der Hersteller eigene Technische Bedingungen (TU) entwickeln. Diese dienen als Referenzdokument, in dem die Eigenschaften, Prüfmethoden und Qualitätskontrollverfahren des Produkts beschrieben sind.
Die Erstellung von TU kann insbesondere bei neuartigen Kosmetika, Produkten mit speziellen Wirkstoffen oder importierten Rezepturen erforderlich sein. TU werden individuell entwickelt und bilden die rechtliche Basis, wenn es keine standardisierten Anforderungen im nationalen System gibt. Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller bei der Ausarbeitung von TU und stimmt diese mit den zuständigen Zertifizierungsstellen ab.
Neben TU spielen auch Sicherheitsdatenblätter (SDS) eine wichtige Rolle. Ein SDS enthält umfassende Informationen zu den Inhaltsstoffen, möglichen Gefahren, Lagerungs- und Handhabungsbedingungen sowie zu Erste-Hilfe-Maßnahmen. Für importierte Kosmetikprodukte ist das SDS häufig Bestandteil der Unterlagen, die bei Zoll- und Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden müssen.
Für die Deklarierung von Kosmetik aus dem Ausland wird das Dokumentenpaket zusätzlich um eine Kopie des Liefervertrags ergänzt. Antragsteller ist in diesem Fall der Importeur in einem Mitgliedsstaat der EAWU. Der wichtigste Schritt im Verfahren bleibt jedoch die Laborprüfung der Produktmuster. Erst auf Grundlage des Prüfprotokolls kann die EAC Deklaration registriert werden. Mehr zu den Prüfungen lesen Sie auf unserer Seite Prüfungen von Produktmustern für EAC.
Besonderheiten bei der Deklarierung importierter Kosmetik
Bei Kosmetikprodukten aus dem Ausland gelten besondere Anforderungen an die EAC Deklaration. Da ausländische Hersteller selbst keine Deklarationen registrieren dürfen, muss ein in der EAWU ansässiges Unternehmen als Antragsteller auftreten. In der Praxis übernimmt diese Rolle meist der Importeur, der die Produkte nach Russland, Kasachstan oder in andere Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion einführt.
Das Dokumentenpaket für importierte Kosmetik umfasst neben den technischen Unterlagen und ggf. Technischen Bedingungen (TU) auch den Liefervertrag mit dem ausländischen Hersteller. Dieser Vertrag bestätigt die rechtlichen Beziehungen und ist eine Grundvoraussetzung für die Registrierung. Darüber hinaus müssen in vielen Fällen Sicherheitsdatenblätter (SDS) vorgelegt werden, insbesondere wenn es sich um Produkte mit speziellen Inhaltsstoffen handelt.
Ein kritischer Schritt im Verfahren ist die Entnahme von Mustern und deren Analyse in einem
akkreditierten Labor. Das daraus resultierende Prüfprotokoll bildet die rechtliche Grundlage
für die Entscheidung der Zertifizierungsstelle. Ohne ein gültiges Prüfprotokoll kann keine Deklaration
registriert werden.
Häufig ergeben sich bei der Deklarierung importierter Kosmetik zusätzliche Fragen – etwa zur
korrekten Übersetzung von Unterlagen, zur Haltbarkeitskennzeichnung oder zur
Zusammensetzung der Produktlinie. Fehler in diesen Punkten führen oft zu Verzögerungen
und Mehrkosten.
Schmidt & Schmidt unterstützt Importeure und Hersteller bei der Vorbereitung,
damit der Prozess reibungslos verläuft und die Produkte rechtzeitig auf den Markt gelangen.
Sicherheitsdatenblätter (SDS) für Kosmetikprodukte
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDS), im Russischen auch als паспорт безопасности bezeichnet, ist ein zentrales Dokument für die Bewertung und den sicheren Umgang mit kosmetischen Produkten. Es enthält umfassende Informationen zu den Inhaltsstoffen, möglichen Gefahren, sicheren Lagerungs- und Transportbedingungen sowie zu Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Für importierte Kosmetik ist das SDS in vielen Fällen ein obligatorischer Bestandteil des Dokumentenpakets für die EAC Deklaration. Die Zollbehörden und Zertifizierungsstellen nutzen die Angaben aus dem SDS, um die Produktsicherheit zu bewerten und mögliche Risiken für Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt einzuschätzen.
Ein SDS umfasst typischerweise folgende Abschnitte:
- Identifikation des Produkts und des Herstellers
- Zusammensetzung und Angaben zu Inhaltsstoffen
- Mögliche Gefahren und Risikoklassen
- Sicherheitsvorkehrungen bei Lagerung, Transport und Anwendung
- Angaben zu toxikologischen und ökologischen Eigenschaften
- Empfohlene Maßnahmen im Notfall (Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Leckage)
Besonders wichtig ist die korrekte Erstellung und Übersetzung ins Russische, da Fehler in der Stoffbezeichnung oder bei Gefahrensymbolen oft zu Verzögerungen im Verfahren führen. Ein professionell erstelltes SDS erleichtert den gesamten Zertifizierungsprozess und erhöht die Rechtssicherheit für Hersteller und Importeure.
Laboruntersuchungen und Prüfungen kosmetischer Produkte
Für die EAC Zertifizierung bzw. EAC Deklaration von Kosmetik sind in der Regel umfangreiche Laborprüfungen erforderlich. Diese werden von akkreditierten Laboren in der EAWU durchgeführt. Sie dienen dazu, die Produktsicherheit, mikrobiologische Unbedenklichkeit, Hautverträglichkeit und andere sicherheitsrelevante Parameter nach den jeweiligen technischen Regelwerken (TR ZU / TR EAWU) nachzuweisen.
Warum Prüfungen unverzichtbar sind
- Die Ergebnisse aus den Labortests werden im Prüfprotokoll dokumentiert – dieses ist eine zentrale Grundlage für die Genehmigung der Deklaration oder Zertifizierung durch behördliche Stellen.
- Auch die Auswahl der richtigen Prüfparameter und Testmethoden ist entscheidend, insbesondere bei Kosmetika mit neuen Wirkstoffen, Verpackungen oder Anwendungsformen.
Auswahl und Versand von Proben
Die korrekte Vorbereitung der Produktmuster ist für das Testergebnis entscheidend. In unserem Artikel
„Muster für EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung – Auswahl und Versand“ finden Sie hilfreiche Hinweise, wie Sie Proben repräsentativ auswählen, sicher verpacken und regelkonform versenden.
Prozesstipp: Prüfstrategie effizient planen
Damit der Zertifizierungsprozess reibungslos gelingt, empfiehlt es sich, Tests, Dokumente und Versandlogistik von Anfang an gemeinsam zu planen. Unser Leitfaden „Prüfungen von Produktmustern für EAC“ führt Sie durch alle relevanten Schritte: von der Probenahme über die Auswahl des Prüfinstituts bis zur Interpretation der Protokolle.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Kosmetik
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.